Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0032
Elbs

Pfund Schmalz, 1 Zentner Rindfleisch, 400 Eier, 38 Paar Stiefel, 10 Malter Roggen58.
Dazu kamen noch die Ausgaben für die Hofkapelle, die sich 1584 auf 890 Gulden
beliefen und bis 1596 bereits auf 1419 Gulden anstiegen59. Zusammenfassend schreibt
Walter Bernhardt zum herrschaftlichen Prestigekonsum: »Für Graf Eitelfriedrich, einen
typischen Fürsten der Renaissance mit ausgeprägtem Sinn für Repräsentation und
Prachtentfaltung, mußten die Hechinger Verhältnisse unerträglich sein. Er begann daher
schon bald nach Regierungsantritt, Hechingen zu einer großartigen Residenz auszubauen
. Das prachtvolle, zu Beginn des 19. Jahrhunderts leider abgebrochene Schloß,
1598 Schauplatz der berühmten Hochzeit seines Sohnes mit der Wild- und Rheingräfin
Franziska, und die einmalige St. Lutzenkirche sind die beredten Zeugnisse dafür. Als
Musikliebhaber und Kunstmäzen machte er Hechingen darüber hinaus zum Sitz eines
glanzvollen Hoflebens, das die finanziellen Möglichkeiten überstieg. Von seinen
Gemahlinnen Veronika von Ottenburg und Sibylle von Zimmern erbte er beträchtliche
Mittel. Diese reichten aber zur Finanzierung des enormen Aufwands bei weitem nicht
aus. Obwohl von der Nachwelt als sorgfältiger Haushalter gerühmt, hinterließ Eitelfriedrich
bei seinem Tod 182000 Gulden Schulden, für die jährlich 9265 Gulden 23
Kreuzer Zins aufgebracht werden mußten«60.

2.3.Konflikthaltigkeit und Möglichkeiten der Konfliktbehandlung

Im Hinblick auf mögliche Konflikte muß ein derartiges Herrschaftssystem aus zwei
Gründen als besonders anfällig betrachtet werden:

1. Da die Grafen von Zollern die Herrschaftstitel nahezu vollständig in ihren Händen
monopolisiert hatten, Landesherren und größte Grundherren zugleich waren, konnte es
bei der verschärften Durchsetzung bzw. Erweiterung von Surplusansprüchen nicht zur
Konkurrenz verschiedener Herrschaftsträger, etwa Landesherr gegen Grundherr, kommen
, in der die Konkurrenten im Interesse eigener Ansprüche die Erweiterung der
Ansprüche des Konkurrenten zu verhindern oder begrenzen suchen konnten.

2. Da durch die Monopolisierung von Herrschaftsrechten landständischer Adel als
intermediäre Ebene ausfiel, und zudem die Verwaltung so strukturiert war, daß keine
Zwischenebenen zwischen der Zentralbehörde und der mit der dörflichen Ebene
zusammenfallenden Ämterverfassung existierten, fehlte auch eine Ebene, die eine
vermittelnde Konfliktbehandlung innerhalb des Territoriums hätte bewerkstelligen
können.

Im Widerstand gegen verschärfte Surplusabschöpfung trafen daher Untertanen und
Graf/Zentralbehörde direkt aufeinander. Herrschaftliche Reaktionen auf derartigen
Widerstand beschränkten sich dabei, wie noch zu zeigen sein wird, auf Strafmaßnahmen
und herrschaftliches Diktat - jedoch nur so lange, als die Untertanen im Widerstand den
durch das Herrschaftssystem gesetzten Konfliktrahmen durch Rekurs auf außerhalb des
territorialstaatlichen Herrschaftssystems stehende Instanzen nicht aufbrachen.

Ein Beispiel derartigen Aufbrechens des Konfliktrahmens durch die Untertanen stellt
der Owinger Aufstand dar, ein Beispiel für die Durchsetzung herrschaftlicher Forderun-

FAS DH 40.11 (= A 323 a) (Listen über die Besoldung der Diener).
FAS DH 40.11 (= A 323 a).

Walter Bernhardt, Die hohenzollerische Erbteilung im Jahr 1576, in: Zeitschrift für
hohenzollerische Geschichte 12 (1976), S. 27.

30


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0032