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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0033
Owingen 1584

gen per Diktat soll hier abschließend mit den Verhandlungen« über die Schätzung im
Jahr 1569 dargestellt werden.

In diesem Jahr stellte Graf Karl I. mit den Untertanen zu abledigung der hohen
Schuldenlast61 Verhandlungen über die Erhebung einer Schätzung, also einer Umlage auf
das Vermögen an. Dabei weigerten sich die Untertanen anfangs, die 3000 Gulden jährlich
zu zahlen und hofften, der Graf werden die auf sie gelegte ungnadt gegen inen gnediglich
abwenden 62. Man verhandelte dann zwei ganze Tage, wobei derowegen die underthanen
die nacht alhie bleiben muessen mit dem begern, daß keiner von dem andern oder aus der
stat nit weichen so/63. Diese Verhandlungen scheinen nach dem Bericht der gräflichen
Vertreter allerdings nicht sehr erfolgreich gewesen zu sein, denn in ihrem Bericht
beklagen sie sich: darauf sie anders nichts bewilliget dann allein das sie den maßpfennig
die lebzeit euer gnaden und grave Eitelfriedrichs hinfüran auch geben wellen und
befunden ein solche widersetzlichhait und ungehorsam in der handlung, das ander mittel
furzunemenM'. Sie empfahlen daher: Es will die notturft erfordern, das die underthanen
bei solchen halsstarrig gefürten fürnemen zu bleiben nit gestattet werden, dadurch sie
noch ungehorsamer werden mechten, sonder dieweil sie ausser des maßpfennigs nichts
bewilligen wellen65.

Worin die angedeuteten ander mittel bestanden, ob sie sich auf herrschaftliches
Diktat beschränkten oder sonstige Druckmittel und Strafen einschlössen, ist nicht mehr
ausmachbar. Jedenfalls wurde nach erneuten Verhandlungen am 24.9.1569 erreicht, daß
die Untertanen die begerte zehn jar lang negst aufeinander auf Georgi und Martini jedes
ziel 1500 gülden zu abledigung der kochen Schuldenlast neben dem bewilligten maßpfennig
erlegen66. Demnach wurden also bei den Verhandlungen« über die Schätzung die
erhöhten Abgabenforderungen der Herrschaft gegen den Widerstand der Untertanen
durchgesetzt.

3. DAS DORF

Ähnlich wie die Darstellung der inneren Entwicklung der Herrschaft stößt auch die
Darstellung des Dorfes, insbesondere der dörflich-bäuerlichen Ökonomie und des
darauf aufruhenden Interaktionssystems, auf Grenzen. Diese sind dem Historiker für
die Rekonstruktion des Dorfes vor allem durch dessen relative Autonomie gesetzt. Diese
hat nämlich zur Folge, daß sich viele und wichtige Aspekte des Dorfes als einer
umfassenden Lebensform nicht oder nur hin und wieder, nur fragmentarisch in den
Quellen niederschlagen, die ja - dies gilt zumindest für die Grafschaft Zollern im späten
16. Jahrhundert - herrschaftlicher Provenienz sind und nur das verzeichnen, was aus
herrschaftlicher Perspektive an Informationen über und aus dem Dorf wichtig ist.

Konkret bedeutet dies für die hier beabsichtigte Analyse, daß zwar die demographischen
Basisdaten und die Verteilung der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus den

61 FAS HH 140.29 (Umlagen auf die Untertanen betreffend).

62 FAS HH 140.29.

63 FAS HH 140.29. Unter den underthanen sind hier die je acht Vertreter der einzelnen Dörfer zu
verstehen.

64 FAS HH 140.29.

65 FAS HH 140.29.

66 FAS HH 140.29.

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