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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0038
Elbs

Anrainer genannt, wobei sich die Nennungen auf 94 Personen verteilen84. Versucht man
wieder, wie bereits bei den zollerischen Lehen geschehen, die Verteilung zu charakterisieren
, so ist festzustellen:

auf das 1. Viertel (= 24 Personen) entfallen 1963 = 74,3% der Nennungen
auf das 2. Viertel (= 22 Personen) entfallen 557 = 21,1 % der Nennungen
auf das 3. Viertel (= 22 Personen) entfallen 99 = 3,8% der Nennungen
auf das 4. Viertel (= 24 Personen) entfallen 23 = 0,9% der Nennungen

Auch wenn wir davon ausgehen können, daß - worauf noch zurückzukommen sein
wird - gerade bei den seltener als Anrainer Genannten der geringe Bodenbesitz teilweise
durch die Ausübung dörflichen Handwerks kompensiert wird, muß gesagt werden, daß
der Grad ungleicher Besitzverteilung sehr hoch und daher der Umfang der klein- und
unterbäuerlichen Schicht, die nicht von eigener landwirtschaftlicher Produktion zu leben
vermochte, recht groß ist.

Bevor jedoch darauf eingegangen werden soll, welche Bedeutung diese extreme
Besitzverteilung im Dorf hat, ist es notwendig, die bislang isoliert dargestellten
Bestimmungsfaktoren der bäuerlichen Ökonomie zumindest in einer Modellrechnung
zusammenzubringen, um so wenigstens einen Orientierungspunkt für ökonomische
Situation zu gewinnen. Dazu ist jedoch zumindest noch die Belastung der bäuerlichen
Ökonomie durch die Naturalabgaben zu bestimmen - ausführlicher soll auf die Abgaben
im nächsten Kapitel eingegangen werden85.

Addiert man die im Rammingenschen Lagerbuch verzeichneten Abgaben für die
zollerischen Lehen, so ergibt sich eine Gesamtsumme von
104 Malter 8 Viertel Vesen (= 153,3 dz)86 und
22 Malter 5 Viertel Hafer (= 35,7 dz).

Diese sind jedoch nicht auf die Gesamtfläche der Lehen, sondern lediglich auf die im
Ackerbau bestellte Fläche zu beziehen:

Geht man nun davon aus, daß ein Drittel dieser Fläche in jedem Jahr brach lag, das zweite
Drittel mit der Winterfrucht Vesen (Dinkel) und das dritte Drittel mit der Sommerfrucht
Hafer angesät wurde, so ergibt sich eine grundherrschaftliche Belastung von

bei Vesen 7,4 Viertel pro Jauchen = 2,03 dz pro Hektar

bei Hafer 1,6 Viertel pro Jauchen = 0,48 dz pro Hektar.

84 Übrigens ein erneutes Indiz dafür, daß die Einwohnerzahl 1584 höher ist, als das Leibeigenschaftsverzeichnis
von 1590 angibt. Nach diesem dürfte sich die Gesamtzahl lediglich auf 72
belaufen.

85 Eine derartige gesonderte Betrachtung der Naturalabgaben läßt sich aus zwei Gründen rechtfertigen
: 1. Die Naturalabgaben sind die einzigen Abgaben, deren exakte Verteilung sich rekonstruieren
läßt. Von den meisten der übrigen Abgaben ist nur die Summe, die das gesamte Dorf zu
leisten hat, nicht aber der Modus, nach welchem sie im Dorf aufgebracht werden, bekannt. 2. Im
übrigen wird diese Absonderung der Naturalabgaben im nächsten Kapitel wieder aufgehoben
werden.

86 Zu den Umrechnungen vgl. die Angaben über Maße und Gewichte in Anhang I.

Gesamtfläche

Wald

Wiesen

1242 j
-240 j
-330j

Acker

672 j (= ca. 225 ha)

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