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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0041
Owingen 1584

Teile beläuft sich auf 912,5 Jauchen, d. h. 73 % der Gesamtfläche der zollerischen Lehen
(1242 Jauchen)91.

Begründete Aussagen zur ökonomischen Situation der übrigen Owinger zu machen,
ist kaum möglich, allenfalls lassen sich über die Auswertung der Kanzleiprotokolle und
des Audienzbuches Indizien hierfür gewinnen. Außerdem nennen die Protokolle des
Verhörs, das nach dem Aufstand angestellt wurde, zumindest für einige die Berufe.

So sind nach Ausweis der Verhörprotokolle in Owingen vier Küfer, zwei Schmiede,
ein Zimmermann, ein Schneider und ein Schuhmacher; zwölf der Verhörten werden als
Taglöhner bezeichnet, wahrscheinlich ist der Anteil der Tagelöhner an der Einwohnerschaft
von Owingen wesentlich höher: 29 der Anrainer (= 31 %) werden nur einmal,
neun weitere (9%) nur weniger als fünfmal als Anrainer genannt.

Daß deren ökonomische Situation eher prekär war, zeigen verschiedene Eintragungen
der Kanzleiprotokolle. So bitten im März 1580 die Vögte verschiedener Dörfer, den
Tagelöhnern Getreide verkaufen zu dürfen; dies allerdings nicht gegen Bezahlung, da
diese meist kein Geld hätten und das Getreide im Sommer abarbeiten könnten92. Daß so
das Dorf als Solidarverband zur Umverteilung von Not wirken konnte, zeigt sich auch
im Fall der Gemeinde Stetten, die 1580 zu besserer Unterhaltung der Taglöhner einen
Teil der Allmend als Acker ausgeben will93. Daß dieser demographische Druck in der
ganzen Grafschaft gegeben war, belegt eine Anordnung des Grafen im Jahr 1585, in der
den Vögten aller Gemeinden befohlen wird, in den Dörfern anzuzeigen, daß des
wolgebomen unsers gnedigen herm ernstlicher bevelch und mainung sey, daß nun
hinfüro die vögt, mairschaft und underthonen sollen zusamenstan und nach jedes flecken
gelegenheit almenten umbzerren, dieselbigen nach notturft bauen und anseen94.

Belegt schon die Tatsache, daß hier durch die Herrschaft die Nutzung der Allmend
für den Ackerbau angeordnet wird, wie wenig Verlaß auf derartige innerdörfliche
Solidarität war, so zeigen andere Eintragungen in den Audienzbüchern und Kanzleiprotokollen
, daß die Dorfgemeinschaft nicht nur Not-, sondern auch Terrorzusammenhang
sein konnte95. So sollen in Burladingen die nicht im Dorf geborenen Tagelöhner 1580
ausgewiesen werden, weil das Dorf mit armen taglönern übersetzt sei96; ähnlich versucht
dies auch die Gemeinde Wilflingen, die 1579 von wegen der fleck Wilflingen übersetzt
Tagelöhner ausweisen läßt97.

Um nach diesen aufgrund der dürftigen Quellenlage notwendigen Belegen aus
anderen Dörfern der Grafschaft nach Owingen zurückzukehren: Auch hier lassen sich
Indizien dafür finden, daß versucht wurde, den demographischen Druck durch die
Ausweisung von Tagelöhnern zu vermindern. So beklagt sich 1586 Michael Kammerer,
der Vogt habe ihn ausweisen lassen in erwegung weil allerley unhausheblich volk nit
mehr darin gehalten noch wohnung haben so//98. Ähnlich wird auch der herrschaftliche

* Daß sich der Zusammenhalt dieser dörflichen Oberschicht nicht darauf beschränkte, wird im
nächsten Kapitel bei der Verteilung der dörflichen Ämter noch zu zeigen sein.

92 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 139r + v.

93 Ebenda fol. 184r.

94 Ebenda fol. 273v.

95 Die Formel wurde übernommen aus Utz Jeggle, Albert Illien, Die Dorfgemeinschaft als
Not- und Terrorzusammenhang, in: Hans-Georg Wehling (Hg.), Dorfpolitik. Sozialwissenschaftliche
Analysen, didaktische Hilfen. Opladen 1978, S. 38-53.

96 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 87r.

97 Ebenda fol. 162r.

98 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 3 (Audienzbuch Owingen) fol. 20v.

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