Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0044
Elbs

auf Johanni Evangeliste
auf Lichtmeß
auf Georgi
auf Philippi Jacobi
auf Johanni Baptiste
auf den i. August
auf Michaeli
auf Martini

41 fl 7,5 bz als erste Hälfte des Fronschillings
4 fl als Besoldung für den Einspännigen

77 fl 14 bz als Schätzung

4 fl Einspännigerbesoldung

5 fl 1 bz als steyr

41 fl 7,5 bz als zweite Hälfte des Fronschillings

4 fl Einspännigerbesoldung
77 fl 14 bz nochmals als Schätzung
33 fl 6 bz Zins vermög Urbars

5 fl 1 bz steyr

Summe 299 fl 1 bz

Addiert man hierzu die oben errechnete, wahrscheinlich zu niedrig gegriffene Summe
für die Produktrente, so ergibt sich eine Jahressumme der Abgaben an den Grafen von
mindestens 978 Gulden, die den Wert von 466 dz Vesen oder dz Hafer repräsentieren.
Geht man von der oben errechneten Gesamtackerfläche der zollerischen Lehen in
Owingen und deren durchschnittlicher Ernte aus

an Vesen in der 1. Zeig 75 ha x 11 dz = 825 dz Vesen

an Hafer in der 2. Zeig 75 ha x 7 dz = 525 dz Hafer
und berechnet deren Wert nach den oben gegebenen Preisen

Vesen 825 dz x 2,1 fl = 1732,5 fl

Hafer 525 dz X 1,31 fl = 687,75 fl

Summe 2420,25 fl

so repräsentiert diese Produkt- und Geldrentensumme ca. 40 % von deren Gesamtwert.
Daraus direkt auf eine durchschnittliche Belastungsquote in gleicher Höhe zu schließen,
verbietet sich jedoch aus drei Gründen:

1. In die obige Berechnung konnten nur die beständigen gefäll, d. h. die in ihrer Höhe
fixierten und jährlich fälligen Abgaben einbezogen werden. Die unbeständigen gefällm,
die unregelmäßig fällig sind und in ihrer Höhe schwanken, lassen sich dagegen nicht in
die Berechnung einbeziehen.

2. Nicht in der Berechnung berücksichtigt werden konnte auch die an andere Grundherren
gehende Produktrente.

3. Bei der oben angestellten Ertragsberechnung konnte lediglich die im Ackerbau
genutzte Fläche der zollerischen Lehen berücksichtigt werden. Der Ertrag aus der
Viehhaltung und anderen Produktionszweigen sowie der Umfang der nicht als zolleri-
sches Lehen ausgegebenen agrarischen Nutzfläche entzieht sich dagegen einer exakten
Berechnung; allenfalls kann die Tatsache, daß 85% der Anrainernennungen auf die
Inhaber zollerischer Lehen entfallen, als ein Hinweis auf die Größenordnung der zuletzt
angesprochenen Fläche gelten.

Daher vermag die oben angestellte Berechnung des herrschaftlich abgeschöpften
Surplusanteils allenfalls einen Orientierungspunkt dafür abgeben, in welchem Umfang
Herrschaft die dörflich-bäuerliche Ökonomie belastete. Zugleich muß die eingangs im

Als derartige unbeständige Gefälle< nennt das oben erwähnte Verzeichnis des Rentmeisters:
umbgelt, hauptfall, abzug, handtlohn, ledigzahlung der leibaigenschaft, hennengelter, mühli-
nenzinß, fischwasserzynß, frevel und straffen.

42


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0044