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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0045
Owingen 1584

>Theorieteil< gestellte Forderung, herrschaftliche Belastung differenziert nach der sozialen
Schichtung des Dorfes darzustellen, leider als programmatische Forderung für
weitere Untersuchungen stehen bleiben.

4.1.2. Herrschaftliche Surplusabschöpfung II: Arbeitsrente - Die Entwicklung der
Fronen

Günstiger als bei der Produkt- und Geldrente ist die Quellenlage bei der Arbeitsrente
; hier ist es, da für Owingen alle Fronbriefe des 16. Jahrhunderts erhalten sind,
möglich, die Entwicklung der herrschaftlichen Forderungen darzustellen.

Nach diesen Fronbriefen gelang der Gemeinde 1538, das heißt noch unter der
Herrschaft Fritz Jakob von Anweils, gegen Zahlung eines jährlichen Fronschillings von
70 Gulden die Ablösung der Frondienste, wobei davon nur das raisen, das heißt die
Leistung von militärischem Dienst im Kriegsfall sowie die Lieferung von einem Klafter
Holz an die Herrschaft durch ain yeden, so hushäblich zu Owingen sein wonung hat
sowie Unterhalt und Instandhaltung aller brücken, weg und steg zu dem schloß Honburg
gehörig ausgenommen worden waren105.

Dieser auf ewige zeit106 geschlossene und für die Gemeinde recht günstige Fronvertrag
wurde 1540 nach dem Übergang Owingens an die Grafschaft Zollern durch Jos
Niklas IL, den damaligen Grafen von Zollern, anerkannt und dabei auch die Holzfron
auf ewige zeit abgelöst, damit die underthanen des holzfronens auch entladen, undallein
iren geschefften obligen und anhangen mögen107; dafür wurde der jährliche Fronschilling
auf 83 Gulden erhöht.

Eine neue Richtung nimmt die Entwicklung der Arbeitsrente nach der Teilung der
Grafschaft 1576. Da Eitelfriedrich I. Umbauten am Schloß in Hechingen sowie einige
weitere Bauten plante, wurden 1579 mit allen Gemeinden der Grafschaft Fronverhandlungen
durchgeführt. Dies war möglich, weil die Fronverträge der anderen Gemeinden
nur auf Lebenszeit Jos Niklas II. geschlossen worden waren, somit also seit 1558
kündbar waren; Owingen dagegen befand sich mit seinem auf ewige Zeit geschlossenen
Fronvertrag in günstigerer Position108.

Während daher die übrigen Gemeinden einen zusätzlichen Frontag pro Woche und
verschiedene andere Erhöhungen der Fronleistung für die gräfliche Eigenwirtschaft
akzeptieren mußten, bestand Owingen auf seiner Rechtsposition: Sie zaigen an, sie
haben weder den wochenlichen tag noch das Zimmerholz zue fronen je bewilligt.
Könnden sie solliches schwärlich eingehen. Dieweil sie aber verhoffen, es were bisher kain
mangelan inen erschienen, so wällen auch sie nochfürohin, so lang ihr leib undvermögen
weret, underthönige gehorsame laisten. Bitten aber underthöniglich sie zu kainem
gehorsame zu verbinden oder zu verschreiben, dieweil sie für den fron gefreyet sein
sollen™.

FAS DH 51.258 (Fronvertrag zwischen Owingen und Fritz Jakob von Anweil; ausgestellt am

18.11.1538).

FAS DH 51.258.

FAS DH 51.260 (Kopie des Fronbriefs Jos Niklas' II. für Owingen), FAS DH 51.261 (Original

des Fronbriefs Jos Niklas' II. für Owingen; ausgestellt am 10.1.1540).

Zu den Fronverhandlungen ausführlicher unten S. 48 f.

FAS DH 51.86 (Protokoll der Fronverhandlungen im Jahr 1579).

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