Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0051
Owingen 1584

bringt 10 Pfund Heller in die Ehe. Der Konsens wird vom Grafen verweigert mit der
Begründung: Diesen bettelheirat bewilligen wir nit, er zieh dann mit ir hinaus, dann die
derfer sunsten zu viel besetzt177.

5.3. Die Einspännigen als neue Form herrschaftlicher Präsenz im Dorf

Nachdem bisher über die Auswertung der Kanzleiprotokolle und der Audienzbücher
gezeigt wurde, daß in dem nach der Teilung der Grafschaft einsetzenden Prozeß der
Herrschaftsintensivierung zumindest teilweise die Grenzen der Belastbarkeit der bäuerlichen
Ökonomie erreicht und zudem durch die Stärkung der Stellung der Kanzlei im
Prozeß der verschärften Durchsetzung der Landesordnung die Grenzen der relativen
Autonomie des Dorfes enger gezogen werden, ist nun abschließend mit der Institution
des Einspännigen gewissermaßen der institutionelle Niederschlag dieses Prozesses der
Herrschaftsintensivierung darzustellen.

Die Einspännigen178 werden in der Grafschaft Zollern kurz nach Regierungsübernahme
Eitelfriedrichs I. eingesetzt. Im Juli 1577 wird den Vögten aller Ämter verkündet,
wie viel den Einspännigen als Besoldung gegeben werden muß: pro Jahr 16 Gulden, 16
Scheffel Vesen (= ca. 23,5 dz), 16 Scheffel Hafer (= ca. 25,5 dz), 6 Wagen Heu, Wi
Fuder Stroh und 12 Klafter Holz179. 1579 werden diese neuen Herrschaftsorgane auf
dörflicher Ebene dann über die neuen Fron Verträge festgeschrieben180.

Stellt man nun die Eintragungen der Kanzleiprotokolle zusammen, in denen
Einspännige erwähnt werden, so zeigt sich, daß diese die entscheidenden Organe der
verschärften Durchsetzung der Landesordnung, die Instanzen sind, über und durch die
sich auf dörflicher Ebene der Prozeß der Herrschaftsintensivierung manifestiert. Sie
haben darauf zu achten, daß an fremden, das heißt außerhalb der Grafschaft stattfindenden
Markttagen niemand Frucht oder ähnliches auflädt, um fremde Märkte zu besuchen181
, daß aus den herrschaftlichen Wäldern kein Holz gestohlen wird182. Sie haben
ferner gemeinsam mit dem Vogt die Leistung der Fronarbeit zu beaufsichtigen183, mit
dem Schütz die Auszählung der Zehntgarben vorzunehmen184, ebenso wie der Vogt auf
jeden Fall bei Gemeindeversammlungen anwesend zu sein185, überhaupt: alles nach der
Landesordnung Strafbare der Kanzlei zu melden186.

Daß die Einspännigen tatsächlich als Organe der Herrschaftsintensivierung fungieren
konnten, lag wesentlich daran, daß sie - und dies ist ein Novum gegenüber der bisherigen

STAS Ho 1 C II 8 Nr. 3 fol. 84v.

Fischer gibt für >Einspänniger< zwei mögliche Bedeutungen: a) »bewaffneter, gemeiner
Kriegsknecht, der für sich allein angeworben wurde, nicht im Gefolge eines adligen Junkers«, b)
»speziell eine Art Polizei«. Hermann Fischer, Schwäbisches Wörterbuch Bd. II, Tübingen
1908, Sp. 648ff.

STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 5v.

FAS DH 51.155 (Fronbrief für Bisingen, Steinhofen und Thanheim vom 24.6.1579), DH
51.201 (Fronbrief für Grosselfingen vom 1.5.1579), DH 51.270 (Fronbrief für Rangendingen
1579).

STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 21 r (Eintragung vom 17. 2. 1579).
STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 46r (Eintragung vom 20.5.1579).
STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 147v (Eintragung vom 14.3.1580).
STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 62v (Eintragung vom 5.8.1579).
STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 18r (Eintragung vom 9.2.1579).
STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 94r (Eintragung vom 4.9.1579).

57


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0051