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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0063
Owingen 1584

schon euren herrn ins bofgericht eitleren lassen, so appelirn sie ans Cammergericht. Das
wiirt euch viel zu lang fallen. Damit sind sie wiederum heimwerts zogen m.

So blieb Owingen fürs erste nichts als die neuen beschwerden ... aus forcht und
schrecken kummerlich in uns drucken200; dabei sind mit den neuen Beschwerden jedoch
nicht nur, wie sich später noch zeigen wird, die Fronen gemeint, sondern vor allem auch
das Verbot des Besuchs auslendischer Märkte, das Owingen besonders hart traf, da
Haigerloch mit seinem Markt praktisch vor der Haustüre lag, wogegen der Hechinger
Markt drey stundt wegs entlegen101 war.

Als dann jedoch 1584 Eitelfriedrich, da er mit seinem Bruder Christoph von
Hohenzollern wegen des Erbes in Streit geraten war202, den Owingern den Besuch ihrer
(Bann-)Mühle in Stetten verbieten ließ203 und ihnen befahl, statt dessen die Wüstenmühle
in Hechingen zu besuchen, und überhaupt jeglichen Verkehr mit dem Nachbardorf
Stetten verbot, wehrte sich Owingen erneut: Zuerst mit einer Supplikation an
den Grafen: Demnach euer gnaden mit gnedigem heschaid uns auferlegen lassen,
hinfurter uns der mühlen zu Stetten bey Haygerloch genzlich zue müssigen und die
mühlin alhie zu Hechingen zu besuchen. Da aber gnediger herr aine ganze gemeind zu
Owingen dessen hart und übel beschwert ist, Ursachen des, daß wir weit hinwegs nicht
gefertigt werden mögen, und nit allein daß unser dameben, sonder auch euer gnaden
gescheft nicht versehen mögen, so gelangt demnach an euer gnaden unser underthenig
flehen und bitten, die wollen mit und ausser angebornen milten gräflichen gnaden unser
beschwerden und dis orts höchstes anligen bedenken und uns wie von alter die mühlin in
gemeltem Stetten zu besuechen gnediglich vergunnen und zuelassen20A, dann, nachdem
ihnen dies nicht wieder erlaubt wurde, und da uns neben den einfallenden emtgescheften
sollicher so verr abgelegnen mühlin zue gebrauchen unmüglich gewesen205, mit einer
kollektiven Demonstration ihres Widerstandes, einer gemeinsamen Mühlenfahrt nach
Stetten, an der sich 62 der Owinger Bürger beteiligten. Die Reaktion Eitelfriedrichs auf
diese Demonstration war eindeutig. Jeder der Beteiligten wurde mit 10 Pfund Heller
bestraft - eine Strafe, die den Wen des bei der Mühlenfahrt geladenen Getreides
wahrscheinlich bei weitem überstieg206.

Nach dieser erneuten Eskalation haben die Owinger, so die Aussage Jung Hans
Semlins beim Verhör nach dem Aufstand ... etwan drei oder vier mal vor dem austreten
gemein gehalten und neben anderm sich beclagt der muehlen halber, auch wegen ihren
ackern und wiesen, so endter Haigerloch ligen. Darumb wollen sie nicht von einander
weichen, sondern zusammenheben207. Ähnlich sagt dies auch Blasi Gleri im selben
Verhör: Sy seyen alle einhellig worden, das sy samenlich für ir gnaden wellen der mihle
halb zu fuessen fallen; wenn ire gnaden nit deshalben einsehens thue, mißten sie den

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 480v.

200 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 291v.

201 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 290v.

202 Ausführlich dazu Bernhardt, Hohenzollerische Erbteilung (wie Anm. 123), S. 18 ff.

203 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 5r (Gräflicher Befehl vom 15.8.1584).

204 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 512r + v.

205 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 284r.

206 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 128 (Frevelbücher; Georgi bis Martini 1584). Die Höhe der Strafe von 10
Pfd. Heller entspricht etwa dem Preis für 2,8 dz Vesen oder in etwa dem Monatslohn eines
Maurers beim Schloßbau in Hechingen.

207 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 450v. Wo die sozialen Grenzen dieser Einigkeit lagen, wird im
nächsten Kapitel noch zu zeigen sein.

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