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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0090
Elbs

Jahresturnus fälligen Abgaben präsent und unmittelbar greifbar, so tritt der Kaiser als
Herrschaft völlig zurück. Auch die vergleichsweise wenigen Abgaben, die in seinem
Namen erhoben werden, werden nicht durch kaiserliche, sondern durch gräfliche
Bedienstete eingetrieben bzw. müssen ebenso wie die Abgaben an den Grafen bei der
Kanzlei abgeliefert werden.

So konnte der Kaiser leicht zur Projektionsfläche bäuerlicher Vorstellungen einer
gerechten herrschaftlichen Ordnung werden, zum Garanten dafür, daß das liebe
armueth nit underdruckht wird, wobei dieses Vertrauen für den Owinger Fall ja
durchaus eine realhistorische Berechtigung hat. Immerhin wird erst durch die Einsetzung
einer kaiserlichen Schiedskommission eine für die Owinger aussichtsreiche Form
der Konfliktbehandlung und Konfliktlösung erreicht348.

Doch mit der Einsetzung der kaiserlichen Schiedskommission war diese Form
aussichtsreichen Konfliktaustrags noch längst nicht in Gang gekommen. Der erste
Kommissionstag, den Rottweil und Zimmern auf den 25.6.1585 ansetzten349, konnte
wegen abwesens des Obervogts}5°, also des gräflichen Subdelegierten, nicht stattfinden.
Gleichzeitig setzte Eitelfriedrich seine Obstruktionstaktik fort, indem er von den
Kommissaren forderte, das die bauren sich der Tiibingischen advocaten abthun, und mit
catholischen versehen solleni5X, war damit jedoch wenig erfolgreich, da man am
Kaiserhof befand, daß dise gegeneinander schwebende strittigaitten nit religion, sonder
andere Sachen betreffend, seye derselben mainung und wille, daß niemand zum rechten
und billichkait ein beystand zu suechen abgestrickt werden und das nit allain inen dero
liebden und euer grävlichen underthonen die Tiibingischen advocaten oder redner
zuzulassen, sonderauch dahin vermög dero ausgangner commission andeuthunggethon,
das in derselben procediert werden solle}52.

Die Kommissare luden daher auf den 15. 9. 1585 nach Schömberg zu einem neuen
Kommissionstag353. Doch auch auf diesem konnten die Verhandlungen noch nicht
aufgenommen werden, da in Owingen mittlerweile die sterbenden leuff das heißt
wahrscheinlich die Pest, grassierten354. Der Kommissionsabschied vom 18.9.1585 legte
daher nur fest: Sobald die Lage in Owingen besser sein werde, soll alsdann ufs furderlichst
so möglich ein andrer tagsatzung angesehen und usgeschrieben werden355.

Daß die Owinger angesichts dieser nur schleppend in Gang kommenden Kommissionsverhandlungen
nicht auf direkten und offenen Widerstand verzichteten, sondern
vielmehr die Einsetzung der Kommission im Hinblick auf ihre Gravamina gewissermaßen
als einstweilige Verfügung betrachteten, läßt sich mit einem Schreiben Eitelfriedrichs

Andererseits sollte jedoch nicht übersehen werden, daß dies nicht der von den Owingem
>unterschobenen< Motivation geschuldet ist, sondern seine Begründung im Interesse an der
Stabilität des Systems >Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation« hat, die eine Form des
Konfliktaustrags erforderlich macht, die geeignet ist, Konflikte in inhaltlichem und geographisch
engem Rahmen zu halten und so Konfliktausweitung und -eskalation nach Möglichkeit
zu unterbinden.

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fei. 334-335 (Schreiben vom 16.5.1585).
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fei. 168v.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fei. 168v.

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fei. 340r + v (Bericht der Kommissare vom 22. 8.1585 an Eitelfriedrich

wegen seiner Forderungen).

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 340r + v.

Siehe dazu bereits oben S. 34.

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 514r.


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