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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0092
Elbs

mina3W. Für diese inhaltliche Ausweitung des Konflikts lassen sich zwei Gründe
angeben:

a) Durch die Monopolisierung der Herrschaftstitel war der Graf zugleich zum einzigen
Adressaten bäuerlicher Beschwerden über die Herrschaft geworden. Während in anders
strukturierten Herrschaftsgebieten die Fraktioniertheit der Surplusansprüche zu einer
Fraktionierung des Konfliktpotentials führen konnte, sind hier Tendenzen zur Generalisierung
des Konflikts wesentlich stärker.

b) Durch das Aufbrechen des durch die Herrschaftsstruktur gesetzten Konfliktrahmens
ist es möglich, Konfliktpunkte, die die Owinger bisher aus forcht und schrecken
kummerlich in uns drucken mußen363, zu thematisieren364.

Mit dieser und einer dritten Supplikation an den Kaiser im Juni 1586 erreichten die
Owinger die Einsetzung einer neuen Kommission, die wiederum mit der Stadt Rottweil
und diesmal mit Graf Rudolf von Helfenstein besetzt wurde. Diese sollten die zuvor
angefangene commission wider in die hand nemen, damit fortfaren und allen menschlichen
fleiß ankehren, damit die bedeparteien sowol in vorigen als neuen strittigen articuln
in der güete vertragen werden*5.

Die Antwort Eitelfriedrichs auf diesen erneuten Vorstoß der Owinger war ein
neuerlicher Versuch, die Kommissionsverhandlungen endgültig zum Scheitern zu
bringen. Insbesondere war er über die neuen Beschwerden der Owinger empört und
schrieb dazu am 20.4.1586, nachdem er von den Kommissaren eine Kopie der zweiten
Supplikation erhalten hatte, an Rottweil und Zimmern: .. .ja endlichen anders nichts
gesuecht würt, als das sy gern andere meine gehorsamen underthonen soviel an ihnen auch
zu ungehorsam und ufruor bewegen wolten. Und kan der verdacht nit unfüeglich aus
dem abgenommen werden, dieweil sie an die kayserliche maiestät, meinen gnedigsten
herrn, anfangs gleichwohl auch erdichterweis suppliciert, sonder understehn sich in dieser
ungereimbten schmachschrift, alle meine gerechtigkeiten und was bisher andere meine
gehorsamen underthanen ... willig und gehorsamlich schuldigerpflicht halber gelaist, zu
disputiren und sich aller Schuldigkeit und gehorsam gern frey machen wolten365.

Er könne sich daher auf Verhandlungen über die neuen Beschwerden nicht einlassen
und werde den Kaiser bitten, ihn wegen der Kommissionsverhandlungen gentzlichen zu
entschuldigen, die rechtliche mittel gegen den bauren an die hand nemen und sy mit gottes
hilf und rechtlichen weg zu gehorsam bringen, wie ich (= Eitelfriedrich; E. E.) dann
gewiss und unzweifenlicher hoffnung bin, es werde kaiserliche maiestät niemand die
ordenliche mittel des rechtens sperren3''7.

Er lehnte daher ab, auf dem von der neuen Kommission angesetzten Verhandlungstag
am 21.9.1586368 zu erscheinen369 und schrieb am gleichen Tag an Kaiser Rudolf IL, der
neue Kommissionsauftrag enthalte ein ganz präiudicierliche und hoch nachtheilige

362 Ausführlich dazu oben S. 76 ff.

363 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 foL 291v.
Vgl. dazu oben S. 77f.

365 Die dritte Supplikation in STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 375-377. Der Kommissionsauftrag
ebenda fol. 170r.

366 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 123 fol. 68v + 69r.

367 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 123 fol. 70v.

368 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 168r-169v (Schreiben Helfensteins und Rotrweils an Eitelfriedrich
vom 31.8.1586).

369 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 170r-171v (Schreiben vom 3.9.1586 an die Kommissare).

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