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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0097
Owingen 1584

weigern, auf einem neuen, auf den 24.6.1590 festgesetzten Kommissionstag404 zu
erscheinen bzw. Vertreter zu schicken405.

Doch darin ein - durch kaiserliche >Hartnäckigkeit< erzwungenes - Einlenken
Eitelfriedrichs erblicken zu wollen, würde in die Irre führen. In der Instruktion seiner
Subdelegierten für diesen Kommissionstag wies er diese nämlich erneut an, des fronbriefs
halben nichts weiters begeben noch sich einlassen, als beschehen ist, sondern darauf mit
fleiß tringen und handeln, dieweil inen der teglich und besetzte fron allein verkauft und
jetzt wieder zuegestellt ist, daß sie, die underthanen, der hohen frondienstparkeit und
(auch die an habender fundamenta und Ursachen oder apart nach gelegenheitvorzuwen-
den wissen werden) in zutragenden notfahlen irer herrschaft zu steuren und dienst sich
gleichwol schuldig erkenen sollten*0*'.

Neben dieser Anweisung, die im Klartext nichts anderes bedeutete als den Anspruch,
trotz monetärer Ablösung der Frondienste jederzeit unter Behauptung von zutragenden
nothfählen die Fronen erhöhen bzw. neue fordern zu können, wies er sie an, ihn an seiner
wolhergeprachten ober- und herrlichkeit unserer grafSchaft Zollern 407 nicht zu schädigen
und sich daher nicht auf Verhandlungen über die neuen Beschwerden einzulassen408.

Entsprechend dieser Instruktion weigerten sich die gräflichen Subdelegierten dann in
Schömberg auf dem Kommissionstag, darüber zu verhandeln, und so erreichte man in
diesen Verhandlungen nur, daß Eitelfriedrich die Owinger aus Gnaden wieder aufnehmen
wollte, sofern sie Abbitte leisteten, eine Urfehde schworen und die auf 300 Pfund
Heller ermäßigte Strafe aus dem Lehensgerichtsverfahren zahlten409.

Da die Bauern diesem Angebot nicht zustimmen wollen, wandte sich Eitelfriedrich
am 10. 7.1590 erneut an den Kaiser. Er solle den Bauern befehlen, widerspruchslos in
seinen Vergleichsvorschlag einzuwilligen: Dann sollte über so schidliche und pillich durch
mich vorgeschlagene mittel an meiner habenden potestats oberkait und ordenliche rechte
ich nunmehr ufgehalten und mir die hand lenger verspert bleiben, so möchte etwan bey
andern schwäbischen underthonen gegen ire obern oder auch den meinigen hieraus ain
ärgerlich und scandalos exempel ervolgen, zu welchem eingang ich niemand ursach
geben, vilweniger ainich verweis uf mich laden solltew.

Da also Eitelfriedrich weiterhin die Mitarbeit in der Schiedskommission verweigerte,
versuchte Helfenstein außerhalb der Kommission einen Vergleich zu erreichen und
... erbeut sich, der bauren ausschuß sambt iren advocaten für sich zu beruofen und mit
denselben cathegorice abzuhandeln, worauf alle Sachen, fümemblich aber der abbit
halben, endlich beruhen sollen, der hoffnung, es werde graf Eidelfirderich sich mit
derselben abhandlung settigen lassen und zufriden sein*11.

404 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 304r-305v (Schreiben Rottweils und Helfensteins an Eitelfriedrich
vom 12.4.1590).

405 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 306r + v (Schreiben Eitelfriedrichs an Rottweil und Helfenstein
vom 17.4.1590).

406 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 314r-316v.

407 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 314v.

408 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 315r.

409 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 190r.

410 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 354v.

411 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 191r (Schreiben Helfensteins vom 14. 7.1590; zitiert nach dem in
Anm. 372 erwähnten Prothocollum).

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