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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0103
Owingen 1584

Owingen< führt 211,5 Jauchen Acker, 55 Mannsmahd Wiesen und Gärten und zwei
Wälder auf, einer 2 Jauchen groß, der andere ungemessen432.

Nach diesem teuren Erfolg der Owinger war die Grafschaft Zollern für die nächsten
Jahre befriedet, und so glaubte Johann Georg von Hohenzollern-Hechingen, der Sohn
von Eitelfriedrich, kurz nach seiner Regierungsübernahme an Christoph, Truchseß von
Waldburg, schreiben zu können:...belangend meine underthanen seind D. L. nit wol
recht bericht worden, daß sy sich sollten zum aufstand geneigt erzeigen, den ich nichts als
allen underthenigen gehorsamb bey inen verspier. Haben sich auch einhelliglich gegen
mir erklärt, ihr leib, gut und bluet bey mir aufzusetzen und sich, wie gethreuen
underthanen gebürt, zu verhalten. Sy haben auch änderst nit ursach, dan sy mit einigen
beschwerden nit beladen, ausser ettlich wenigen, die sy mir in Schriften underthenig
geklagt. Die seind aber von so geringer importantz, daß ich mit ihnen derselben halber in
wenig stunden übereinkommen kan. So sy auch schon sich etwas ungebürliches erzeigen
wollten, hat die herrschaft gute mittel, sy zu der gehorsame zu bringen. Und solches
umbsovielmehr, dieweilen die Grafschaft Zollern ganz frey und kein lehensherm auf
dieser weit hat, darumben dan auch die underthanen keinen solchen haben künden.
... Darzue hilft mit die schöne und fürtreffliche Ordnung, in welcher mein geliebter und
getreuester herr vater selig alle Sachen hergebracht und hinderlassen, also, daß ich und die
meinen uns nun mit nichs fernerem zu bemühen, dan allesampt in angedeuter Ordnung zu
erhalten™.

Mit dieser Einschätzung des underthenigen gehorsambs der Untertanen und der
geringen importantz ihrer Beschwerden sollte sich Johann Georg allerdings täuschen,
denn bereits einen Monat später, so die Darstellung einer fürsdichen Prozeßschrift des
18. Jahrhunderts434 ... wäre dannoch die Boßheit auch bey den andern so groß, daß sie
unter andern Wiedersetzlichkeiten die erlassene und allen Obrigkeitlichen Zwang zu
eludieren suchten, ja endlichen den Rebellions-Geist so weit überhand nehmen Hessen,
daß den 17. Junii 1605 aus denen 8 Dorffschaften Bisingen, Steinhofen, Thanheim,
Grosselfingen, Weilheim, Stein, Sickingen und Bechtolsweyler, sich 70 Mann als ein
Ausschuß zusammen rottirten, darauf mit gewehrter Hand in die Cantzley nacher
Hechingen zogen...435.

Dort begehrte dieser Ausschuß Audienz. Als man die Mitglieder des Ausschusses
aber aufforderte, in die Kanzlei hochzukommen, antworteten sie, daß... wann der Herr
Graf etwas mit ihnen zu reden habe, Er zu ihnen in den Schloßhof herunter kommen
solte, indeme sie jetztmahls nicht zu ihme hinauf wolten**6, und auf die Forderung, die
Waffen niederzulegen, daß sie ehender Leib und leben verlieren wolten, als das Gewehr,
und daß sie gerne sehen möchten, wer ihnen das Gewehr nehmen würde*37.

Deutete sich bereits hier eine Veränderung der Widerstandsformen an - nicht mehr
ein Dorf, das, um seinen Widerstand zu manifestieren, austritt und dadurch die

FAS DH 75.301.

STAS Dep. 30, Rep. I, Erg. Paket 20 (Brief vom 9.5.1605).

Wahrhaffte und Acten-maessige Kunze Erzehlung deren von denen Hohenzollern-Hechingi-
schen Leib-eigenen Unterthanen wider ihre jedesmahlig Regierende Hohe Landes-Herrschafft
von anderthalb Seculis her verübten vielmahligen Aufruhren/bezeugter Widerspenstigkeit und
Ungehorsams... o.O., o.J. (wahrscheinlich 1734).
Ebenda § V.
Ebenda § V.
Ebenda § V.

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