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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0159
Herrschaft Hertingen

von Speth Hettingen die zuviel bezahlte Summe zurückgegeben habe, in Sigmaringen sei
noch nichts darüber eingegangen85.

Bei einer Neugliederung der Verwaltung im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
wurden im Jahre 1827 die neuen, ehemaligen Speth'schen Besitzungen sowie Veringen-
stadt, Veringendorf, Harthausen a. d. Scher und Benzingen dem Rentamt Gammertingen
zugewiesen. Bei dieser Neugliederung wurde das Rentamt angewiesen, die beiden
Etats für Gammertingen und Hettingen getrennt zu führen und nicht mit den übrigen zu
vermengen. Das Rentamt hatte alle abweichenden Einnahmen und Ausgaben gegenüber
dem Einkommensetat bei den Herrschaften nach Sigmaringen zu melden, damit von den
Herrn Verkäufern die vertragsmäßige Leistung erfordert werden kannK.

Die Zeit der Einkommens- und Ausgabenkontrolle im Vergleich mit dem beim
Ankauf erstellten Rechnungsetat dauerte bis zum 15. Mai 1832. Ab diesem Termin war
man bereit, die letzte Rate zu begleichen87. Offenbar erwiesen sich die erzielten
Ergebnisse den seinerzeitigen Annahmen angemessen. Vor der letzten Rate sollte aber
von jeder Gemeinde eine Deputation mit Vollmachten die Besitzungen und Berechtigungen
unterschriftlich anerkennen. Nach nochmaliger Aufforderung berief das Oberamt
Gammertingen auf den 2. Juni 1832 die Schultheißen, Bürgermeister und Deputierte aus
den einzelnen Gemeinden nach Gammertingen ein, um die im Ankaufsetat enthaltenen
Besitzungen und Berechtigungen unterschriftlich anzuerkennen88. Der Ausschuß aus
Hettingen bestand aus 3 Mitgliedern, dem Oberschultheiß Lorch, Amtsbürgermeister
Heinrich und F. Joseph Datz. Sie brachten, wie andere Ausschüsse auch, Einsprüche
vor. Die Einspruchspunkte bezogen sich einmal auf die Fronen, die zu hoch waren, oder
bei den Jagdfronen, die nur bis an die Gemarkungsgrenze reichen durften. Auch sollte
dem wegen des Jagens auf dem Schloßberg notwendig befindlichen Fronvieh gestattet
werden, dort weiden zu dürfen. Ein anderer Beschwerdepunkt waren die Sterbefallabgaben
. Wie man sich wegen der verhältnismäßig geringen Fronbeschwerden einigte, ließ
sich nicht feststellen. Bei der Sterbefallabgabe kam man auf Vorschlag des Rentamts
Gammertingen dahingehend überein, daß diese gegen den Ertrag der letzten 25 Jahre
abgelöst werden konnte. Man war sich schließlich in allen Punkten einig und konnte nach
5 Jahren den Kauf endgültig abschließen89.

8 EINKOMMENSETAT DER HERRSCHAFT HETTINGEN ZUM ZWECKE
DES ANKAUFS

Nach dem Muster von Gammertingen90 wurde auch für Hettingen eine genaue
Einkommens- und Ausgabenberechnung erstellt91. Diese wurden in 17 Faszikel92
unterteilt. Mit diesen Aufstellungen kann man sich ein Bild über den Umfang bezie-

85 StAS Dep. FAS Bes. Ra Gammeningen NVA 6221.

86 StAS Dep. FAS Bes. Fa Gammertingen NVA 6442.

87 Es kann sich nur um eine Rate für die Herrschaft Gammertingen handeln, denn die ganze Summe
- sogar zu viel - für Hettingen wurde bekanntlich schon 1827 bezahlt.

88 StAS Dep. FAS Bes. Ra Gammertingen NVA 6444.

89 Ebenda.

90 StAS Dep. FAS Bes. Ga-He, 75,77.
" StAS Dep. FAS Bes. Ga-He, 75,95.

92 Da die Blätter nicht durchnumeriert sind, gebe ich in den Anmerkungen nur die Faszikelnummer
an. Eine ausführliche Quellenangabe erfolgt unter Anmerkung Nr. 91.

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