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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0166
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Liener

8.10 Fronen

Über die Fronen sind Abschriften der Verträge aus dem 17. und 18. Jahrhundert den
Akten beigelegt. Außer den erwähnten Jagdfronen hatten die Untertanen noch folgende
Fronen zu erbringen: Bau- und Reisefronen, Mähnefronen, Holzfuhrfronen, Weinfuhrfronen
, Handfronen, Holzmacherfronen und die Schloßwache.

8.10.1 Bau-und Reisefronen

Bei folgenden Gebäuden waren die Untertanen bei Bau- und Reparaturarbeiten zu
ungemessenen Handfronen und Spanndiensten verpflichtet: Schloß, Ringmauern,
Fruchtkasten, Pferdestall, Viehbau und Sennereiwohnung, Mühlwohnhaus, Wasserbau
und bei der Kirche zum dritten Teil. Bei allen übrigen Gebäuden konnten sie nicht zu
Frondiensten mit herangezogen werden. Gegen Futter und Zehrgeld waren die Untertanen
auch zu Reisefronen verpflichtet. Sie stellten damit eine billige Spedition für den
Freiherrn dar. Bei der Gebäudefron bekam jeder 1 Pfund Brot, morgens ein Mus, mittags
Suppe und am Abend Kraut und Knöpfle109'. Für die Bauholz- und Materialfuhrfronen
wurde bis zur Grenze nichts gegeben. Darüber hinaus gehende Fuhren mußten von der
Herrschaft mit Futter und Zehrgeld entschädigt werden.

8.10.2 Mähne- und Handfronen

Jede Mähne war verpflichtet, auf den herrschaftlichen Feldern zu Hettingen im
Frühjahr Vi Tag gegen eine Mähnelaib Brot von ca. 10 Pfund zu ackern. Ohne dieses
Mähnebrot mußten die Bauern mit ihrem Zugvieh jährlich 2 Fahrten in der Heuernte, 1
Fahrt in der Ohmdernte, 2 Strohfahrten in die Sennerei und 2 Erntefahrten durchführen.
Außer diesen Frondiensten mußte jede Mähne jährlich Vi Tag lang Dung fahren und eine
Fuhre Frucht von der Scheune in den Fruchtkasten fahren. Nicht nur, daß mit dem
Zugvieh Fronfahrten durchzuführen waren, auch war für jedes Zugstück lVi Sri Haber
zu entrichten, sobald es 2 Jahre alt war. Die Taglöhner mußten dagegen je einen halben
Tag Heu und Ohmd machen und es dörren und auf- und abladen. In der Ernte hatten sie
die Frucht zu schneiden und zu binden. Im Herbst waren sie verpflichtet, Dung auf den
herrschaftlichen Feldern auseinander zu spreiten. An die Zehntfronen sei hier auch noch
einmal erinnert, hierfür mußten die Taglöhner 2 Klafter Holz machen. Nach einer Liste
waren 68 Stück Zugvieh in Hettingen, die 40 Bauern gehörten. 37 männliche Tagelöhner
waren in Hettingen beschäftigt. In Hermentingen gab es 27 Stück Zugvieh bei 10 Bauern
und 14 Tagelöhnern. Die Bauern in Hermentingen waren also besser mit Zugvieh und
Tagelöhnern versorgt.

8.10.3 Holz- und Weinfuhrfronen

Für den herrschaftlichen Gebrauch sowie für das Amtshaus waren die Mähnebesitzer
verpflichtet, 2 Klafter Holz pro Mähne im Jahr herbeizufahren, ohne daß sie dafür irgend
etwas erhielten. Anders war es bei den Weinfuhren aus dem benachbarten Württemberg.
Für diese konnten sie Entschädigung verlangen. Jedoch wurde letzteres Recht schon
längere Zeit nicht mehr in Anspruch genommen. Eine zusätzlich auferlegte Fron war die
Schloß wache. Bei androhendem Gewitter mußten nach einem Vertrag von 1616 sieben
Untertanen im Schloß Wache halten.

109 Nudelsuppe.
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