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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0168
Liener

8.13 Das Umgeld

Das Umgeld war eine Getränkesteuer, die je 13. Maß zusammen mit der Stadt
erhoben wurde. Der jährliche Durchschnittsertrag für die Herrschaft belief sich auf nur 2
fl 36 kr. Denn fast das ganze Bruttoeinkommen des Umgeldes wurde für das »Ohnmahl«
wieder ausgegeben. Dies muß ein Essen gewesen sein, das jährlich von diesem Geld
bestritten wurde. Bereits 1580 hatten sich die Herrschaft und die Stadt das Umgeld je zur
Hälfte geteilt. Ursprünglich stand es nur der Herrschaft zu, doch diese bewilligte
widerruflich die Hälfte der Stadt, die dafür Brücken, Stege und Wege unterhalten sollte.
Später wurde die Hälfte der Stadt unwiderruflich überlassen. Nach 1650 wurde erneut
eine andere Vereinbarung getroffen. Von nun an wurden in einem Jahr die Umgeldein-
nahmen hälftig geteilt, im darauffolgenden aber erhielt die Herrschaft 34 und die Stadt '/j
der Einkünfte, im 3. Jahr hingegen wieder jeder den halben Teil. Dadurch hatte die
Herrschaft wieder größeren Anteil am Umgeld. Ab 1748 blieb es dann bei der Halbe-
Halbe-Regelung.

8.14 Gerichtsherrliche Gefälle

An Taxen wurde durchschnittlich 92 fl 14 kr eingenommen. Wobei das Jahr 1821 mit
164 fl 45 kr das meiste einbrachte. Die Einnahmen aus den Strafen schwankten natürlich
sehr stark. Imjahrl818 waren die Bürger scheinbar sehr anständig und ließen sich wenig
zuschulden kommen, denn damals wurden nur 1 fl 30 kr bezahlt. Ganz anders verlief das
Jahr 1821, hier mußte es einige Verstöße gegeben haben, denn man zahlte 164 fl 48 kr an
Strafgeld. Der Gesamtdurchschnitt betrug 46 fl 57 kr. An Rekognitionsgeldern114 kamen
jährlich 3 fl 9 kr 5 hlr herein.

8.15 Ausgaben

Für Dienstleistungen, die für die Herrschaft erbracht werden mußten, wurden
insgesamt 8 Personen bezahlt115. Die meisten Löhne wurden mit Geld und Naturalien
beglichen, einige auch nur mit Naturalien. Der am besten bezahlte Angestellte war der
Jäger Guide, er bekam doppelt soviel Gehalt wie der Amtsdiener. Ein Lohn für einen
Obervogt brauchte in der Herrschaft Hettingen im Jahre 1826 nicht mehr bezahlt zu
werden, da diese Geschäfte bereits der Obervogt Hermanuz aus Gammertingen
erledigte. Insgesamt mußten 500 fl 27 kr für Löhne aufgebracht werden. Die anderen
Lohnausgaben brauchen hier nicht besonders erwähnt zu werden, sie sind der Besoldungsliste
im Anhang zu entnehmen116.

8.16 Ehrenrechte und Pensionen

Die Herrschaft besaß das Recht zur Ernennung und Präsentation für alle Benefizien
(Kirchenstellen) in der Herrschaft. Weiterhin konnte sie die Ortsvorstände ernennen, die
Mitglieder des Ortsgerichtes bestimmen und war befugt, die Lehrer und Meßner zu
bestellen. Alle Beamten wurden von der Herrschaft benannt. Die Pensionen, die beim
Verkauf der Herrschaften bezahlt werden mußten, sind aus dem Anhang ersichtlich117.

114 Gerichtliche Anerkennung der Person, Sache oder Urkunde.

115 Siehe Anhang VII.

116 Ebenda.

117 Siehe Anhang IIIc.

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