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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0189
Herrschaft Hertingen

Pro Nota: Von den 33000 fl an das Domstift Konstanz sind pro August 1826 2000 fl
heimzahlbar verfallen, und es müßten jährlich bis zu gänzlicher Auflösung
2000 fl zurückbezahlt werden.

IIIc Auszug aus dem Verzeichnis der auf die Grundherrschaften Gammertingen und
Hertingen überwiesenen Pensionen und Witwengehalte

In Hettingen:

1. Obervogt Bannmüller Witwe

an Gulden 63 fl

wegen Almosen 10 fl

an Veesen 9 Scheffel

Roggen 2 Schfl 4 Sri

Gerste 1 Schfl 4 Sri

Stroh 180 Stück

Holz frei zum Haus, 10 Klafter

freie Wohnung samt 2 Kräutelgarten und 2 Mmd Wiesen, von 1 Mmd in der Frohn und
das andere auf herrschaftliche Rechnung eingeheimst, und bewäßert wird, nebst dem
Waidrechte in Hettingen

2. der alt Kammerdiener Stehle

Pension an Geld 10 fl

Veesen 4 Schfl

Roggen 1 Schfl

3. Schloßwächter Häussel

Grundgehalt an Veesen 4 Sri

Vorstehende Pensionen sind an Werth berechnet: 4044 fl

Illd Nebenvertrag zu dem Kaufbrief über die Grundherrschaften Gammertingen und
Hettingen

Mit Beziehung auf das Kaufinstrument über die Grundherrschaften Gammertingen
und Hettingen vom 21ten Merz d. J. ist hinsichtlich der Kaufsübergabe Art. 12 noch
folgendes verbindlich abgehandelt worden:

§1

Die Herrschaften Gammertingen und Hettingen werden sogleich mit allen Rechten
und Zugehörden nach Maßgabe der Kaufsverhandlung übergeben.

§2

Den Freiherrlich v. Speth Agnaten der Untermarchthalter Linie bleibt der Retrakt auf
Jahr und Tag gegen Erlag des vollständigen Kauf Schillings von 622016 fl nach Maßgabe
des Kaufinstrument Art. 7 vorbehalten.

§3

Würden die v. Speth Agnaten das Losungsrecht wirklich ausüben, sonach den
bedungenen Kaufschilling von 622016 fl baar zu bezahlen übernehmen; so haben Seine

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