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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0230
Neues Schrifttum

Datierung, Hinweise zur Geschichte der Handschrift, die Beschreibungen des Äußeren und des
Inhalts ergänzen die Ubersicht.

In den einleitenden Kapiteln seines Buches gibt der Verfasser einen Einblick in die historische
Entwicklung und die thematischen Schwerpunkte des Bestandes, dessen Geschichte nicht mit einem
bestimmten Jahresdatum beginnt. Impetus für das Sammeln von Handschriften war und blieb stets
das Interesse von Einzelpersonen an der Geschichte des Landes und Hauses Württemberg.

Zum Schluß möge noch die Korrektur einiger dem Verfasser in den Beschreibungen unterlaufenen
Fehler erlaubt sein. So ist zu Hs. 24 zu bemerken, daß A Hofmeister die Chronik des Mathias
von Neuenburg 1924 edierte, 1955 wurde sie nur unverändert nachgedruckt, es handelt sich also
nicht um die 2. Auflage.

Die gültige Edition der Wahlkapitulation Karls V. vom 3. Juli 1519 ist nicht/. Chr. Lünigs Druck
aus dem Jahre 1713, sondern die Wiedergabe von A. Kluckhohn, Deutsche Reichstagsakten unter
Kaiser KarlV., Band 1.1893. S. 864 ff. Nr. 387 (= Deutsche Reichstagsakten Jüngere Reihe Band 1)
(zu Hs. 33).

Bei der in Hs. 161b wiedergegebenen Liste der Bischöfe von Würzburg, die als »abweichend von
P. B, Garns, Series episcoporum I (1873) 324 f«, bezeichnet wird, hätte man zumindest für die Jahre
742- 1254 und 1455- 1617 die vonA Wendehorst bearbeiteten Bände der »Germania Sacra« (1962
und 1978) zu Rate ziehen können.

Doch schmälern solche Versehen den Wert dieser Arbeit nicht.

Tübingen DagmarJank

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