Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0244
Gerd Friedrich Nüske

General Clay bei dem genannten Termin die strittigen Verfassungsnormen jeweils mit dem
Ministerpräsidenten und dem Präsidenten der Verfassunggebenden Landesversammlung der
drei Länder der amerikanischen Zone in Anwesenheit von Juristen des bei der Militärregierung
in Berlin gebildeten »Interdivisional Commitee on Land Constitutions«. Im übrigen war der
Verfassungsentwurf für Württemberg-Baden, so teilte Clay seinen deutschen Gesprächspartnern
mit, mit einem Kurierflugzeug nach Washington gebracht worden und werde dort
überprüft. Dabei gab es zwischen Amerikanern und Deutschen in Stuttgart bezüglich der
Verfassung keine nennenswerten Probleme, anders als in Bayern und Hessen.

Der straffe Plan, den Clay den deutschen Ländern der US-Zone hinsichtlich der Verfassung-
gebung auferlegt hatte, war seinerseits nur Teil eines Gesamtprogramms, das die Berliner US-
Militärregierung für die Länder entworfen hatte, damit diese unter amerikanischer Aufsicht den
institutionellen Rahmen eines demokratischen Regierungssystems errichteten. Ebenso stark,
wie die Berliner Militärregierung die deutsche Verfassunggebung kontrolliert hatte, verteidigte
sie die einmal unter ihrer Leitung ausgearbeiteten Entwürfe dann aber auch gegen Einsprüche
aus Washington208. Aus amerikanischer Sicht konnten die Verfassungen von Bayern, Hessen
und Württemberg - trotz des Engagements von Berlin - nicht als bloße amerikanische
Erzeugnisse gelten. Vielmehr war man der Ansicht, daß erhebliche Teile der Länderverfassungen
aus den entsprechenden deutschen Verfassungen aus der Zeit der Weimarer Republik
entnommen waren, ja gelegentlich sogar die Weimarer Reichsverfassung selbst unmittelbar in
die neuen Länderverfassungen übernommen worden sei209.

Wie gesagt, so intensiv wie die Berliner US-Militärregierung in die Verfassunggebung der
einzelnen Länder eingriff, so nachdrücklich trat Clay den Versuchen seiner Washingtoner
Vorgesetzten entgegen, noch weitergehenden Einfluß auf die die zukünftigen Verfassungen
beratenden Landesversammlungen zu nehmen. Am 23. August 1946 kündigte Clay befehlsgemäß
die Übersendung der Verfassungsentwürfe der Länder nach Washington an210. In recht
bestimmter Art bedeutete Clay, daß ihm ein Kommentar aus Washington zwar willkommen
sei, doch daß er die Weitergabe von irgendwelchen Einzelheiten an die Landesversammlungen
als unvereinbar mit den Überzeugungen der Berliner Militärregierung betrachte. Clay unterstrich
, daß er den Deutschen bestimmte Grundprinzipien mitgeteilt habe, die diese bei der
Beratung der Verfassungen zu beachten hätten. Solange diese Grundsätze beachtet würden,
müßten sich alle Äußerungen der amerikanischen Militärregierung den deutschen Verfassunggebenden
Versammlungen gegenüber auf ein Minimum beschränken. Was also von deutscher

208 Zu der Kontroverse zwischen Washington und Berlin vgl. John Gimbel, Amerikanische Besatzungspolitik
in Deutschland 1945-1949. Frankfurt 1971. S. 129f. [=The American Occupation of Germany.
Standford 1968].

209 Beste Zusammenfassung dieser amerikanischen Sehweise bei Harold Zink, The United States in
Germany 1944-1955. Westport/Connecticut 1957. S. 180: »Staff members of OMGUS kept close touch
with the work in the various states and made various facilities available. Yet it cannot be fairly stated that the
constitutions were their brain children, as was the case with the Japanese Constitution usually known, as the
>Mac Arthur constitutione The members of the German constituent assemblies took their assignements
seriously and discussed at length the proposals made by the Minister-Presidents and other Germans. M a n y
of the provisions were copied from the State constitutions under the Weimar Republic,
and some were lifted from the Weimar Constitution itself.«

210 From Clay for War Department, 23. August 1946, in: Smith, Clay Papers (wie Anm. 183) Nr. 153
S. 260f.: Copies of draft constitutions will be fumished to the State Department as requested for its
Information. While its comment will be welcome, we mustpoint out that the passing of detailed comment to
the constitutional assemblies would be inconsistent with the procedures beingfollowed in the formulation of
these constitutions. ...We have told the German authorities of the basic principles which we consider
necessary to a democratic Constitution and these principles have been fumished to you and the State
Department. As longas these principles are safe - guarded in the Constitution, we do notpurpose to comment
on the details or on the governmental procedures established in the constitutions.

242


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0244