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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0265
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

nicht in Zusammenhang stand. Deshalb ist hier auch die Behandlung des Fortgangs der
Verfassunggebung in Württemberg-Hohenzollern nicht notwendig268.

Allenfalls läge der Gedanke nahe, einen Vergleich zu der im Jahr 1946 in Frankreich intensiv
geführten Verfassungsdiskussion zu unternehmen. Im Oktober 1945 war in Frankreich durch
Volksentscheid die Wiedereinführung der Verfassung von 1875 verworfen worden. Obwohl de
Gaulle von der ersten Konstituanten einstimmig zum Ministerpräsidenten und provisorischen
Staatspräsidenten gewählt worden war, trat er am 16. Januar 1946 wieder zurück, da er seine
Pläne zur Neuordnung Frankreichs und vor allem für die künftige Verfassung nicht durchsetzen
konnte. Ein erster Entwurf der Verfassung war am 5. Mai 1945 abgelehnt worden. Eine
neugewählte verfassunggebende Versammlung erlangte für ihren Verfassungsentwurf am
13. Oktober 1946 eine knappe Mehrheit, womit die IV. Republik formell begründet war269.
Die Pariser Regierungen nach de Gaulle waren bis 1947 im wesentlichen von den drei großen
Parteien der Sozialisten, Kommunisten und Volksrepublikaner (Mouvement Republicain
Populaire) getragen worden. Dementsprechend waren die Innen- und Wirtschaftspolitik
bestimmt. Auch in der Verfassungsdebatte überwog das linke Element: Die erwähnte,
abgelehnte Verfassung war am 19. April mit den Stimmen der Kommunisten, der Sozialisten
und einiger Splittergruppen beschlossen worden. Doch läßt sich kein Indiz dafür finden, daß
die Verfassungsdebatte in den deutschen Ländern der französischen Besatzungszone davon
berührt worden wäre.

Aber auch ein Vergleich mit der Verfassung der IV. Republik vom 13. Oktober 1946 führt
zu keinem weiterführenden Ergebnis. Ja, es hat den Anschein, als ob diese französische
Verfassung in der französischen Zone Deutschlands erst lange nach dem Abschluß der
Verfassungsberatungen bekannt geworden ist, also gar keinen nennenswerten Einfluß mehr
ausüben konnte. Eine Übertragung ins Deutsche erschien erst 1948, eine zeitgenössische
wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Text ist auf deutscher Seite nicht nachweisbar270.

268 Vgl. dazu Gerd Friedrich Nüske, Der Landtag von Württemberg-Hohenzollern. In: Von der
Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-
Württemberg. Hg. von der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg. Stuttgart 1982.
S. 270-284, bes. S. 273 f.

269 Zur Geschichte der IV. Republik vgl. immer noch Georgette Elgey, La republique des illusions ou
la vie secrete de la IVe Republique. Paris: Fayard 1965. Bemerkenswert auch Klaus Hänsch, Frankreich
zwischen Ost und West. Die Reaktion auf den Ausbruch des Ost-West-Konflikts 1946-1948. Berlin-New
York 1972. Zur Rückwirkung der Innen- auf die Außenpolitik der IV. Republik vgl. Alfred Grosser, La
IVe Republique et sa politique exterieure, Paris: Librairie Armand Colin. 1961. Bemerkenswert de Gaulies
Darstellung über die Verfassungskämpfe in Charles de Gaulle (wie Anm. 8) S. 233 ff. Der General
strebte ein Präsidialsystem mit weitgehender Unabhängigkeit von Parlament und Parteien an, was aber nach
seiner eigenen Einschätzung kaum zu verwirklichen war, es sei denn, durch eine Diktatur, über die der
General Überlegungen anstellte, ebd.: Seule, l'armee potirra.it me foumir les moyens d'encadrer le pays en
contraignant les recalcitrants. Mais cette omnipotence militaire, etablie deforce en temps de paix, paraitrait
vite injustifiable aux yeux de toutes sortes de gens.

270 Die französische Verfassung vom 13. Oktober 1946 nebst dem abgelehnten Verfassungsentwurf vom
5. Mai 1946 und dem Wahlgesetz vom 5. Oktober 1946 im deutsch-französischen Paralleltext, hg. von
Walter Schätzel (Studientexte der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz 3). Mainz 1948. Hans
Kutscher, Der französische Verfassungsentwurf vom 19. April 1946 und die französische Verfassung vom
13. Oktober 1946, in: Archiv für öffentliches Recht 74 (1948) S. 51-77. - Grundsätzlich wichtig, wenn auch
von der Verfassung der V. Republik her gesehen: La Constitution de la republique franjaise. Analyses et
commentaires sous la direction de Francois Luchaire et Gerard Conac Universite de Paris I -
Pantheon - Sorbonne. Centre de droit constitutionnel. Paris: Econmica 1979. Band 1 und 2.

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