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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0269
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

französischen Militärregierung Veränderungen erfahren hätte283. Dergleichen hatte es in
Bebenhausen nie gegeben. Die Korrespondenz zwischen den beiden Landesversammlungen
belegt auch, daß die Militärregierung in Freiburg oft bei allen anderen Beratungsgegenständen
der Landesversammlung eingegriffen bzw. sich solche Eingriffe vorbehalten hatte.

In diesem Zusammenhang sind zwei Niederschriften über das Verhältnis der Landesversammlungen
zu den jeweiligen Militärregierungen von Bedeutung, die Gengier und Person
untereinander ausgetauscht haben. Danach mußten in Bebenhausen die Tagesordnungen der
Sitzungen der Beratenden Landesversammlung mindestens drei Tage vorher der Militärregierung
zugestellt werden. Von jeder Sitzung der Bebenhauser Landesversammlung mußte sofort
nach Abschluß der Sitzung ein Kurzprotokoll der Militärregierung übersandt werden. Umfassende
Sitzungsprotokolle waren innerhalb von acht Tagen der Tübinger Militärregierung
vorzulegen. Dies waren Verfahren, wie sie in Freiburg von der dortigen französischen
Militärregierung im wesentlichen auch angewandt wurden. Anders war jedoch - nach Ausweis
der genannten Niederschriften wie auch der sonstigen Korrespondenz der beiden Landesversammlungen
- die Einstellung der Militärregierungen zum Inhalt der Verfassung in Freiburg
einerseits und in Bebenhausen andererseits. Während Präsident Person resigniert berichtete,
daß nach drei Verfassungsentwürfen jetzt weitere Besprechungen des Innenministeriums mit
der Militärregierung erforderlich seien, um einen Entwurf endlich zum offiziellen erklären zu
können, erfuhr Präsident Gengier von seinem französischen Gesprächspartner, daß uns von der
Militärregierung keine Frist gesetzt sei. Wir hätten in der Verfassung Freiheit™. Bei
anderer Gelegenheit hatte Gengier an Person geschrieben, daß seitens der Tübinger Militärregierung
Wünsche nach einer direkten Vorlage des Entwurfs an die Militärregierung nicht
ausgesprochen worden waren285. Allerdings nahmen in Südwürttemberg Mitglieder der
französischen Militärregierungen Rücksprache mit einzelnen Vertretern des dortigen Verfassungsausschusses
.

Der vom Freiburger Rechtspflege- und Verfassungsausschuß beschlossene Verfassungsentwurf
sah schließlich in Artikel 25a neben dem Landtag einen Ständerat vor. Dieser sollte aus
Vertretern der Kirchen, der Universität Freiburg, von Vertretern der verschiedensten Interessenverbände
, Mitgliedern der obersten badischen Gerichte und schließlich auch noch aus drei

283 Schreiben des Präsidenten der Beratenden Landesversammlung für Baden vom 18. 12. 1946, in: StA
Freiburg A 1/5: ...teile ich Ihnen mit, daß von Seiten der Militärregierung eine grundlegende Änderung
gestern Abend gefordert worden ist, so daß der Ihnen anbei übersandte Entwurf nur noch historisches
Interesse hat; Schreiben des Präsidenten der Beratenden Landesversammlung für Baden vom 20.1.1947, in:
StA Freiburg A 1/8: Der Ihnen seinerzeit übersandte Entwurf des Innenministeriums ist überholt. Am
18. 12. 1946 wurde vom Vertreter der Militärregierung ein Wunsch zum Ausdruck gebracht, dem durch die
Ausfertigung des jetzt beigefügten Entwurfs entsprochen worden ist. jetzt ist auch dieser als überholt erklärt
worden, und das Ministerium des Innern ist z. 2t. in Besprechungen über einen dritten Entwurf, der in
nächster Zeit als offizieller Entwurf mir zugehen wird. Der letzte Entwurf lehnt sich, wie ich privatim gehört
habe, wieder mehr dem ersten an, sei aber von dem sozialistischen Innenminister, gegenüber dem ersten,
nach dessen Anschauung etwas umgeformt worden. Sobald der dritte Entwurf eingeht, werden Sie
1 Exemplar erhalten.

284 Schreiben des Präsidenten der Beratenden Landesversammlung für Baden vom 4. 1. 1947 und
Aktennotiz (Abschrift) der Beratenden Landesversammlung für Württemberg-Hohenzollern vom 16. 1.
1947 (anwesend von der Militärregierung: Präfekt Roulies und Capitain Hindenoch), in: StA Freiburg
A 1/10-12 und A 1/13-16.

285 Schreiben des Präsidenten der Beratenden Landesversammlung für Württemberg-Hohenzollern vom
25. 1. 1947, in: StA Freiburg A 1/6.

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