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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0016
Otto H. Becker

Die Bedeutung, die der spätere Reichsgraf Anton Damian Hugo Schenk von Stauffenberg
dem Archivwesen beimaß, hat er in der Bestallungsurkunde für den Rechtskonsulenten Justus
Philipp Volkmut vom 26. März 1790 wie folgt ausgedrückt: Nebst denen und weilen ein gut
eingerichtes Acten-Archiv gleichsam die Seele einer Herrschaft ist; so solle Er [sc. Volkmut]
gehallten seyn, in einem hiezu angewiesen werdenden Zimmer in meinem Hoff zu Dillingen ein
geheimes Familien Archiv mit einem zweyfachen Repertorio, wovon das einte in meinen, das
einte in seinen Händen bleiben soll, dergestallten einzurichten, daß die Acten Behältnisse leicht
und ohne Aufsehen im Fall der Noth transportieret werden können. Das nämlich solle Er auch
bei meinen Landt Amtern einzuführen suchen, dahero ihm auch aufgegeben wirdt, sämtliche
meine Landt-Beamte zu Herstellung ordentlicher Amtsreposituren straklich anzuhalten4*.

Bei der Ordnung des Direktorialkanzleiarchivs, die im Januar 1795 mit der Vorlage eines
Repertoriums abgeschlossen wurde, hat sich der Rechtskonsulent einzig und allein an den
Bedürfnissen der Verwaltung orientiert. Die aus den Archiven von Wilflingen, Geislingen,
Jettingen und Rißtissen nach Dillingen ausgefolgten Archivalien wurden ohne Rücksicht auf
ihre Herkunft in ein einheitliches Schema von Sachbetreffen gegliedert, dem seinerseits ein
System von 8 Schubladen, die mit den Buchstaben A-H gekennzeichnet wurden, zugrunde
lag49. Nach demselben Ordnungsschema verzeichneten Rechtskonsulent Volkmut und seine
Helfer auch das Rißtissener Amtsarchiv. Das entsprechende Findbuch trägt das Datum 179550.

Die Anordnung des Reichsgrafen Anton Damian Hugo Schenk von Stauffenberg von 1790,
der Rechtskonsulent Volkmut habe das Dillinger Archiv so einzurichten, daß die Aktenbehältnisse
im Falle der Not leicht transportiert werden könnten51, sollte sich im Zeitalter der
Koalitionskriege und Napoleons als sehr vorausschauend erweisen. Schon im September 1794
mußte der Bruder des Reichsgrafen, Freiherr Johann Franz, Generalvikar zu Würzburg52, das
Wilflinger Amt anweisen, die Archival- und Registratur-Actenstucke in den vorhandenen
Kästen zu verwahren und diese zwecks leichterer Transportierung aufeinanderzustellen. Auch
seien die Kästen mit brauchbaren Schlössern zu versehen. Im Falle eines feindlichen Angriffs
sollten Wagen und Pferde bereitgestellt werden, damit das Archiv und die Registratur in
Sicherheit gebracht werden könnten53.

Als im Juli 1796 französische Truppen dann tatsächlich herannahten, bemerkte der Freiherr:
Was mich aber Hauptsächlich in die gröste Sorgen setzet, ist das Archiv, welches, wie ich vor der
Hand hoffe, und wünsche, mein Herr Bruder mit den seinigen Haabseeligkeiten sonder Zweifel
in Sicherheit wird gebracht haben54. Wie wir aus einem Bericht des Wilflinger Amtsknechts
Coelestin Laun vom 7. Juli 1796 wissen, hatte der Reichsgraf angeordnet, das Wilflinger,
Jettinger und die übrigen Archive nach Rißtissen zu schaffen, von wo sie dann nach Dillingen
übergeführt werden sollten. Von Dillingen sollten die Archive dann per Schiff nach Passau in
Sicherheit gebracht werden55.

Die Flüchtung des Dillinger Archivs nach Passau wird durch eine spätere Notiz bestätigt56.
Das Wilflinger Archiv hingegen wurde, da der Amtsknecht mit seinem Fuhrwerk zu spät in
Rißtissen eingetroffen war, stattdessen im stauffenbergischen Domherrenhof zu Augsburg
deponiert57.

48 Ebd. I Ba 3.

49 Ebd. Nachtrag 60/1, Fasz. 3.

50 Ebd. Nachtrag 60/11.

51 Wie Anm. 48.

52 Zur Person s. Wunder (wie Anm. 3) S. 279 ff.

53 StAS Dep. 38, Herrschaft Wilflingen, Akten, Bände..., Nr. 31.

54 Ebd.

55 Ebd.

56 Ebd. Nachtrag 60/1 Fasz. 4, S. 214.

57 Wie Anm. 53.

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