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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0018
Otto H. Becker

Derselbe erhält für diese Funktion und für die Schreibmaterialien eine jährliche Besoldung von
200 fl. Die Lokalitäten, Utensilien und Besoldung muß der Nutznießer von Jettingen allein
bestreiten und herstellen^.

Der Vertrag bestimmte ferner, daß die Verzeichnung -der Urkunden und Akten des
Familienarchivs Gegenstand der spätestens alle drei Jahre in Amerdingen abzuhaltenden
Verhandlungen des Familienrates sein sollte67. Dieses Gremium bestand aus dem Familienhaupt
, dem jeweiligen Nutznießer des Gutes Jettingen, und den jeweiligen Nutznießern der
Güter Wilflingen und Geislingen68.

Mit dem Eintritt der Amerdinger Linie in die Rechte und den Besitz der 1833 erloschenen
reichsgräfl. Wilflinger Linie konnte die im Familienvertrag von 1830 vereinbarte Reform des
stauffenbergischen Archivwesens in Angriff genommen werden. Freiherr Franz Schenk von
Stauffenberg, als Nutznießer des Gutes Jettingen Haupt der Familie, gab in einem Schreiben
vom 14. Juli 1833 dem Amerdinger Patrimonialrichter Kropf folgenden Auftrag -.Derselbe wird
hiermit beauftragt von jetzt an die Geschäfte eines Familien-Haupt-Kassiers vom 16. September
sogleich zu übernehmen, und hinsichtlich des ihm nach besagtem Rezesse übertragenen Amtes
eines Familienarchivars geeignete Einleitungen zu treffen69.

Die Bildung des sogen. Familienarchivs ließ jedoch noch einige Zeit auf sich warten. Erst
1835 begannen die stauffenbergischen Rentämter damit, die in ihren Archiven verwahrten
Dokumente und Akten, die auf die Gesamtfamilie und die Fideikommißgüter Bezug hatten, an
das Amerdinger Zentralarchiv auszufolgen70. Im Zeitraum von 1835-1837 gelangten auf diese
Weise Unterlagen der Verwaltungen von Geislingen, Rißtissen, Wilflingen, Margrethausen und
Jettingen nach Amerdingen71. Unter den 1836 vom Amt Wilflingen eingeschickten Archivalien
befand sich auch der Spruchbrief des Rottweiler Hofgerichts von 1439 mit dem inserierten
Kaufbrief von Wilflingen72.

Neben dem Zentralarchiv in Amerdingen sollten jedoch ausdrücklich Archive bei den
einzelnen Gutsverwaltungen erhalten bleiben. So heißt es in der Geschäfts- und Verwaltungs-
Instruktion für die Rentämter vom 1. Mai 1841: besonders wird angeordnet, daß diejenigen
Original-Dokumente, Urkunden etc. etc., welche für das herrschaftliche Interesse von besonderer
Wichtigkeit sind, und wegen augenblicklichen Gebrauchs nicht in dem Archive zu
Amerdingen verwahrt sind in einem eigens hiezu hergerichteten feuerfesten Lokal unter
eigenem Verschluße aufbewahrt werden müßtenn.

Die in Amerdingen als Archivare eingesetzten Patrimonialrichter oder Rentbeamten waren
mit der ihnen übertragenen Aufgabe, ein zentrales Familien- und Herrschaftsarchiv zu
formieren, offensichtlich überfordert, wie den Protokollen über die Extraditionen des Archivs
zu entnehmen ist74. Soweit erkennbar, zeigten sie sich lediglich bemüht, die Archivalien zu
verwahren und das als Archivlokal betimmte Gewölbe an der Nordostseite des Amerdinger
Schlosses mit brauchbarem Mobiliar auszustatten. Außerdem waren sie damit beschäftigt, für
die einzelnen Verwaltungen Abschriften von Dokumenten anzufertigen oder Akten und
Urkunden zu versenden75. Die Ordnung und Verzeichnung des Archivs unterblieb jedoch.

66 StAS Dep. 38, I Ai 10 § XIX.

67 Ebd.

68 Ebd. Abs. 3.

69 Ebd. I Ai 4.

70 Ebd. Nachtrag 60/1 und II Rißtissen e 40.

71 Ebd. II Rißtissen e 40.

72 Ebd. Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg (wie Anm. 7) Regestennrn. (15), 18.

73 Ebd. III Jettingen v 14 § 133 Abs. f.

74 Ebd. I Ba 55 und I Ba 81.

75 Ebd. Nachtrag 64.

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