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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0022
Otto H. Becker

7. Die Herrschaft Baissingen mit den Gilten zu Rohrdorf und Schimdorf und den
Besitzungen zu Muhl am Neckar und Obernau nebst den Rittergütern

a. Hennenthal mit Zehnten und Gilten zu Bieringen

b. Eytingerthal mit den Dominiealien zu Bildechingen

(die einzelnen Fächer cum permut. permutand. wie vor)

8. Die Herrschaft Lautlingen mit Margrethausen und Zehnten zu Hosingen, dann den
Rittersitzen

a. Wilder Thierberg

b. Ochsenberg

III. Abtheilung: Stiftungen

a. Stiftung von Gottesdiensten

b. Stiftung der Kapelle zu Thierberg

c. Stiftung der Barbara von Westerstetten geborenen Schenk von Stauffenberg für die
Armen zu Lautlingen

d. Milde Stiftung des Johann Franz Schenk Freiherrn von Stauffenberg

e. Eleonorische milde Stiftung

f. St. Anna Kapellen-Stiftung zu Amerdingen

IV. Abtheilung: Nachtrag

(enthält verschiedenartige, die Familie nicht betreffende wertlose Papiere, dann sonstige
zum Archive gehörende Gegenstände, als Siegel etc. etc.)

Eine wesentliche Änderung bestand in erster Linie darin, daß er alle Archivalien, die den
Abteilungen I—III nicht subsumiert werden konnten, undifferenziert einem als IV bezeichneten
Nachtrag zuwies. Außerdem unterließ er es, in der Abteilung II dem Gut Eutingertal mit dem
Hennenhof (bei Eutingen bzw. Rottenburg a. N.) eine eigene Unterabteilung zuzuweisen.
Diese Archivalien wurden dem Teilbestand Baisingen zugewiesen. Nicht verzeichnet wurden
die herrschaftlichen Rechnungen.

Die Leistung Ehrensbergers war sehr verdienstvoll. Doch wie allen künstlich gebildeten
Archivordnungen haftete auch der Amerdinger Mängel an. Die Durchsicht des Bandreperto-
riums zeigt, daß die Aufteilung der Archivalien, insbesondere in ein »Familienarchiv«
(Abteilung I) und in ein »Herrschaftsarchiv« (Abteilung II) ebensowenig durchführbar war
wie in den größeren Archiven, in denen im 19. Jahrhundert nachträglich »Hausarchive« von
regierenden oder ehemals regierenden Dynastien gebildet worden waren84.

VII.

Mit der Vorlage des Repertoriums begann ein neues Kapitel der Geschichte des Familienarchivs
Schenk von Stauffenberg. Freiherr Franz, der spätere Graf Stauffenberg, erließ am 1. Juni
1847 eine Dienstinstruktion für den Archivar des Familienarchivs, ein Dokument, das, genau
besehen, eine umfassende Archivordnung darstellt85. Grundlage der Instruktion bildeten die
entsprechenden Paragraphen im Neresheimer Familienrezeß von 183086.

84 Hierzu s. vor allem Franz Herberhold, Die Bildung der Sigmaringer Archive. Ein Beitrag zur
Geschichte des 19. Jahrhundens. In: Archivalische Zeitschrift 50/51 (1955) S. 77ff.; Rudolf Seigel, Das
Fürsd. Hohenzollernsche Haus- und Domänenarchiv in Sigmaringen. In: Hunden Jahre Staatsarchiv und
Fürstliches Archiv Sigmaringen, Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 1 (1965) S. 248f.

85 StAS Dep. 38, Nachtrag 63, in vollem Wortlaut als Anhang abgedruckt.

86 Oben zu Anm. 66.

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