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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0037
Zweihundert Jahre Schulen in der Pfarrei Walbertsweiler

1 DAS UNTERRICHTSWESEN

1.1 Anfänge unter der Klosterherrschaft

Von einem planvollen und geordneten Unterrichtswesen im Bereich der Klosterherrschaft
Wald, die 1768 endgültig dem Hause Habsburg unterstellt wurde, kann erst nach der
österreichischen Schulordnung vom 6. Dezember 1774 gesprochen werden; sie bestimmte die
Errichtung von Trivialschulen in allen Pfarrorten mit von der Lehrerwohnung getrennten
Schulstuben, ausgestattet mit Mobiliar und Geräten sowie Lehrgegenständen. Im Walder
Bezirk wurde sie schleppend und widerstrebend durchgeführt, wurde doch noch lange ein
Ordinar-Schulmeister ab immemoriali her pro ente non necessario (seit unvordenklichen Zeiten
als unnötig) angesehen1.

»Die Äbtissin klagt ständig, aus Mangel an Geldmitteln, wegen der zerstreuten Lage der
Orte und der ablehnenden Haltung ihrer Untertanen den Aufbau der Schulen in ihrem Gebiet
nur sukzessive vorantreiben zu können, behauptet aber dennoch, daß allhier das Normalschulwesen
wenigstens in so viel möglich ist eingerichtet worden. Diese häufigen Einwände
beweisen, daß die Äbtissin nicht willens war, das Schulwesen in ihrem Herrschaftsgebiet aus
Geldmitteln des Klosters aufzubauen«2. »Selbst Anfang des Jahres 1783 bietet sich noch genau
das gleiche Bild: Im Amte Wald gibt es nur eine einzige Normalschule, die auf Kosten des
Klosters in Wald eingerichtet war«3.

»Erst nach der Übernahme des Amtes Wald durch Osterreich, im Jahre 1783, trat eine
entscheidende Besserung auf dem Gebiet des Schulwesens ein. Dort war am 21. 11. 1782 die
österreichische Normalschule eingeführt worden. Dies waren die allgemeinen Voraussetzungen
, unter denen im Jahre 1785 die vier österreichischen Normalschulen in Kappel, Walbertsweiler
, Dietershofen und Hippetsweiler eingerichtet wurden»4.

Vorgesehen war die Schule in Walbensweiler für diesen Ort, Wald und Steckein. Die Kinder
aus letzterem Ort gingen aber nach Rast und aus Wald kamen nie Kinder nach Walbertsweiler,
sie gingen nach Hippetsweiler. Für Kappel war eine besondere Schulstube gefordert für diesen
Ort selbst, für Otterswang, Weihwang, Litzelbach, Reischach und Glashütte. Diese sollte als
erste Schule errichtet werden.

1.2 Schulpflicht und Versäumnisse

Die Normalschul-Bestimmungen schrieben als Lehrgegenstände Religion, Buchstabieren,
Lesen, Schreiben, Rechnen, Religions- und weltliche Geschichte verbunden mit Geographie
und deutsche Sprachlehre vor. Dazu »kam die für das Landvolk gehörige Anleitung zur
Rechtschaffenheit«5. Festgelegt war auch die allgemeine Schulpflicht: kein Kind sollte aus der
Schule entlassen werden, ehe es lesen, rechnen und schreiben sowie auf Religionsfragen
ziemlich gut antworten konnte. Über diese Kenntnisse sind dem Schulaufseher (der Gemeinde)
und der Herrschaft Zeugnisse vorzulegen. »Knaben, die ein Handwerk erlernen wollen,
müssen darüber hinaus Quittungen, Rechnungen, Auszüge und dergleichen anfertigen können
«6. Wahrlich neuzeitlich anmutende Grundsätze - auf dem Papier wenigstens!

1 Maren Rehfus, Das Schulwesen in der Herrschaft Wald. In: ZHG 4 (1968) S. 57.

2 Rehfus (wie Anm. 1) S. 60.

3 Rehfus (wie Anm. 1) S. 62.

4 Johann Jerg, Die Anfänge des Schulwesens und die Einführung der österreichischen Normalschule im
Amte Wald. In: HH (1952) S. 44f. Wald wurde aber schon 1768 österreichischer Landstand.

5 Johann Jerg, St. Gallen und die Pfarrei Walbensweiler. In: Südkurier Nr. 165 vom 20. 7. 1963.

6 Rehfus (wie Anm. 1) S. 65.

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