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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0043
Zweihundert Jahre Schulen in der Pfarrei Walbertsweiler

(23. April). Vor Beginn des Schuljahres mußte der Pfarrer durch eine angemessene Kanzelrede
die Eltern auf die Vorteile eines fleißigen Schulbesuches hinweisen. Die Unterrichtszeit ist auf
täglich fünf Stunden festgesetzt und soll auf den Vor- und Nachmittag verteilt werden. Am
Dienstag- und Donnerstagnachmittag wird den Schülern Erholung gestattet. Die Sommerschule
soll nur zweimal in der Woche, am Dienstag und am Samstag jeweils zwei Stunden,
abgehalten werden; sie ist als Wiederholung des Winterunterrichts anzusehen«25.

1.6 Unter preußischer Verwaltung

Nach 1850 »erfuhr das Schulwesen keine tiefgreifenden Änderungen«26. Förderung und
wesentliche Verbesserungen waren nicht zu erwarten vom Anschluß an ein Land, in dem nach
den Antrieben der 1848er Jahre wieder die Reaktion aufgetreten war; diese kam besonders in
den Stiehlschen Regulativen von 1854 zum Ausdruck. Zwar hatte Friedrich Wilhelm I. am
28. 8. 1716 angeordnet, daß Eltern bei nachdrücklicher Strafe gehalten sind, ihre Kinder in
Schulen zu schicken, wo solche bestanden. In diesem Jahr erfolgte wohl die Einführung, aber
noch nicht die Durchführung einer allgemeinen Schulpflicht, die in Württemberg 1649
anzusetzen ist. Aber ein späterer Nachfahre, der Dritte gleichen Namens, sah noch fast hundert
Jahre danach in einer verbreiteteren Volksbildung in erster Linie die Erziehung gefügiger
Untertanen und damit mittelbar eine Stärkung der absoluten Staatsmacht; denn gegen Ende
seines Lebens (f 1840) geruhte er festzustellen, daß man dem Einzelnen wie der Gesellschaft
keine Wohltat erweist, wenn man ihn über die Grenzen seines Standes und Berufes hinaus
belehrt. Kenntnisse, die er nicht braucht, regen seine Ansprüche und Bedürfnisse an, die zu
befriedigen seine Lage nicht gestattet.

Was sich für die beiden Schulen der Pfarrei wie im ganzen Hohenzollern für die Zukunft
günstig auswirkte, war die Tatsache, daß sie bald nach dem Anschluß an Preußen Lehrer
erhielten, die in rheinischen Seminaren eine gegenüber dem bisherigen Zustand verbesserte
Ausbildung erhalten hatten.

»Die bisher von Geistlichen geleiteten vier Schulkommissariate wurden bis 1875 beibehalten
, in diesem Jahre von hauptamtlichen Kreisschulinspektoren als unmittelbaren Organen der
Regierung abgelöst«27. Kultusminister Falke hatte durch das Schulaufsichtsgesetz von 1872
diese Regelung vorgeschrieben.

Im Jahre 1861 wurde der Gymnastikunterricht eingeführt; dabei verhielt es sich so, wie
immer bei der Aufnahme neuer Unterrichtszweige: Erlasse schreiben einen Unterricht vor,
ohne daß dafür zunächst vorgebildete Lehrer vorhanden waren. Es ist daher verständlich, wenn
es vom Turnunterricht heißt: Die Neuheit der Sache hat bei den älteren Lehrern Befremden
erregt. Zunächst wurden für die Schulen die empfohlenen Bücher beschafft, Plätze waren noch
nicht überall zu ermitteln, ihre Herrichtung hat Schwierigkeiten gefunden und noch nicht
begonnen, weil die Lehrer sich lässig zeigen. Sie sind der irrigen Meinung, alles werde nach
raschem Anlaufen wieder verfallen; teilweise geben sie auch vor, nicht dafür vorgebildet zu sein.
In Walbertsweiler meldete Bürgermeister Blum am 15. Juni 1861, daß der Turnplatz hergestellt
und die erforderlichen Gerätschaften vorhanden sind gemäß Auftrag vom 29. Mai 1860.
Vielleicht hat hier der Pfarrer als Lokalschulkommissar für die prompte Befolgung der
Anordnung gesorgt, da er anscheinend für das neue Unterrichtsfach selbst eintrat; denn die
Königliche Regierung schrieb am 6. Juni 1861: Dem Herrn Pfarrer Schanz in Walbertsweiler

25 Kallenberg (wie Anm. 22) S. 113.

26 Rudolf Schmid, Volksschule und Volksschulbau. In: Probleme der Erziehung 3 und 4 (1967) S. 87.

27 Schmid (wie Anm. 26) S. 87.

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