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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0046
Stephan Wiest

einem Lehrer besetzt werden wird, sobald der alte pensionierte Lehrer Baptist Schweikart mit
Tod abgeht*5. Dieser befand sich schon seit elf Jahren im Ruhestand!

Uber die Baukosten dieses ersten Schulhauses und deren Aufteilung scheinen noch lange
Auseinandersetzungen zwischen der Gemeinde, der Pfarrei und der inzwischen zum
Rechtsnachfolger der Klosterherrschaft gewordenen fürstlichen Verwaltung bestanden zu
haben; dabei ging es um die Zweidrittelbeteiligung. Noch fünfunddreißig Jahre nach dem
Bezug des Hauses, am 22. November 1820, richtet der Pfarrer von Walbertsweiler eine Bitte an
den Erbprinzen wegen der Beteiligung der Herrschaft an den Schulbaukosten in Höhe von zwei
Dritteln, wie in Hippetsweiler und Kappel. Als Antwort erhielt er den Bescheid, daß in diesen
beiden Gemeinden keine Kirchenfabrik bestehe, die in Mitleidenschaft hätte gezogen werden
können. Der Antrag des Pfarrers wurde daher nicht berücksichtigt. Wie aus dem Lageplan von
Kirn ersichtlich ist, lag das erste Schulhaus hinter der Pfarrscheuer; auf einer von Pfarrer Ebe
gezeichneten Tafel36 ist es als Gebäude Nr. 33 aufgeführt. Nach Erstellung des zweiten
Walbertsweiler Schulhauses 1856 wurde das alte abgebrochen und über den Verkauf des
Grundstückes zwischen der Pfarrei und der politischen Gemeinde vereinbart:
Nachstehender Vertrag: Walbertsweiler den 3. November 1864. Vor dem heute hier anwesenden
Richter erschien

1) Herr Pfarrer Kammerer Schanz als Vertreter der hiesigen Pfarrei

2) Namens der hiesigen Gemeinde Herr Bürgermeister Blum, Gemeinderath Karl Bosch, Josef
Sika, Josef Lutz, Leander Blum, Müller Karl Restle, alle persönlich und als verfügungsfähig
bekannt. Dieselben schließen folgenden Vertrag:

§ 1. Das alte Schulhaus Nr. 47 ist vor mehreren Jahren abgebrochen. Es sind dadurch 7,8 Rth.
und4,0 Rth., zusammen 11,8 Rth. frei geworden. Die Gemeinde Walbertsweiler überträgt diese
11,8 Rth. erb- und eigenthümlich der hiesigen Pfarrei für den vereinbarten Preis von zwei
Gulden zwölf Kreuzer, welche haar bezahlt werden müssen. Diese 11,8 Rth. sind zu P. Nr. 58c
hinzugemessen und werden als Kulturtheil Nr. 581, 11,8 Rth. Gemüsegarten eingetragen. Der
Kirchenweg bleibt unverändert.

§ 2. Die öffentlichen Lasten und Abgaben übernimmt die Pfarrei vom I.Jänner 1864 an.
Dieselbe übernimmt die Kosten dieses Vertrags. V.g. u. Pfarrer Schanz, Bürgermeister Blum,
Josef Lutz, Karl Bosch, Josef Sika, Leander Blum, Karl Restle, v.g.u. Diez. Wird hiermit
gerichtlich bestätigt und urkundlich des Gerichtssiegels und Unterschrift ausgefertigt. Wald, den
4. November 1864. Königliche Kreisgerichtskommission gez. Diez.

Zu einer Auseinandersetzung um die Kostenbeteiligung kam es auch, als für den ersten nicht
aus dem Ort stammenden und nicht, wie die beiden Vorgänger im Mesnerhaus wohnenden
Lehrer eine Wohnung benötigt wurde. Bei der Herstellung einer Stube wegen Anstellung eines
Provisors, [des neunzehnjährigen Anton Hinger] zu dessen Einlogierung entstanden für
Herstellung einer Bretterwand und für Weißen, sowie Bodenausbesserung 19 Gulden 37 Kreuzer
Kosten*7, um deren anteilmäßige Übernahme gestritten wurde. Auch der nachfolgende
Provisor Häusler mußte noch neun Jahre lang hinter diesem Bretterverschlag hausen!

2.3 Das zweite Schulhaus in Walbertsweiler seit 18%

2.3.1 Planung und Erstellung

Die Überlegungen um ein besseres Schulhaus in Walbertsweiler begannen noch in der Zeit
der fürstlichen Herrschaft. Sie zogen sich, vor allem wegen des Bauplatzes, rund ein Jahrzehnt
hin, bis Hohenzollern inzwischen zu Preußen gehörte. Am 9. Oktober 1847 berichtete das

35 Wie Anm. 34.

36 Stephan Wiest, Aus Walbertsweiler Pfarrbüchern von 1794-1838. In: ZHG 14 (1978) S. 136f.

37 Wie Anm. 34.

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