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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0081
Zweihundert Jahre Schulen in der Pfarrei Walbertsweiler

»Außerdem mußte jedes Kind täglich ein Stück Holz zum Heizen der Schulstube mitbringen.«
Oft gaben noch zur Zeit der Einführung der österreichischen Normalschule Schulmeister ihre
Tätigkeit wegen ungenügender Bezahlung wieder auf, »da sie sich von der Entlohnung nicht
einmal ernähren konnten«. Hinderlich war auch die Bezahlung der Vergütung durch mehrere
Verpflichtete, besonders »das Aufbringen des Schullohnes durch vermögende Eltern«111. Ein
Hofkanzleidekret vom 24. März 1785 verlangt zwar, daß der Lehrer nicht zum abhängigen
Sammler gemacht werden dürfe und etwaige Naturalabgaben von der Gemeinde eingezogen
werden sollen, aber noch 1823 führt Lehrer Klötzle in Kappel aus: Schullohn hat bezahlt Johann
Buck von Otterswang mit 45 kr den 15 ten November, desgleichen Math. Restle und Anton
Kuon. Folgende sind noch schuldig: Fidel Walk von Otterswang, Johann Müller, Anton Mayer,
Johann Blum, Math. Fetscher von Litzelbach112. Lange ist die Feststellung verständlich: »In
einem Punkte stimmen die Berichte der Ämter und Schulvisitatoren überein, in der zu geringen
Lehrerbesoldung« m.

An amtlichen Vorschriften über die Besoldung fehlte es keineswegs, doch sie wurden durch
die Gemeinden nur schleppend und nachlässig befolgt. Nach der Schulordnung des Fürstentums
Hohenzollern-Sigmaringen von 1809 trug die Gemeindekasse die Bezahlung der Lehrer;
eine Umlage auf die Abgaben aller Steuerpflichtigen sollte die notwendigen Mittel aufbringen.
»Da die Einsammlung des Schulgeldes das Ansehen des Lehrers herabwürdigt und den Genuß
eines oft kärglichen Einkommens der Ungewißheit aussetzt, so hat die Zahlung des Schulgeldes
durch die Kinder und die Einlieferung der wöchentlichen Scheiter von nun an zu unterbleiben.«

Nach der gleichen Verordnung sollten die Gemeinden berichten, ob und in welchen
Gemeinden sich geprüfte und befähigte Lehrer befinden, worin ihr Gehalt mit Einrechnung der
bleibenden und zufälligen Nutzungen besteht, ob derselbe noch einer Aufbesserung bedürfe,
und wie diese wo möglich ohne neuerliche Belästigung der Gemeinde könne hergestellt
werden11*.

Immer wieder machte die herrschaftliche Regierung den Gemeinden Vorschläge, wie sie die
Bezüge der Lehrer bei möglichster Schonung der Gemeindekasse anheben sollen, wobei sie
vielfach auf die Naturalleistungen abhebt. So war im Wochenblatt für das Fürstentum
Hohenzollern Sigmaringen vom 7. März 1830 S. 37f. zu lesen: In der Erwägung, daß zur
Verbesserung der Schulanstalten die Verwendung und Thätigkeit der Schullehrer nothwendig
mehr in Anspruch genommen werden muß, auf anderer Seite aber der Billigkeit angemessen ist,
die ihnen zukommenden Gehalte nach Thunlichkeit und durch einzelne, die Gemeinden nicht
besonders belästigende Zugaben zu verbessern, verordnete Fürst Anton Alois, daß bei künftiger
Vertheilung von Gemeindegütern oder sogenannten Allmanden jedes mal ein Bürgertheil von
der ersten Klasse für jeden Schuldienst abgegeben werde... Die Schullehrer haben den
Gemeinds- oder Bürgertheil als Bestandtheil ihrer Besoldung zu benützen... Wenn sie zugleich
Ortsbürger sind, so haben sie den gebührenden Allmand- oder Bürgertheil noch besonders zu
erhalten...

Im Jahre 1834 »wendeten sich die Lehrer an die Ständeversammlung und baten um
Gehaltsverbesserung. Dem Antrag wurde entsprochen«115. »Seit 1835 erhielten die Lehrer feste
Bezüge zwischen 150 und 250 fl; Meßner-, Kantor- und Lehrerstellen sollten vereinigt werden;
Schulfonds und Gemeindekasse sowie notfalls auch die Landeskasse hatten für die Besoldung
der Lehrer Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Zuschuß der Landeskasse wurde 1837
einheitlich auf 60 fl für Lehrer und 40 fl für Provisoren festgesetzt, nach der Pensionierung

111 Rehfus (wie Anm. 1) S. 55 und 58.

112 Wie Anm. 8.

113 Kallenberg (wie Anm. 22) S. 117.

114 Wie Anm. 23 S. 190 f. und S. 202.

115 Liener (wie Anm. 21) S. 63.

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