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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0082
Stephan Wiest

erhielten die Lehrer jährlich 50fl aus der Landeskasse; die Verordnung von 1843 erhöhte die
Beiträge des Landes auf 70 fl bzw. 50 fl«116.

Lange waren die Witwe und die Kinder beim Tode eines Lehrers völlig mittellos, erst nach
Gründung einer freiwilligen Schullehrer-Witwen- und Waisenkasse war der »Pensionsbetrag
auf 21 Gulden für eine Witwe oder ihre Waisen festgesetzt«117.

3.5.2 Die Lehrerbesoldung in Walbertsweiler

Wie verhielt es sich nun beim Vorliegen all dieser behördlichen Vorschriften und Anordnungen
in den Schulgemeinden der Pfarrei Walbertsweiler? Durch allerhöchsten Befehl war die
Besoldung des Lehrers Josef Schweikart am 24. August 1783 wie folgt festgesetzt: »Da mit der
Schulstelle der Meßnerdienst verbunden ist, erhält der Lehrer und Meßner insgesamt 164 fl bei
freier Wohnung im Meßnerhaus«118. In den nächsten Jahrzehnten ist wenig über Besoldungsregelungen
zu erfahren. Im Februar 1857 lehnte das fürstliche Oberamt Wald einen Antrag des
Provisors Häusler auf eine Teuerungszulage ab, gewährte aber im November des gleichen
Jahres eine einmalige Leistungsprämie!

Dreißig Jahre später, im Jahre 1887, betrug das Jahreseinkommen der Lehrerstelle 857,14
Mark = 500 Gulden. Darin waren 300 Mark aus dem Mesnergut. Der Gemeinderat bewilligte
15 Mark für einen Vizemesner, den der Lehrer bisher aus seinem Gehalt bezahlte.

Der Schul-Schematismus vom 13. Juli 1887 weist als Jahresbezüge aus119:

bares Gehalt aus der Gemeindekasse 171,96 M
bares Gehalt aus dem Schulfond 261,12 M

bares Gehalt aus Staatsmitteln 120,00 M 553,08 M

freie Wohnung in Geldwert 128,00 M

freie Feuerung 7 Rm Buchenscheitholz, Geldwert

27,43 M 155,43 M

für Meßmer- und Organistendienst

aus der Gemeindekasse 0,86 M

aus kirchlichen Fonds 15,52 M 16,38 M

aus Dienstländereien h a qm Ertragswert

Garten - 5 88 8,00 M

Wiese 3 4 6 7 79,00 M

Äcker 3 56 92 193,00 M 280,00 M

Stohlgebühren 6,86 M

pensionsfähiges Diensteinkommen 1011,75 M

nichtpensionsfähige Einkünfte aus persönlich

übertragenen Diensten (Turnunterricht u. a.) 25,72 M

1037,47 M

116 Ziegler (wie Anm. 24) S. 55.

117 Liener (wie Anm. 21) S. 66.

118 Jerg (wie Anm. 4) S. 45.

119 Wie Anm. 17.

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