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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0085
Zweihundert Jahre Schulen in der Pfarrei Walbertsweiler

Nach Fassion von 1859 betrug die Lehrerbesoldung

1. von der Gemeinde

2. an Natural Wohnung

3. vom Rentamt

4. Holz vom Rentamt

5. Gütergenuß

6. Staatskasse

30 fl 57 kr

22 fl 00 kr

91 fl 15 kr

40 fl 49 kr

34 fl 31 kr

110 fl 00 kr

329 fl 22 kr

Hierzu Alterszulage 40 fl wegen dreißigjähriger Dienstzeit. Unterschriften: Johann Klotzte
, Pfarrer Schanz, Bürgermeister Koch, Schulaufseher Haussier127.

Bezeichnend für die wiederholt auftretenden Besoldungsschwierigkeiten ist eine längere
Auseinandersetzung zwischen Lehrer Kindler und der Schulgemeinde über das vom Ministerium
ab Januar 1873 auf 500 Gulden festgesetzte Diensteinkommen. Endlich entschied die
Regierung am 16. September 1874: Die Höhe des bisherigen Einkommens von 450 fl 25 kr
reicht bei den gegenwärtig gestiegenen Preisverhältnissen der Lebensbedürfnisse zum standesgemäßen
Unterhalt des Lehrers resp. dessen Familie nicht aus. Es ist zur Erreichung dieses Zweckes
vielmehr erforderlich, daß der Lehrer in Kappel mindest einen Jahresgehalt von 500fl, freie
Wohnung und sieben Raummeter Buchenholz beziehe. Es fehlt somit am Gehalt noch 49 fl
35 kr. Diese Verpflichtung folgt aus den § 4 und 5 Abschn. II der allgemeinen Schulordnung für
Hohenzollern Sigmaringen vom 6. November 1809. Die Schulgemeinde hat zwar ihre Verpflichtung
nicht bestritten, jedoch vorgebracht, daß sie nicht imstande sei, das Gehalt des Lehrers
zu erhöhen. Dieses Vorgehen ist jedoch völlig unbegründet, da nach dem Bericht des Königlichen
Oberamtes die Gemeinde Kappel mit Otterswang recht wohl im Stande sind, den geringen
Differenzbetrag aufzubringen und der Gemeinde Glashütte ihr Anteil aus der Königlichen
Landeskasse gewährt werde. Es wird daher erkannt: die Gemeinden Kappel, Otterswang und
Glashütte für verpflichtet zu erachten, dem Lehrer vom l.Juli 1874 an, vorbehaltlich einer
gütlichen Einigung über einen früheren Anfangstermin, bis auf Weiteres einen Gehaltszuschuß
von 49 fl 35 kr aus der Gemeindekasse zu gewähren128. So entschied die Regierung - die
Gemeinde aber weigerte sich weiterhin! Lehrer Kindler richtete daher am 23. Oktober 1874
eine Beschwerde an das Ministerium in Berlin, die - wie üblich - das Gesuch an die Regierung in
.Sigmaringen zur Erledigung weitergab. Diese gewährte nun anstelle der Pflichtigen Gemeinden
eine Zahlung von 80 fl dem Antragsteller mit der Aufforderung, die Beschwerde beim
Ministerium zurückzunehmen. Bis zu Kindlers Wegzug am 1. Januar 1877 erfolgte weiter
nichts mehr. Die Regierung hatte »erkannt«, die Gemeinden blieben bei ihrer ablehnenden
Haltung.

3.5.4 Spätere Besoldungsverhältnisse

Nach der Auffassung, daß die Schule und ihr Lehrer vorwiegend eine Angelegenheit der
Gemeinde sei, hatte diese seit der Gründung der Schulen nach österreichischer Anordnung
noch lange Zeit die Hauptlast der Kosten zu tragen. Auch unter Fürstlich Hohenzollernscher
und später unter Königlich Preußischer Herrschaft waren die Gemeinden an der Aufbringung
der Mittel noch wesentlich beteiligt, obwohl sie über das Unterrichtswesen und die Lehrer
immer weniger zu sagen hatten. Der heute oft angeführte Grundsatz »Wer zahlt, der sagt« galt
nur sehr bedingt!

127 Wie Anm. 13 S. 9.

128 Wie Anm. 63 S. Uff.

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