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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0125
Württemberg-Hohenzollem als Land der französischen Besatzungszone

Amerikanische Überlegungen für eine zonenübergreifende Besatzungskontrolle in Südwestdeutschland
Die Bestrebungen, die alten historischen Länder Baden und Württemberg in einem neuen
Staat zusammenzuführen, betrachteten die Amerikaner, wie gesagt, mit zunehmender Sympathie
. Inwieweit sie die Südweststaatbewegung unmittelbar förderten, soll hier nicht untersucht
werden. Mit Bestimmtheit läßt sich aber sagen, daß das, was die französische Besatzungsmacht
gegen das Zustandekommen des Südweststaates unternahm, seine umgekehrte Entsprechung
auf amerikanischer Seite fand.

Die Amerikaner stellten auch beizeiten Überlegungen an, wie ein eventueller Südweststaat
durch eine dann zwangsläufig von zwei Mächten zu organisierende Besatzung kontrolliert
werden könne. Eine entsprechende Studie legte die Stuttgarter US-Militärregierung im Herbst
1948 vor, wobei der genaue Zusammenhang ihrer Entstehung nicht mehr zu erkennen ist370.
Die Amerikaner gingen in diesen Untersuchungen davon aus, daß die drei Länder Württemberg
-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollem zu einem Land vereinigt werden würden
und dann eine Verfassung und eine Regierung erhielten371. An eine - von den Franzosen ja
immer wieder geforderte - Änderung der Besatzungsgrenze in Südwestdeutschland dachte die
Stuttgarter amerikanische Militärregierung dabei freilich in keiner Weise372. Im Gegenteil
verstand sie unter gemeinsamer Besatzungsverwaltung nur das Fortbestehen der bisherigen
entsprechenden Organisationen ohne jede Integration. Nur in einigen wenigen Fällen sollten an
der Spitze durch Beigabe von Angehörigen des anderen Alliierten Kaschierungen vorgenommen
werden. Unverhohlen wurde von amerikanischer Seite der Erfolg einer bilateralen
Verwaltung davon abhängig gemacht, daß eine jede Besatzungsmacht uneingeschränkt in ihrem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich bleibe373.

Im einzelnen waren in Stuttgart in diesem Zusammenhang zahlreiche Materialien über die
gegebenenfalls in Aussicht stehende bilaterale Verwaltung angefallen. Über alle Bereiche der
Besatzungskontrolle wurden Überlegungen angestellt, die vor allem den Vergleich und eine
daraus folgernde Beurteilung der Kontrollpraktiken der beiden Besatzungsmächte zum Ziel
hatten. Dabei kamen natürlich auch zahlreiche zutreffende Bemerkungen über die abweichende
französische Besatzungspraxis zu Papier. Gelegentlich umfaßte die amerikanische Ablehnung
französischer Mitarbeiter aber auch vergleichsweise unsachliche Argumente. So wurde den
französischen Kollegen vorgeworfen, daß sie einen von den Amerikanern erheblich abweichen-

370 RG 260 OMGWB 12/78-2/1: »Staff Study. Proposed Bipartite Military Government of Wuerttem-
berg-Baden« S. 1: This study was undertaken on verbal request of Mr. James L. Sundquist, Director of
Management Control, Office of CINCEUR, during a visit to this Office, 16. September 1948. Gezeichnet
war die Studie von Charles M. LaFollette, Director of Military Government Land Wuerttemberg-Baden.

371 Ebd. S. \:2.b. That the people novo residing in Land Wuerttemberg-Baden and in the Laender South
Baden and Wuerttemberg-Hohenzollern in the French zone will elect to unite in a single Land and that a
Constitution will be drawn and approved which will authorize the establishment of a Land government.

372 Ebd. S. 2:2.e. That the future unified Land Wuerttemberg-Baden will continue to existpartially in the
French zone of occupation and partially in the U.S. zone of occupation, and that it will be thepolicy of the
Military Governors to supervise the German government of this Land through a Bipartite Office of Military
Government.

373 Ebd. S. 8: 6. Functions which should be Bilateral: The term »bilateral«, as used in this paragraph,
means the equal responsibility of representatives of the two powers without Integration. The success of
bilateral Operations depends upon the ability of the equal and coordinate representatives to agree within their
repective fields.

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