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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0165
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

der US-Constabluary in Karlsruhe-Maxau und südlich von Mörsch. Im Bereich der Post trat
das gespannte Verhältnis zwischen den beiden Besatzungsmächten allenthalben zutage. Vor
allem ließen die Amerikaner nicht zu, daß die Oberpostdirektionen in Karlsruhe und Stuttgart
Amtshilfe für Postbehörden in Baden und Württemberg-Hohenzollern leisteten. Da etwa die
Oberpostdirektion Freiburg kein eigenes Postscheckamt besaß, machte sie den Vorschlag, für
den Südteil der französischen Besatzungszone beim Postscheckamt Karlsruhe die Führung
getrennter Konten einzuführen. Doch da dies von den Amerikanern abgelehnt wurde, blieb nur
übrig am 1. August 1946 ein Postscheckamt in Freiburg und am 1. August 1947 sogar ein eigenes
Postscheckamt in Reutlingen einzurichten. Die Zahl der Postscheckteilnehmer blieb bei den
beiden kleinen Ämtern erwartungsgemäß gering, so daß vom zahlenmäßigen Bedarf her deren
Betrieb nicht gerechtfertigt war. Ähnlich war es mit anderen Dienstleistungen der Post.

Anders als die Betriebsvereinigung der Südwestdeutschen Eisenbahnen in Speyer konnte
das Deutsche Postzentralamt in Rastatt als Organ der französischen Militärregierung für
Deutschland nicht ohne weiteres dem 1949 gebildeten Bundesministerium für das Post- und
Fernmeldewesen unterstellt werden. Deshalb löste der Hohe Kommissar der Französischen
Republik für Deutschland mit Verfügung Nr. 150 vom 4. Februar 1950 das Postzentralamt
Rastatt auf467.

Von den zahlreichen Bereichen staatlicher Tätigkeit sei hier noch die Rechtspflege nach 1945
gestreift. Nach wiederholter Feststellung von Gebhard Müller hat die französische Besatzungsmacht
in ihrer Zone sehr rasch den Wiederaufbau des Justizwesens veranlaßt468. In dieser
Hinsicht äußerten sich historische Arbeiten, soweit sich diese bislang auch mit dem Thema
Justizpflege in der französischen Besatzungszone befaßt hatten, ungleich zurückhaltender 469.
In dieser Frage wird man vermutlich zu gesicherten Ergebnissen erst gelangen, wenn man das
Justizwesen der Länder der französischen Zone im einzelnen untersucht.

Besondere Beachtung wird im Zusammenhang der hier angestellten Untersuchungen dabei
die Frage verdienen, ob und inwieweit die französische Besatzungsmacht deutsche Versuche
hinnahm, innerhalb der französischen Zone und sogar über diese hinaus zu einer gewissen
Rechtseinheit zu gelangen. Soweit zu dieser Frage bisher Äußerungen von wissenschaftlicher
Seite erfolgt sind, so gingen diese dahin, Frankreich auch hier eine abwehrende Haltung zu

467 Verfügung Nr. 150 des Hohen Kommissars der Französischen Republik für Deutschland betreffend
die Aufhebung der Verfügung Nr. 193 des Administrateur General vom 6. Januar 1947, in: Amtsblatt des
Alliierten Hohen Kommissars für Deutschland No. 11/1950. Zur Quellenüberlieferung vgl.: Bundesarchiv
(wie oben Anm. 452) S. 416: Bestand Z 16 (Deutsches Postzentralamt in der französischen Zone) des
Bundesarchivs.

468 Gebhard Müller, Württemberg-Hohenzollern 1945-1952. Aus der Geschichte eines kleinen
Landes. (Rede beim Treffen der Freunde des Max-Planck-Instituts für Metallforschung am 14. 3. 1975)
S. 3: Die Justizverwaltung hatte schon nach einem völligen Stillstand der Rechtspflege im Oktober 1945
ihren Aufhau abgeschlossen und alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notariate wieder eröffnet, auch die
erforderliche Zahl von Rechtsanwälten zugelassen. Ebenso Ders., Vortrag von Dr. Gebhard Müller
anläßlich der Verleihung der Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg am 22. November 1975 im
Neuen Schloß in Stuttgart. In: Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg 1975. Ansprachen der
Inhaber der Verdienstmedaille, hg. vom Staatsministerium Stuttgart 1976. S. 12 f.

469 Vgl. Walter Vogel, Organisatorische Bemühungen um die Rechtseinheit in den westlichen
Besatzungszonen Deutschlands 1945-1948. In: Aus der Arbeit des Bundesarchivs. Beiträge zum Archivwesen
, zur Quellenkunde und Zeitgeschichte (Schriften des Bundesarchivs 25) 1977. S. 456-479, hier S. 468:
In der französischen Besatzungszone ging seit dem Herbst 194} der Wiederaufbau der Justiz langsam
vonstatten, da die Militärregierung an die politische Tragbarkeit der Beamten in der Justiz strengere
Maßstäbe anlegte als in anderen Verwaltungszweigen und jede Tendenz zur Rechtseinheit mit Mißtrauen
beobachtete.

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