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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0199
Die Hohenzollerischen Lande in Baden-Württemberg

habe schöpfen können, vor allem Eberhard Gönner, der schon vor 30 Jahren eindrucksvoll die
Revolution von 1848/49 in den Hohenzollerischen Fürstentümern geschildert hat. Dazu fügen
sich bekannte Namen: Günther Bradler, Franz Herberhold, Fritz Kallenberg, Eberhard
Konstanzer, Maren Kuhn-Rehfus, Gerd Friedrich Nüske, Josef Mühlebach, Volker Press, Paul
Sauer und Hans Speidel.

Wer nach Wurzeln demokratischen Lebens in den Hohenzollerischen Landen sucht, wird
zunächst auf die Jahrhunderte währende »Renitenz« der geplagten Bauern im nachmaligen
Fürstentum Hohenzollern-Hechingen stoßen. In der Zeit nach der Französischen Revolution,
im Jahre 1798, wird dort im Landesvergleich eine ständische Mitwirkung wenigstens in
Finanzfragen erreicht. Bei der gewaltigen Flurbereinigung am Ende des Alten Reichs, als die
Länder Baden und Württemberg neu gebildet wurden, gelingt es den persönlichen Beziehungen
zwischen Sigmaringen und Paris, die kleinen Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und
Hohenzollern-Hechingen zu bilden und ihre Selbständigkeit zu erhalten. Das war vom
Standpunkt einer sinnvollen Staatenordnung keine Meisterleistung. Die Bildung von Volksvertretungen
, danach fragen wir ja, erfuhr in diesen kleinen Staaten, mindestens zunächst, keine
Förderung. Während Baden 1818 und Württemberg 1819 Verfassungen erhielten, mußten die
Untertanen der hohenzollerischen Fürstentümer noch Jahre auf die Sicherung ihrer Rechte in
einer Konstitution warten. 1833 erhielt Hohenzollern-Sigmaringen seine Verfassung, 1835
rückte in Hohenzollern-Hechingen die seit 1798 bestehende Landesdeputation dadurch, daß
ihre Mitglieder in freier Wahl berufen wurden, zum Rang eines Landtags auf. Es wäre aber
falsch, aus diesen Vorgängen zu schließen, daß in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den
beiden Fürstentümern die Bürger geschlafen hätten. Hans Speidel hat in der 1972 erschienenen
Schrift »Der erste Landtag zu Hohenzollern-Hechingen in den Jahren 1835/1836« geschildert,
daß nur durch den Druck der Bevölkerung die neue Wahlordnung zustandegekommen war.
Ahnlich waren die Vorgänge in Hohenzollern-Sigmaringen. In beiden Fürstentümern war dann
bis 1850 ein beachtliches konstitutionelles Leben zu verzeichnen. Davon sind Zeugnisse in der
Ausstellung zu sehen.

War das alles 1850 mit dem Ubergang an Preußen zu Ende? Die Eingliederung in das
Königreich Preußen, dem eben erst mit über 30-jähriger Verspätung eine gewiß nicht
fortschrittliche Verfassung oktroyiert worden war, konnte der Entwicklung demokratischen
Lebens nicht förderlich sein. Aber wenn auch die bürgerschaftlichen Bestrebungen nicht mehr
in einem eigenen Landtag ihren Niederschlag finden konnten, so heißt das nicht, daß sie erlahmt
wären. Schon 1853 begannen nachdrückliche Bemühungen um die Schaffung einer Provinzial-
vertretung. Es dauerte jedoch bis 1873, bis endlich der erste Kommunallandtag in Hohenzollern
gewählt werden konnte. Die Einrichtung des Kommunallandtags bestand fort bis zum
31. Dezember 1972, also durch 100 Jahre, allerdings unterbrochen durch die Vernichtung der
Selbstverwaltung in der Hitlerzeit.

In diesem Gang der Geschichte hat sich, trotz der Ungunst der geographischen Struktur, ein
besonderes hohenzollerisches Zusammengehörigkeitsgefühl herausgebildet. In starkem Maß ist
dieses Gefühl bestimmt gewesen durch die Abgrenzung der Hohenzollerischen Lande gegenüber
ihrer Umwelt. In der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts bestand die nicht unberechtigte
Sorge, von starken Nachbarn aufgeschluckt zu werden, in deren Staatsgebiet die Fürstentümer
vielfältig hineinverflochten waren. Ab 1850 trat an die Stelle dieser Sorge der Stolz, Glied des
mächtigsten deutschen Staats zu sein. Der junge Mann diente als Soldat in preußischen
Einheiten, dem Staatsbeamten stand für seine Karriere ein weites Feld offen, zu Hause erlebte
man unmittelbar die Vorzüge preußischer Verwaltung. Alle Hohenzollern hatten sich gefreut,
als nach dem Krieg von 1866 die württembergischen Invasionstruppen die Burg Hohenzollern
hatten wieder räumen müssen. Zur Distanzierung gegenüber Württemberg trug gewiß auch bei,
kirchlicherseits zu der doch viel feineren Erzdiözese Freiburg zu gehören.

Nicht nur die Abgrenzung nach außen, auch das Zusammenwirken im Innern haben die
Hohenzollern zusammengeführt. Dazu hat die Einrichtung des Kommunallandtags wesentli-

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