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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0173
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

gentum hat sich aber der Stadtrat vorbehalten«310. Bis zum Jahre 1799 zahlten die Juden der
Stadt für den Platz am Galgenrain (Gewann Fichtenwäldle) einen jährlichen Zins von 8 Gulden
als Platzmiete311. Seit 1799 zahlten sie als Pachtschilling 20 Gulden. Cramer vermutet, daß eine
Erweiterung eintrat. Wahrscheinlich aber schlagen in diesem Pachtschilling die Erlaubnis, eine
Umfassungsmauer aufführen zu dürfen und die gleichzeitige Vornahme einer Erweiterung zu
Buche312.

Am 29. November 1858313 wurde zwischen der Stadt Hechingen und der israelitischen
Gemeinde folgender Kaufvertrag314 zur Vergrößerung des jüdischen Friedhofs abgeschlossen:

.§.1

Die Stadtgemeinde Hechingen verkauft an die israelitische Gemeinde zur Vergrösserung des
Gottesackers der letzteren einen halben Morgen Raum vom grossen Fichtenwalde, an die
Gottesackermauer angränzend und in der Richtung gegen die Friedrichsstrasse. Verkäuferin
behält sich die Holznutzung von der bezeichneten Fläche vor, hat aber, wenn und soweit es
Käuferin verlangt, die Räumung gleich nach perfect gewordenem Vertrage vorzunehmen.

* 2

Die israelitische Gemeinde bezahlt dagegen an die Stadtgemeinde einen Kaufschilling von drey
Hundert Gulden u. zwar entweder

a) haar binnen 4 Wochen nach höherer Genehmigung des Verkaufes oder

b) Ein Hundert Gulden baar nach erfolgter Genehmigung u. den Rest zu Ein Hundert Gulden
auf Lichtmeß 1860, zu den letzten Ein Hundert Gulden auf Lichtmeß 1861: beide letzteren auf
1860 u. 1861 fälligen Zieler von Lichtmeß (2. Februar) dieses Jahres an zu fünf Procent
verzinslich.

Die Kosten des Vertrages hat Käuferin zu tragen.

Der Kauf wurde am 31. Mai 1859 beim Königlichen Kreisgericht eingeschrieben. Die auf
dem Friedhof ruhende Reallast wurde im Jahre 1863 abgelöst315.

Im Jahre 1907 erwarb die jüdische Kultusgemeinde Hechingen zum Preis von 15 Mark pro
Ar die Parzelle 3342/4 (südwestlich an die Friedhofshalle angrenzend) für eine Erweiterung des
Friedhofs von der Stadtgemeinde Hechingen. In den Statuten für die israelitische Gemeinde
Hechingen (1906), genehmigt durch die Königliche Regierung zu Sigmaringen durch Erlaß vom
9. Januar 1908, heißt es in §58: Als Gottesacker benützt die Gemeinde z.Zt. ein ihr
eigentümliches Stück Land am Fichtenwald, 73,13 Ar groß.

Nach der Auflösung der hiesigen jüdischen Kultusgemeinde wurde die Zweigstelle Württemberg
der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, die jüdische Kultusvereinigung
Württemberg e.V., Rechtsnachfolgerin. Sie bot der Stadt mit Schreiben vom 14. Dezember
1942 den Friedhof zum Kauf an. Bereits durch Vertrag vom 3. Juli 1942 wurde die an den
Friedhof grenzende Grundstücksparzelle 3342/4 (Nadelwald im Gewann Fichtenwald mit
25,68 a) zurückerworben und am 3. November 1942 im Grundbuch umgeschrieben. Die
Verhandlungen wegen Ankaufs des Judenfriedhofs ruhten jedoch bis Kriegsende, und der Kauf

310 GL, S. VI.

311 Siehe Stadtgerichtsprotokolle 1762-1766, Folio A 12, Aktum Hechingen d. 19ten Julü 1765:
Judengrabenstatt Zinnßt Jährl. 8 fl. Lagerort: SAH.

312 Vgl. C, S. 207. ChH II, S. 223. GL, S. VI und die im Abschnitt: Einfriedung im Wortlaut abgedruckte
Quelle aus dem Jahre 1799 aus den Stadtgerichtsprotokollen (1778-1801), Folio A 14. Lageron: SAH.

313 Änderung des § 2 am 28. Januar 1859. - Die Bürgerkollegien hatten der zinslosen Zahlungsweise nicht
zugestimmt.

314 Lagerort: SAH, API 8410, Israelitischer Begräbnisplatz betr., Fach Nr. 3.

315 Siehe die Erwähnung eines Rezesses über die Ablösung im Akteninventar der Israelitischen Gemeinde
Hechingen. Lagerort: SAH, Aktenplan 5422, Bd. Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinde.

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