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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0032
Huben Stekeler

auszusuchen gedachten. Da der Lehrer Häußler Bürger in Thalheim war, wollte er dieses
Allmendteil zusätzlich zu seinem Los als Bürger. Aus Sigmaringen kam nun die Antwort, daß
der Pfarrer lediglich das Los aus den 24 nächsten am Dorf liegenden Feldern ziehen dürfe. Dem
Lehrer gebühre ebenfalls ein von der Gemeinde zu bestimmendes zusätzliches Ehrenteil. Weiter
stellte die Gemeinde das Ansuchen, daß man doch statt der 9. Garbe aus den zukünftigen
Stockfeldern, die umgebrochen wurden, 3 Immi Veesen und 2 Immi Haber der Gnädigsten
Herrschaft reichen dürfe. Auch bat man um die zukünftige Nachlassung des bisher gereichten
jährlichen Weidgeldes von 9 Gulden und 9 Kreuzern, da durch das Verteilen das Weiden ja
aufhöre. Was die 9. Garbe betreffe, so sei diese weiter in natura zu reichen, bis man über einige
Jahre hinweg den genauen Ertrag aus den Stockfeldern erfassen könne, war der Bescheid aus
Sigmaringen. Die Ablösung des Weidgeldes betreffend wurde mitgeteilt, daß das Weidgeld für
den Genuß der der Gemeinde überlassenen Allmenden an und für sich entrichtet werde und
daher nicht wegen einem Kulturartwechsel aufgehoben werden könne. Erst 1852 konnte das
Weidegeld gegen jährliche Abschlagszahlungen abgelöst werden. Noch 1868 finden wir
Ablösezahlungen für dieses Weidgeld.

Am 24. Juni 1825 konnte nun aber die Allmendverteilung im Beisein des Geometers Knittel
aus Buchheim, der die Teile vorher vermessen hatte, durchgeführt werden. 49 Bürger zogen an
diesem Tage ihre Lose für je ca. 1 ha Allmendfeld. Damit kein Bürger weder hinsichtlich der
Entfernung vom Dorfe noch der Bodenbonität benachteiligt wurde, bekam jeder Bürger von
jeder ehemaligen Allmendweide eine Parzelle. Das bedeutete bei den acht Allmendweiden
(Stierenboll, Vor Bann, Vor Buch, Bannsopp, Engelswieser Weg, Neuerhau, Hornberg und
Kälbertrieb) Kleinstparzellen von 8 und 12 ar, was in der damaligen Zeit jedoch nicht sonderlich
ungewöhnlich war. Jetzt begann die eigentliche Arbeit aber erst. Die Bäume mußten ausgestockt
und die Felder hergerichtet werden, damit sich die Thalheimer Flur im nächsten Frühjahr
mit einem deutlich veränderten Gesicht zeigen konnte. Wieviele mit diesem Tage verbundene
Hoffnungen erfüllt wurden, wieviele Träume von der Realität eingeholt wurden, kann man nur
erahnen.

Daß nicht alles so glatt verlief, wie einige es sich vielleicht vorgestellt hatten, zeigt schon die
Tatsache, daß bereits im Jahre 1828 die Verpachtung der Sommerschafweide unter etwas
modifizierten Bedingungen wieder eingeführt wurde. Da sich die vollkommene Auflösung der
Öschdreiteilung in der Beziehung Düngung-Ertrag sowie bezüglich des Arbeitsaufwandes
nicht realisieren ließ, wurde recht bald wieder das Brachland als notwendig erachtet. Um
wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Brachland ziehen zu können, wurde wieder ein einheitlicher
Brachösch gebildet, der zusammen mit dem Kornösch (Veesen) nach der Ernte als
Schafweide verpachtet wurde. Der Brachösch durfte vom Schäfer vom 19. März bis zum
12. November betrieben werden. Zur Beweidung nicht freigegeben waren ungeblümte Futteräcker
, die Allmendfelder und der Sommerösch (Hafer). Im Brachösch wurde von der Gemeinde
ein großer Pferch (Koppel) angelegt, auf den der Schäfer über Mittag und mit der Abendglocke
seine Schafe treiben mußte. Das Betreiben des Brachösches und des Kornösches nach der Ernte
war auch den Bürgern erlaubt. Für sie galten die gleichen Bestimmungen wie für den Schäfer.
Wollten die Bürger über Mittag oder über Nacht ihre Rinder in den Pferch treiben, so mußten
sie hierfür Pacht an die Gemeinde zahlen. Diese Form der Schafweideverpachtung und
Pferchverpachtung finden wir bis in das Jahr 1875. Seit dieser Zeit finden sich keine Belege mehr
über eine Schafweideverpachtung durch die Gemeinde.

Auch ist seit dieser Zeit kein Indiz mehr für eine gemeinsame Dreiteilung des Osches
vorhanden. Schafbeweidung fand bisher wohl nur noch durch Wanderschäfer statt. Im
Kriegsjahr 1943 wurde die Gemeinde vom Kreisamt eindringlichst um Verpachtung ihrer
Winterschafweide ab dem 25. Oktober gebeten. Da ab diesem Zeitpunkt alle Felder abgeerntet
seien und somit kein Nachteil für die hiesige Landwirtschaft entstehen könne, könnte man dies
doch angesichts der Ernährungslage der deutschen Bevölkerung von der Gemeinde verlangen.
Auch nach dem Kriege wird die Gemeinde mehrfach vom Landratsamt um die Verpachtung

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