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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0042
Hubert Stekeler

ihre Bürger auf unlautere Weise am Allmendholznutzen bereichern würden, indem sie das
überschüssige Holz verkauften. Man konnte beim Landratsamt die Ausgabe eines solch großen
Bürgernutzens natürlich nicht verstehen, wenn auf der anderen Seite der Kreis und das Land
immer wieder um Fördermittel angegangen wurden. 1962 war es denn auch endgültig um den
Allmendholznutzen geschehen. Die Neuaufnahme von Bezugsberechtigten wurde gestoppt.
Die weitere Ausgabe von Allmendholz an die Altberechtigten wurde auf 4 rm begrenzt. Dabei
hörte die Auszahlung der restlichen 7 rm ebenso auf, wie auf der anderen Seite die Bezahlung
von Holzmacherlöhnen. Die Holzbezugsberechtigten vor dem 1.1.1962 erhalten also bis zu
ihrem Tode rein netto 4 rm Bürgernutzen. Wie schon bei der Weideallmende genannt, bekamen
bis zum 31.12.1980 auch die Witwen von Bezugsberechtigten irrtümlicherweise weiterhin das
Allmendholz ihres verstorbenen Mannes. Mit dem 1.1.1981 wurde diese Praxis behördlich
verboten.

Man kann es sich nun sehr gut vorstellen, daß das Einfrieren des Allmendholzbezugs an der
Bürgerschaft nicht ohne Regung vorüberging. Schließlich ging es um handfeste, finanziell
spürbare Privilegien, die einfach abgeschnitten wurden. Aus Unverständnis, Neid und Enttäuschung
entstanden Äußerungen, in denen von Bürgern 1. und 2. Klasse gesprochen wurde. Man
kann diese Regungen durchaus verstehen, obwohl man auf der anderen Seite die veränderten
Aufgaben der Gemeinde sehen muß, die die Allmendholzausgabe ganz eindeutig unter dem
Licht der Mißwirtschaft stehen lassen. Ein vollständiger Stop wäre auch hier wohl schmerzhafter
, aber im Endeffekt sicherlich sinnvoller gewesen. Heute werden von den ehemals 90 Holzbezugsteilen
noch 42 Teile ausgegeben. Die Zweigleisigkeit von Berechtigten und Nichtberechtigten
wird so noch über das Jahr 2000 hinaus fortbestehen. Zum Schluß sollte man das Augenmerk
aber noch einmal darauf richten, daß dann mit dem Tod des letzten Holzbezugsberechtigten ein
altes und sehr wichtig genommenes Gemeindebürgerrecht aus Thalheim verschwunden sein
wird. Für die Thalheimer war dieses Recht in vergangenen Zeiten bei immer ärmlichen
Ortsverhältnissen wohl lebensnotwendig, wenn vielleicht auch nicht immer in der ausgegebenen
Menge. Für die Thalheimer war ihr Wald und das daraus gezogene Bürgerholz auch immer
Anlaß zu besonderem Stolz, da die umliegenden Nachbargemeinden in ihrer Mehrheit
bedeutend weniger Gemeindewald und Rechte daraus besaßen. Die besondere Beziehung zu
ihrem Wald bringen die Thalheimer auch immer wieder ins Gespräch, wenn es um die noch
nicht ganz verdaute Eingemeindung nach Leibertingen oder um die Berücksichtigung von
Thalheim im Gesamthaushaltsplan der Gemeinde geht. Man kann es in Thalheim immer noch
nicht ganz verstehen, daß zunächst der Bürgernutzen aus dem doch 1816 von allen Bürgern
ausgelösten Gemeindewald verlustig ging und schließlich seit 1975 sogar dieser ganze Wald den
anderen Ortsteilen gleichrangig gehören solle. Die Zeit und umsichtiges Taktieren der
Gemeindeverwaltung wird aber bestimmt auch diese Wunde heilen, was die jüngste Vergangenheit
in der Gemeinde ja beweist.

Zum Schluß soll noch eine chronologische Ubersicht des Allmendholzbezugs angefügt
werden:







Bezugsmenge in Klafter (rm)

ab 1962

Bezugsgruppe:

v. 1750

n. 1750

v. 1824

n. 1824

ab 1850

Doppelbauer

24 (75)

15 (48)

9(30)

8(25)

3,5(11)

(4)

einf. Bauer

12 (38)

10 (31)

7,5 (24)

6,5 (21)

teilweise in

keine NeubeSöldner
10 (31)

8(25)

5,25 (17)

5(16)

natura oder

zugsberechtigTagwerker
8(25)

6(19)

3,75 (12)

3,5 (11)

in Geld

ten mehr

Gesamt-

386

293

295

275

300

(360)

Allmendholz

(1240)

(950)

(950)

(880)

(960)



pro Jahr ca.













38


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