Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0068
Manuel Werner

W.Haid führte in einer Stellungnahme vom 21.12.1829558 aus, daß das Streben und
Handeln [der gegenwärtigen und vormaligen Rabbiner in Hechingen] weder in religiöser,
moralischer noch politischer Rücksicht einen günstigen Einfluß gewährte. Vielmehr giebt das
Treiben und Wesen der Rabbaniten - der Juden - der öffentlichen Wohlfahrt des Staates, unter
dem sie leben, eine verschobene, unmoralische Richtung des Charakters. Von einigen deutschen
Regierungen in anderen Ländern sei das verderbliche System der Rabbiner aufgelöst worden, da
die in den mosaischen Büchern enthaltenen bürgerlichen Vorschriften den Bedürfnißen und
Verh'dltnißen der neuem Zeit nicht mehr entsprachen. Instituiere man die Verrichtungen des
Rabbiners nach dem Geist der Zeit, der die Juden angehören, so befürworte er - nach
eingeholten weiteren Gutachten von Sachverständigen über die Fähigkeiten des Kandidaten
- dessen Anstellung. Die israelitische Gemeinde solle einen Vorschlag zu Ausmittelung seines
Gehaltes, in Ermangelung einer Stiftung hirzu, einreichen.

Intrigen

In der Antwort der Deputierten der israelitischen Gemeinde vom 21. April 1830 auf ein
Reskript des Fürsten vom 13. April 1829 die Brauchbarkeit des hiesigen Samuel Mayer als
Rabbiner betreffend wandten die Deputierten ein, daß Dr. Mayer nicht einmal ein Zeugnis des
Würzburger Rabbiners vorgezeigt habe, woraus klar erhellt, daß Suplicant sich dort den
theologisch religiösen Wissenschaften wenig oder gar nicht widmete. Außerdem zweifelten sie
die ihnen nicht ausreichend erscheinenden Ehrendiplome Mayers an, welche sämtlich von Filial
Rabiner und zum Theil einem Unbekannten ausgestellt sind und auch nicht zum wirklichen
Functioniren lauten. Sie waren der Ansicht, daß besagtes Subjekt durchaus mit den religiösen
Wissenschaften und Funktionsausübungen eines Rabbiners nicht befähigt ist. Ihrer Meinung
nach bedürften Rabbiner folgender Voraussetzungen: Dazu gehöre einmal das erforderliche
Studium im theologischen Fache, außerdem auch nach zuerst zurückgelegten pracktischen
Jahren sich der Prüfung einer hierzu autorisirten hohen israelitisch geistlichen Behörde... zu
unterwerfen und von dieser Behörde ein Diplom zu erhalten, das ausdrücklich bezeugt, daß er
die erforderlichen Eigenschaften und Funktionen besitze und ausüben dürfe. Von der
Fürstlichen Kabinettskanzlei (Graf von Zeppelin) wurden Dr. Mayer daraufhin mehrmals
Auflagen gemacht. So wurde er am 15. Mai 1830 beschieden, er habe sich durch Zeugniße des
Ober-Rabbinats zu Fürth über seine theologischen Kenntniße auszuweisen. Auf seine Eingabe
vom 29. September 1829 wurde ihm erwidert, daß, da die von ihm beygebrachten Zeugniße für
seine Anstellung als Rabbiner als unzureichend erfunden worden seyen, er, ohne Beybringung
von Zeugnißen eines wirklichen Rabbiners oder einer Facultät, welche zu Ertheilung von
Zeugnißen ermächtigt seyen, auf Anstellung als Rabbiner in Hechingen keinen Anspruch
machen könne (16. Oktober 1830). Letztlich wurde ihm am 14. Dezember 1830 mitgeteilt,
seiner Bitte könne nicht entsprochen werden, falls er nicht Zeugnisse eines wirklichen Rabbiners
von Fürth, Frankfurt oder Mannheim über seine Prüfung und Befähigung zum Rabbiner
beybringen werde.

Der Kaulla'sche Hauslehrer Dispeck, der wohl um seine Nebeneinkünfte fürchtete,
informierte die von ihm vorgeschlagenen Rabbiner jedoch schriftlich von Dr. Mayers Vorhaben
und riet davon ab, ihm Zeugnisse auszustellen. Dazu schrieb Mayer am 9. November 1830:
Wohin ich schreibe, wohin ich reise, überall ist schon gegen mich vorgearbeitet. Außerdem
erläuterte er: Seit 18 Monden schon bewerbe ich mich um das in meinem Vaterlande erledigte
Rabbinat. Kein Zeugniß wollte den Herrn Deputirten zureichend seyn, wenn es nicht von einem
von Talmud-Lehrer Dispeck vorgeschlagenen Rabbiner, die ich um Ausstellung des Zeugnißes
angehen könnte, mittelbar und unmittelbar schrieb, ihm doch keinen Abtrag thun zu wollen,
und daß daher alle Rabbiner mir erklärten, keine Wohlthat mir erzeugen zu können, während

558 Ebd.

64


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0068