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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0069
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

jenem dadurch eine Wohlthat geschehe, und daß unter obwaltenden Umständen die Beybrin-
gung von andern Zeugnißen heynahe unmöglich zu sein schien... Gegen alle trotzdem von
Dr. Mayer beigebrachten Zeugnisse trugen die Deputierten Einwände vor. Dennoch behaupteten
sie, es mußte dem fähigen Manne aber ein Leichtes seyn, im Bewußtseyn seiner Tüchtigkeit
allen Hindernissen zu trotzen, der vermeintlichen Cabale die Spize zu bleiben« (Schreiben der
Deputierten vom 13. Oktober 1830 an den Fürsten). Gegen zwei Zeugnisse Mayers erhoben die
Deputierten sogar den Vorwurf, er habe sie unter falschen Heiratsversprechungen von den
amtierenden Rabbinern in Bruchsal und Mühringen erschlichen (Letzterer wurde tatsächlich
sein Schwiegervater): Suplicant kam nach Bruchsal in der Absicht, sich von besagtem Rabbiner
ein Diplom auszuwirken, blieb längere Zeit dort, versprach sich mit der Tochter des Rabbiners,
bekräftigte diese Handlung mit Handgelübde, verbindet sich noch besonders durch schriftlichen
Revers, ließ sich von dem nicht bemittelden Manne 6 Wochen die Kost reichen, erschlich von
selbem ein Zeugniß... kam hierher, prahlte sehr groß mit diesem Zeugniß, erwähnte aber keine
Sülbe von seinen Verpflichtungen gegen den Rabbiner zu Bruchsaal und dessen Tochter, knüpfte
vielmehr Heyraths-Anträge dahier und mit der Tochter des Rabbiners zu Mühringen an...
(Schreiben vom 9. Dezember 1830).

Gegen das Zeugnis des Mühringer Rabbiners führten die Deputierten an, daß dieser
nehmliche Schwiegervater, bevor sich suplicant sein Eidam nannte, nicht sehr vortheilhaft sich
gegen ihn äußerte.

Mit Zeugnissen von insgesamt sechs Rabbinern und letztlich am 13. Mai 1831 vom
Oberrabbinat und Geistlichen Gericht in Frankfurt bemühte sich Mayer, den Forderungen zu
entsprechen559. Laut den Konferenzprotokollen vom 31.Januar 1831 und schließlich vom
17. Februar 1832 lehnte die Regierung jedoch die Anstellung Samuel Mayers als Rabbiner ab,
weil er das Zutrauen der israelitischen Gemeinde nicht besitzt™.

Provisorische Anstellung

Nach vielem Hin und Her, Einholen diverser Gutachten und schließlich nach abgelegter
Prüfung bei der israelitischen Oberkirchenbehörde in Stuttgart wurde Samuel Mayer dann doch
am 27. September 1834 im Rahmen einer Übereinkunft mit den Deputierten der israelitischen
Gemeinde die Stelle des Gemeinderabbiners - befristet auf zwei Jahre - übertragen:

Die Stelle eines Rabbiners bei der Israelit. Gemeinde in Hechingen und auf der Friedrichstraße
ist dem Dr. Samuel Mayer dahier nachstehendermaßen übertragen worden.

I. Hat Dr. S. Mayer in der hiesigen Synagoge regelmäßig alle 4 Wochen oder nach Verlangen
alle 14 Tage nach dem gewöhnlichen Sabbath-Gottesdienst und 4 mal des Jahrs auf der
Friedrichstraße zu predigen.

II. Jeden Samstag ist von ihm in dem Schulgebäude der nicht mehr schulpflichtigen Jugend
beiderlei Geschlechts bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahre abwechslungsweise Religionsunterricht
zu ertheilen.

III. Wöchentlich 2-3mal hat Dr. S. Mayer die Schulen [gemeint sind hier die verschiedenen
Klassen] zu besuchen und sich zu überzeugen, ob der Religions- und hebräische Unterricht
vorschriftsmäßig von den Lehrern ertheilt wird, auch allenfallsige Mängel zu beseitigen oder
nach Umständen hievon gehörigen Orts Anzeige zu machen.

IV. Hat er den Vorsänger zu pünktlicher Vollziehung seiner Dienstverrichtungen anzuhalten,
auch etwaige Fehler bei dessen Gebetsvortrage zu berichtigen.

V. Er führt die Aufsicht über die Schächter und Borscher, wird daher wahrgenommene
Nachläßigkeiten sogleich rügen, auch nötigenfalls die geeignete Meldung hierüber machen.

VI. Alle sonstigen mit seinem Amte verbundenen und aus demselben fließende Geschäfte hat

559 Schreiben von S. Mayer an den Fürsten vom 7. Februar 1832.

560 Lageron der zitierten Quellen: StAS Ho 235 I-X 1230.

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