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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0087
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

durch das Gefühl zu beurtheilen. Auch so oft die Vorschriften des Schächters auf einen Rabbiner
verweisen, seinen Orts-Rabbiner zu befragen. Die Vorschriften des Schächters müßen von
Solomon David 30 Tage lang täglich wiederholt, dann jeden Monat einmal repetirt werden, so
muß er von heute an ein ganzes Jahr verfahren. Ist dieses Ite Jahr zu Ende, so müßen dieselben,
so lang er Schächter ist, jedes Quartal wiederholt werden, widrigenfalls, ist das von ihm
geschlachtete Vieh unerlaubt. Ferner muß Salomon, um sich im Schächten zu üben, ehe er allein
zu Schächten befugt ist, in Gegenwart eines examinirten Schächters, 18 Stück Rind-Vieh, 18
Stück Kleinvieh und 18 Stück Geflügel schachten. Alle diese Bedingnisse und Gesetze sind
unverbrichlich und unabänderlich. Und wer den Worten der Weisen Gehorsam leistet, in dessen
Hütte wohnt Ruhe, Frieden und Glückseligkeit.

Low Ach, Oberrabbiner und Oberaufseher im Kaulaischen Stift
Hechingen in den 3. Tage vor Pfingst-Fest 1818.

Dabei liegt das Zeugnis vom Vorsinger in Haigerloch:

Ich bezeuge hierdurch, daß Salomon David von hier seine ihm auferlegte Anzahl Rind- und
Kleinvieh und Geflügel in meiner Gegenwart geschächtet hat. Baruch, Vorsinger in Haigerloch

Es folgt die

Völlige Vollmacht vom Rabbiner. Da Baruch, Vorsinger von Haigerloch, bezeugt, daß Salomon
David seine ihm von mir auferlegte Anzahl Rind- u. Kleinvieh und Geflügel nach den Rechten
der Thora geschlachtet hat, so ist derselbe von nun an in seiner Provision als vollkommentichlich
und fähig anerkannt, so daß derselbe in jedem Orte als Schächter aufgenommen werden darf.

Low Ach, Oberrabbiner und Oberaufseher im Kaulaischen-Stift
Hechingen den 29. Siwan [Juni] 1818.

Für das Jahr 1827 vermerkt die Chronik der Stadt Hechingen (III), daß die Zahl der Metzger
zehn betrug, es daneben aber noch besondere Judenmetzger wegen des vorgschriebenen
Schlachtens nach dem jüdischen Ritus gab.

Bis zum Schächtverbot vom l.Mai 1933 übten jüdische Schächter ihre Funktion in der
israelitischen Gemeinde Hechingen aus. Drei dieser Schächter möchte ich nun besonders
hervorheben:

Mayer Löb Ellinger

Dem im Jahre 1818 nach Hechingen zugezogenen und in hohenzollerischen Schutz
eingetretenen M. L. Ellinger wurde von den Vorstehern der Judengemeinde Aron Liebmann,
Raphael Wolf und Moses Bacher mündlich versichert, daß er nach seiner Trauung den halben
Schächter-Dienst erhalten solle. Nachdem später von diesen Vorstehern nur noch Raphael Wolf
unter den Deputierten war, sollte er von Herrn Rat von Paur und den übrigen Deputierten
abgewiesen werden, weil diese dem Jakob Rexinger den ganzen Schächterdienst übertragen,
ihm hingegen eine Schule gestatten wollten. Ellinger bat, da er wegen heftiger Brustweh die
Schule nicht versehen, aber viel besser noch zum Schächten fähig seye, ihn in seinem Anliegen zu
unterstützen. Die fürstliche Regierung entschied am 18. April 1819, daß Jakob Rexinger das
Amt des Schächters alleine behalten solle. Von Paur behauptete am 23. April 1819, Ellinger habe
sich in das Schechteramt eingeschlichen, und schmälert dadurch das wohlerworbene Verdienst
Rexingers. Von Paur meinte auch, daß hinfort ein Schächter für die hiesige Judenschaft
ausreiche. Er stellte außerdem heraus, wie wenig das schmutzige Gewerb eines Schächters mit
dem Lehramt sich vertrage, und daß überdies der Lehrunterricht durch plötzliches Abrufen des
Lehrers zum Schächten gestört werde. Daher wurde im Folgenden grundsätzlich festgesetzt,
daß kein Lehrer zugleich Schächter und umgekehrt seyn könneM.

614 Vgl. die Personalien des jüdischen Lehrers und Schlächters Maier Löb Ellinger. Lagerort: StAS Ho
6 A 283.

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