Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0089
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

gibt es nur die Lösung, einen Buchstaben so zu verlängern, daß er bis zum Rand reicht622.
Allerdings greift ein geschickter Schreiber kaum je zu diesem Mittel, denn eine wirklich schöne
Handschrift sollte regelmäßig und in gleichen Abständen geschrieben sein. Eine Tora-Rolle
wird nicht an einem Tag geschrieben, sondern in vielen Monaten geduldiger Arbeit. Nicht der
geringste Fehler darf unterlaufen. Jeder fertige Abschnitt wird sorgfältig überprüft. Nachdem
die Tinte getrocknet ist und die Einzelblätter zusammengenäht sind, wird das erste Blatt mit den
Anfangsworten des ersten Buches Mose an einem Stöckchen befestigt; das letzte Blatt mit dem
Schluß des fünften Buches Mose an einem zweiten. Jetzt kann die Pergamentrolle um die beiden
Stöcke zueinander gerollt werden623.

Auf dem Grabstein des Grabes Nr. 246 ist nach dem Namen »Josef Rubin« in hebräischer
Inschrift der Titel »Toraschreiber« eingemeißelt. Er wurde am 26. September 1772 geboren und
war verheiratet mit Ella, geb. Gideon.

Zu Beginn der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wollten die Vorsteher und Deputierten
dem Josef Rubin den Schächterdienst übertragen, aber er seye in seinem Exame nicht
bestanden''24. Josef Rubin starb am 24. Kisslew. Auf seinem Grabstein steht in hebräischen
Lettern: das ist der 18. Dez. 1857625.

6. Beschneider (Möbel)

Am achten Tage nach seiner Geburt wird das männliche Kind beschnitten und damit in die
Gemeinschaft Abrahams aufgenommen626. Dieses Gebot führten die Juden auch in Zeiten der
Verfolgung unter Lebensgefahr aus. Während in alter Zeit die Mutter die Beschneidung
vornahm627, ist sie später Aufgabe von Männern, die dazu eigens ausgebildet worden sind und
ein Zeugnis erhalten haben628. Der Mohel (Beschneider) muß weder Beamter der Gemeinde
noch Chirurg sein. Voraussetzung für diese Aufgabe ist ein guter Ruf. Der Mohel hat seine
Kenntnisse über die speziellen rituellen Vorschriften in einer Prüfung vor dem zuständigen
Rabbinat zu beweisen. Vor einem Ausschuß von Ärzten und Fachleuten muß er seine
theoretische und fachliche Eignung nachweisen, die er unter sachverständiger Leitung während
seiner Ausbildung erhalten hat. Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält er eine Urkunde, in der
seine Befugnis beglaubigt wird. Der Mohel stellt sich für seine ehrenvolle Aufgabe unentgeltlich
zur Verfügung. Seine Ausrüstung umfaßt ein kleines geschliffenes Messer und ein Glasröhrchen
, mit dem die kleine Wunde ausgesaugt wird. Seit jeher führen die Beschneider über die von
ihnen durchgeführten Beschneidungen ein Register629. Auch in Hechingen wurde ein Beschnei-
dungsbuch geführt630.

Jehuda Löb Aach

Die Abschrift einer Gräberliste631 besagt, daß Rabbiner und Kaulla'scher Hauslehrer Löb
Aach »gleichzeitig auch Mohel war«. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, man solle
den Grabstein (Nr. 459) beachten.

622 Siehe das Foto der Vorderseite der Pergamentschriftrolle in einer Mezuzah und den dazugehörigen
Text in Kapitel VIII. Kultgegenstände, Ziffer 6.

623 Vgl. JRS, S. 16 ff. Siehe auch Kapitel VIII. Kultgegenstände unter 1. Tora-Rollen.

624 Vgl. Schreiben des Lehrers. Lagerort: StAS Ho 6 Akten Zettelrepertorium 383.

625 Vgl. GL, S. XDVI und CX.

626 Vgl. Gen 17 und Lev 12, 3.

627 Vgl. Ex 4, 24-26.

628 Vgl. F, S. 150.

629 Vgl. JRS, S. 179 ff.

630 Vgl. C, S. 223.

631 GL, S. VII.

85


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0089