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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0097
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

Weitere Feiertage des Israeliten sind »6. Chanukka oder Weihefest, als Erinnerung an die
Freiheitskämpfe Israels unter den Makkabäern«674, und »7. Purim oder Loosfest, zum
Andenken an die Errettung Israels von den feindlichen Anschlägen Hamans« (Frage 27)675, und
die fünf Trauertage: »der dritte Tischri, der Tag der Ermordung Gedaljahs, des Statthalters in
Jersualem«, »der zehnte Thebet; an diesem Tage begann einst die Belagerung Jerusalems durch
Nebukadnezar«, »der dreizehnte Adar, als Erinnerung an die große Gefahr, in welcher ganz
Israel zur Zeit Mordechais und Esthers schwebte«, »der siebzehnte Thamus, als Beginn der
Zerstörung Jesualems« sowie der »neunte Ab, denn an diesem Tage wurde der Tempel zerstört,
Israel in alle Winde zerstreut und der Willkür seiner Bedrücker überlassen. Von da an hörte
Israel auf, ein Volk zu sein.« (Frage 28).

Exkurs: Laubhütten

Vor dem Stadtgericht Hechingen wurden 1780 der Jud Marx Treyfueß und der Zimmermann
Stephan Hang angeklagt, weil sie am Haus des schütz verwandten Juden eine ganz neue
Lauberhüth ohne Erlaubnis auf die gemeine Stadt Allmand erbaut hatten. Der Jud Marx
Treyfuoß mußte die Hütte abbrechen, weil sie dem Anlieger Christoph Jooß Schaden
verursachte, auch die gassen und Straß hierdurch etwas Engers werde. Neben den Augenscheinskosten
mußten der auftraggebende Jude und der ausführende Zimmermann Strafe
bezahlen676. Ein Jahr später bat der Jud Levi Mayer darum, einen Augenschein vorzunehmen,
massen derselbe gesinnet, über die Stadtmaur eine Lauber Ruthe mit Begnehmigung der
Obrigkeit errichten und erbauen zu lassen. Die wurde ihm unter folgenden Auflagen gestattet:
Er mußte drei Gulden an das Bürgermeisteramt bezahlen, den Erhalt der Stadtmauer
gewährleisten, das Dach so ausführen, daß der Stadtmauer nicht der aller mindeste Schade
zugefüget werde, sich verpflichten, nicht das mindeste hinder halbhinaus zu werfen oder etwan
einiges Abwasser [zu] schitten, damit sich also weder die Stadt Selbsten noch ein privat Burger
niemalen beschweren möge noch könne. Falls er diese Punkte nicht einhalte, werde die Lauber
Hütten wieder verboten .

Auch 1843 sind im Akteninventar der Israelitischen Gemeinde Hechingen Akten betr.
Laubhütten erwähnt678.

Ältere Mitbürger erinnern sich noch, daß hinter der Synagoge, jenseits der ehemaligen
Stadtmauer, die Juden vor dem Dritten Reich am Laubhüttenfest eine Laubhütte zu errichten
pflegten.

3. Synagogenordnung

In Antike und Mittelalter blieb die Gottedienstordnung weitgehend den lokalen Riten und
den Gemeinden überlassen. In der Neuzeit wurde sie zum wichtigsten Betätigungsfeld der
jüdischen Reformbewegung. Hauptanliegen der Reform waren die Einführung der Landessprache
, die Umgestaltung der Gebete (mit einschneidenden Veränderungen in Gebetbuch und

674 Siehe hierzu auch Kapitel VIII. Kultgegenstände unter 5.c) Chanukka-Leuchter.

675 Rabbiner Dr. Samuel Mayer beschreibt im Israelitischen Samstagsblatt (Nr. 9) vom 17. Juni 1837 auf
S. 36 Purim als »Carneval der Israeliten« (Lagerort: HHBH, R. 1). Bei dem Fasnachtstanz der Hechinger
Juden in der Kirche des aufgehobenen Klosters St. Luzen, über den sich der Stadtpfarrer beschwerte (vgl.
ChH III, S.250), wird es sich wohl um einen Purim-Maskenball gehandelt haben. Im Jahr 1880 kam ein
sogenannter »Purim-Kladeraddatsch« als jüdische Fasnachtszeitung heraus (vgl. ChH III, 302). Im Besitz
von Herrn Arthur Fauser befindet sich eine im Jahre 1936 gedruckte Estherrolle, die der letzte
Rabbinatsverweser Hechingens, Schmalzbach, verschenkte.

676 Stadtgerichtsprotokolle 1754 bis 1761, A 11, Actum den 23. September 1760.

677 Stadtgerichtsprotokolle 1754 bis 1761, A 11, Actum den 4. April 1761.

678 Lagerort: SAH, Aktenplan 5422.

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