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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0112
Manuel Werner

1872 schlössen sich die Gemeinden Baisingen, Dettensee, Haigerloch, Hechingen, Mühlen-
a.N., Mühringen, Rexingen, Rottweil und Tübingen zur gemeinsamen Regelung der Wanderbettelei
mit einem Auszahlungsbüro in Tübingen zusammen. 1874 wurde statt dessen eine
Zentralarmenkasse zur Unterstützung hilsbedürftiger israelitischer Reisender für den Schwarzwaldkreis
und Hohenzollern geschaffen. 1880 erfolgte der Beitritt der jüdischen Gemeinde
Hechingen zum Heilbronner Bezirksarmenunterstützungsverein und 1909 der Anschluß an die
Stuttgarter Unterstützungskasse für Durchreisende760.

Unterstützung der einheimischen Glaubensgenossen
durch die israelitische Gemeinde

Aufgabe verschiedener Bruderschaften war die wohltätige Unterstützung der Gemeindearmen761
. Auch standen in der Synagoge zumindest zeitweise Opferkästchen, in die Opfergelder
gelobt und eingebracht werden konnten. Seit 1843 wurden die Einnahmen eines dieser
Opferkästchen mit zur Gründung und Vermehrung des Lokal-Schulfonds verwendet, und
zwar vorläufig zur Anschaffung der von Rabbiner Mayer für die Schulbibliothek auszuwählenden
Bücher, Landkarten, Musikinstrumente usw., für die Veranstaltung von Schul- und
Kinderfesten und zur Unterstützung armer Schulkinder762.

Armenhaus

Von einem JudenArmenhauß war bereits in der oben erwähnten Notiz aus den Stadtgerichtsprotokollen
vom 15.September 1809 die Rede763. Ein Sohn der darin wohnenden
Witwe des Lew Isac wird bei dieser Gelegenheit erwähnt. In einer früheren Notiz der
Stadtgerichtsprotokolle taucht derselbe Name im Zusammenhang mit einem Judenbettelhaus
auf: Am 7. Dezember 1804 beschwerte sich Isac Lew vor dem Stadtgericht, daß am abgewiesenen
764 Sontag zwischen neun und zehn Uhr nachts auf die Läden am Judenbettelhaus, woselbst
er wohne, geschlagen worden seye, was schon öfter vorgekommen sei. Diesmal habe er auf des
Holzapfels Schreiners Sohn einen Verdacht, welchen er dabey angetrofen und auch darüber zur
Rede gesteh. Dabei sei es zum Wortstreit und zu Handgreiflichkeiten gekommen, wobei auch
noch zwei Kameraden des Schreinersohns eingegriffen hätten. Die angeschuldigten ledigen
Burschen verantworteten sich folgendermaßen: Sie hätten einige Halbe Bier bei des Blumenstet-
ters Witwe getrunken und wollten über die Schütte nach Hause gehen. Als Holzapfel an das
Judenbettelhaus gekommen sei, habe man einen Prügel nach ihm geworfen, und ihnen Ihr
Sakramensliederliche Hern aus dem Bettelhaus nachgerufen. Daraufhin sei er auf das Bettelhaus
zugelofen, und habe den leedigen Juden Isac Lew unter der Hausthier stehend angetrofen, wo
dieser durch wiederholte Schimpfreden zu der erwähnten Rauferey anlaß gegeben habe. Der
Zeuge, Maurermeister Josef Eberle, sei erst aus seinem Haus herbeigeeilt, nachdem er den Lärm
gehört hatte, und habe die Raufenden auseinandergebracht. Mehrere Juden hätten sich bei dem
Streit versammelt. Das Gericht vermutete, daß der Jud durch anzügliche Reden die leedige
Pursch zu dieser geringen Rauferey verleithet habe; es sei hingegen nicht erwiesen, daß
Holzapfel an den Laden des Bettelhaus mit gewalt angeklopft habe. Sowohl Isac Lew als auch
Holzapfel und des Kaspar Zieglers Sohn wurden zu einer Strafe von 30 Kreuzern in die
Armenkasse verurteilt. Bei künftigen Raufereien wurde ihnen eine herrschaftliche Strafe
angedroht765. Am 20. August 1827 baten die Deputierten der israelitischen Gemeinde die

760 Siehe Akteninventar der Israelitischen Gemeinde, S.U. Lagerort: SAH, Aktenplan 5422, Bd.
Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinde.

761 Siehe Kapitel XI. Vereinigungen religiösen Charakters unter 1. Bruderschaften.

762 Vgl. M, Spalte 569.

763 Stadtgerichtsprotokolle (1807-1818), Folio A 16. Lagerort: SAH.

764 Vergangenen.

765 Vgl. Stadtgerichtsprotokolle (1801-1806), Folio A 15. Lagerort: SAH.

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