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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0126
Manuel Werner

Bestreben wird durch den Israelit. Gewerbe Verein, dessen Statuten unterm 17. Sept. 1839 von
Hochpreislicher Regierung genehmigt wurden, insofern nachdrücklich unterstützt, als aus den
Mitteln des Vereins arme israelit. Knaben und Jünglinge zu diesem Zwecke unterstützt
werden837. In einem im Jahre 1844 erschienenen Aufsatz berichtet Mayer, daß sich der Verein
noch immer einer vielseitigen Teilnahme erfreue und schon sehr viele Wohltaten ausgeübt
habe838.

Bruderschaft der Liebeerweisung

Aus den Statuten für die Liebeerweisung (1841) erfahren wir: Im Jahre 1805 hat sich dahier
[in Hechingen] unter der Leitung des verstorbenen Rabbinen Lob Aach eine Brüderschaft unter
dem Namen >Liebeerweisung< gebildet. Der Zweck dieser Bruderschaft war, israelitische
Hausarme zu unterstützen. Zur Förderung des Wohltätigkeitssinnes bei den Mitgliedern dieser
Gesellschaft sollte sabbathlich ein zeitgemäßer Religionsvortrag in dem von der Bruderschaft
dazu bestimmten Locale abgehalten werden. Der Vorstand verschaffte sich Kenntnis, bei
welchen Hausarmen und Erkrankten Unterstützungen zu verabreichen seyen. Er gab auch
unverzinsliche Darlehen gegen genügende Versicherung auf die Dauer eines Jahres. Alljährlich
erhielt der Vorstand der Hechinger israelitischen Gemeinde einen Geldbeitrag von mindestens
11 fl. zur Holzverteilung an die Bedürftigsten839 Die Aufnahmegebühr der Bruderschaft betrug
2fl., der Monatsbeitrag 2 kr.

Bruderschaft der Gutes-Beförderung - Schochre Tob

Nach Angaben von Rabbiner Mayer wurde die Bruderschaft Schochre Tob im Jahre 1824
von mehreren Jünglingen gestiftet840. Die Statuten der Bruderschaft wurden am 1. Januar 1838
revidiert. Die Bruderschaft wollte wohltätige und fromme Handlungen im allgemeinen und
gemeinschaftlich ausüben und die Lehren der Religion und der Moral unter den Mitgliedern
verbreiten. Der Zweck dieser Gesellschaft ist, so heißt es in einem Schreiben der Vorsteher der
Bruderschaft Elias Wahl und Isak Bloch vom 18.Januar 1838 an die Fürstliche Regierung
Hechingen, über die Grundsätze des väterlichen Glaubens gründlich belehren und durch
gemeinschaftliches Zusammenwirken solche Handlungen der Menschenliebe ausüben, namentlich
die Dürftigen und Kranken auf Verlangen zu unterstützen, was die Mitglieder einzeln zu
leisten nicht im Stande wären. Die Bruderschaft besteht zwar seit 1823,...« . Jedes Mitglied
war verpflichtet, an jedem Sabbath- und Feyertage bey dem von einem befähigten Religionslehrer
zu haltenden Vortrage zu erscheinen und in der Nacht vor dem Wochenfeste und dem Vortag
des Schlußfestes zur religiösen Andacht zu kommen (§§ 2 und 3 der Statuten von 1838). Während
des Trauermonats mußte der Religionsvortrag in der Bewohnung des leidtragenden Mitgliedes
gehalten werden. Beim Tod eines Mitglieds mußten sämtliche Mitglieder dem Leichenbegräbnis
auf den Gottesacker folgen. Die Aufnahmegebühr betrug 2 fl. 42 kr., der Beitrag 4 kr. Jedes
Mitglied mußte beim Aufrufen zur Thora an einem Sabbat-, Fest- oder Halbfeiertag 4 kr. an die
Bruderschaft entrichten. In besonders wichtigen oder außerordentlichen Fällen hatte die
Bruderschaft einen Ausschuß von drei bis fünf Mitgliedern zu wählen.

837 Lagerort: StAS Ho 6 Zettelrepertorium Akten Nr. 303. - Rabbiner Mayer schreibt hierzu zwei Jahre
später: »Der Hausir- und Nothhandel wird in den benachbarten Staaten immer mehr beschränkt, und im
Lande allein können sich nicht Alle von diesem Betriebe ernähren. Darum widmen sich die Knaben, welche
die Schule verlassen, großen Theils den ordentlichen Gewerben. Viele Jünglinge halten sich als Lehrer,
Vorsänger und Handlungsdiener im Ausland auf« (M, Spalte 509).

838 M, Spalte 570.

839 Vgl. Statuten für die Liebeerweisung. Hechingen 1838. Lagerort: StAS Ho 6 Zettelrepertorium Akten
Nr. 311.

840 M, Spalte 572.

841 Lagerort: StAS Ho 6 Zettelrepertorium Akten Nr. 311.

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