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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0128
Manuel Werner

Mayer, ist dieses Vermögen kein Privatvermögen, das zu beliebigen und unnützen Zwecken
ausgegeben werden dürfe, sondern es müsse nach israelitischen Religionsgesetzen einzig und
allein zu wohltätigen Zwecken verwendet werden. Darüber aber könne kein Gericht, sondern
nur die zuständige Verwaltungsbehörde entscheiden. Die Vorsteher der Bruderschaften,
Liebmann und Bloch, wollten jedoch allem Anschein nach dieses zu wohltätigen Zwecken
bestimmte Geld am Ende zur Unterstützung der Advocaten verwenden, ja verschwenden, und
auch dem Kirchenvorstand entprechende Kosten verursachen.

Talmud-Tora-Bruderschaft - Schas-Chebra

Diese Bruderschaft diente zur Vorbereitung der Knaben, die später das Lehrhaus, eine
Stiftung (1803) der Madame Kaulla und ihres Bruders Jakob, in der Münz zur Ausbildung von
Rabbinern besuchen sollten.

Eine Schilderung des Zustandes der jüdischen Bevölkerung um 1820 gibt Rabbiner Mayer:
»Einen Mittelstand gab es nicht, denn auf der einen Seite herrschte talmudische Gelehrsamkeit,
die durch die Talmud-Tora-Brüderschaft (Schas-Chebra) gefördert wurde, und auf der andern
Seite war oft die größte Unwissenheit. Dort war brutaler Stolz und Eigendünkel, und hier
gemeine Rohheit, die, durch die bewiesene Verachtung gereizt, nicht selten thatsächlichen
Widerstand zu leisten suchte, ganz wie es schon zur Zeit der Talmudisten war.« Mayer berichtet
weiter von einem mehrjährigen Parteienkampf, bevor es auf Anordnung des Fürsten Friedrich
1825 zur Errichtung einer öffentlichen Gemeindeschule kam. Dabei spielte im Vorfeld die Frage
eine Rolle, ob die Talmud-Tora neben der Gemeindeschule fortbestehen oder in dieser aufgehen
sollte, und ob die vorhandenen Gelder zur Finanzierung der öffentlichen israelitischen Schule
verwendet werden könnten846.

Laut einem Schreiben von Rabbiner Mayer vom 22. April 1840 an die Regierung847 verfügte
die Talmud-Tora damals über folgendes Kapital: a) in Hechingen an Kapital 50Gulden, b) in
der Friedrichstraße aus Ausständen ca. 40 Gulden.

Gesellschaft des Bundes - Chawera haberit

Rabbiner Mayer führt noch eine weitere Bruderschaft an, »welche auf Verlangen einen
Gevattermann aus ihren Mitgliedern durch das Loos bestimmt, und für denselben die bei
solchen Festlichkeiten üblichen Auslagen bestreitet«848.

Weitere Bruderschaften

Eine im Jahre 1824 von mehreren Jünglingen gestiftete Bruderschaft löste sich wieder auf
und bestimmte durch eine Stiftungsurkunde vom 3. August 1841 die Zinsen des vorhandenen
Vermögens als Beiträge zur Verwendung für das den Gemeindearmen jährlich zu kaufende
Holz849.

Über eine im Jahre 1825 gegründete Bruderschaft wissen wir lediglich, daß sie 1844 nur noch
aus einigen Mitgliedern bestand, »...und läßt man sie ihrer natürlichen Auflösung entgegengehen
«850.

Bruderschaften wirkten also zumeist karitativ. Dazuhin boten sie oft religiöse Vorträge an.
Durch die Einführung der Württembergischen Synagogen-Ordnung 1839, nach der derartige
Lektionen nur von geprüften Rabbinern oder Vorsängern gehalten werden durften, erfolgten
zahlreiche Auflösungen oder Umwandlungen in Vereine.

846 Vgl. M, Spalte 541.

847 Lagerort: St AS Ho 6 Zettelrepertorium Akten Nr. 311.

848 Vgl. M, Spalte 572.

849 Vgl. ebd.

850 Vgl. ebd.

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