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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0135
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

Schulordnung von 1836

Am 23. April 1836 wurde die Hochfürstliche Regierungs-Verordnung, betreffend die
Einführung einer Schul-Ordnung für die israelitische Schule in Hechingen erlassen887. Sie ist in
allen Teilen der Hechinger Allgemeinen Schulordnung von 1833 nachgebildet, weist aber - da es
sich um eine israelitische Schule handelt - einige Besonderheiten auf.

Schuljahr, Winter- und Sommerschule, Unterrichtszeit: Das Schuljahr begann alljährlich
mit der Eröffnung der Winterschule im Oktober am Tag nach dem Laubhüttenfest, sofern
dieser Tag nicht ein Feiertag oder Samstag war. Die Winterschule dauerte ununterbrochen fort
bis zum ersten Tag des Monats Nisan, welcher in der 1 ten Hälfte des Monats April seinen Anfang
nimmt,... (S. 5). Die Sommerschule wurde am Tag nach dem Osterfest eröffnet und dauerte bis
zum Beginn der Versöhnungstage, welche in die 2te Hälfte des Monats September fallen,
... (S. 5). Schule wurde die ganze Woche hindurch - mit Ausnahme des Samstags oder eines
Feiertags - sowohl vor- als auch nachmittags drei Stunden lang abgehalten. Nur am Dienstag
und Freitag, an den Halbfeiertagen, an Fest- und Jahrmarktstagen ist Nachmittags Vakanz
(S.5).

Die Wiederholungsschule wurde abwechselnd an einem Sonntag für Knaben, am nächsten
für Mädchen abgehalten (wenigstens 1/4 Stunden lang), jedoch ohne Beeinträchtigung des an
diesem Tage auch den Elementarschülern zu einheilenden Unterrichts (S. 5).

Aufgaben des Rabbiners im Schulwesen: Am Samstag vor Beginn des Schuljahrs im Oktober
hatte der Rabbiner in einer angemessenen Rede die Erziehungsberechtigten an die Pflichten
einer guten Erziehung ihrer Kinder zu erinnern, sie auf die Vorteile eines fleißigen Schulbesuchs
aufmerksam zu machen und ihnen eindringlich die nachteiligen Folgen zu schildern, die aus
einer vernachlässigten Erziehung und Bildung der Jugend erwachsen. Nach der Rede hatte er
den Tag des Wiederbeginns der Schule zu verkünden und die Namen der Schulanfänger zu
verlesen (S. 34).

Am Tag der feierlichen Eröffnung des Schuljahres mußte der Rabbiner anwesend sein (S. 4).
Er hatte ferner dem Unterricht in der Wiederholungsschule für die 13- bis 18jährigen
beizuwohnen (S. 5). Synagogen- und Gassenfehler wurden auf Anordnung des Rabbiners vom
Lehrer bestraft, ebenso den Kindern anzulastende Schulversäumnisse (S. 9). Der Rabbiner hatte
das ihm wöchentlich vom Lehrer vorzulegende Verzeichnis der Schulversäumnisse dem
fürstlichen Regierungskommissar für israelitische Angelegenheiten zu übergeben (S. 11). Nur
der Rabbiner konnte die Erlaubnis erteilen, dem Unterricht fernzubleiben (S. 11). Er hatte die
Kinder und die Eltern bei häufigeren gesetzwidrigen Schulversäumnissen zu ermahnen (S. 11).
Vor der Ernennung eines neuen Schullehrers wurde der Bericht des Rabbiners über den guten
Leumund des Kandidaten eingeholt. Die öffentliche Prüfung des Kandidaten durch die
Schulkommission fand im Beisein des Rabbiners (und des Gemeindevorstands) statt. Der neu
ernannte Schullehrer wurde vom Rabbiner mit einer passenden Ansprache der Schuljugend und
der Gemeinde vorgestellt und in sein Amt eingeführt (S. 13/14). Die Lehrer unterstanden
unmittelbar dem Rabbiner (S. 14). Dieser mußte den Schulkonferenzen beiwohnen (S. 15).
Zusammen mit dem fürstlichen Regierungskommissar für israelitische Angelegenheiten und
zwei Deputierten übte der Rabbiner die unmittelbare und nächste Aufsicht über die Schule aus
(S. 17/18). Er erteilte den jüdischen Schulpräparanden Unterricht in Religion und hebräischer
Sprache sowie den Schülern den Religionsunterricht, nahm Unterrichtsbesuche und Prüfungen
vor und erstattete alle sechs Monate einen Schulbericht (S. 15, S. 18). Der Rabbiner hatte auch
die öffentliche Prüfung der Wiederholungsschüler vorzunehmen und diese aus der Schule zu
entlassen (S.20).

Lehrgegenstände: In der Schulordnung wurde festgelegt, daß aller Unterricht zur möglichsten
Entwicklung... der Gesammtanlagen und Kräfte der Schüler dienen und/«> ihre künftigen

887 Schul-Ordnung für die israelitische Gemeinde in Hechingen. Hechingen 1836.

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