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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0213
Die Schlußformel Tandzba erscheint hier in der üblichen Reihenfolge. Von der Abkürzung
LePäQ ist nur das L vorhanden, das sich ohne Zwischenraum an den vorausgehenden
Buchstaben anschließt. Das ist seltener, aber nicht ungewöhnlich.

Die Wendung die Welt der Wahrheit - das sei als sprachlicher Leckerbissen nachgetragen -
erscheint im Original nicht auf hebräisch, was olam ha-ämät heißen müßte, sondern aramäisch
als alma di-qschot. Diese aramäische Formel ist mir auch auf anderen Steinen in Hechingen und
Haigerloch aus ungefähr dieser Zeit und etwas später aufgefallen. Es könnte sich um eine
Modeerscheinung gehandelt haben. Um dieselbe Zeit war es in Hechingen, aber auch
andernorts, beliebt, Grabinschriften mit den Worten beginnen zu lassen: »Zeuge sei dieser
Steinhaufe, Zeuge sei dieser Stein, daß darunter ein gerechter Mann ruht...« in Anlehnung an
die Worte Labans an Jakob (Gn31,52); in Hechingen lesen wir das z.B. auf dem Stein des in
Hirrlingen erschlagenen Isack Liebmann (GL 248).

4.3.3. Die Inschrift auf der Vorderseite der Stele des Maier Hanau besteht aus zwei
Vierzeilern mit dem Reimschema aabh. Der Versschluß ist durchgehend weiblich. In der
zweiten Strophe stellt man zwischen den ersten beiden Zeilen ein »enjambement« fest, d.h. der
in Zeile 1 begonnene Satz geht in Zeile2 weiter (»...über den Tod eines gerechten Mannes
weinten/Die Engel der Himmelshöhe;...«). In der Haskala-Poesie waren »enjambements«
streng verpönt, doch »quandoque dormitat bonus Homerus«; ein »enjambement« kommt
übrigens auch - horribile dictu - in Jakob Kaullas Gedicht vor (Vorderseite, letzte und vorletzte
Zeile). Die Inschrift auf der Rückseite von Maiers Stele ist, wie bei den anderen Steinen auch,
ungereimt.

MICHLE KAULLA

5. Frau Rätin Michle Kaulla war Jakobs Frau und Madame Kaullas Tochter81. Abgesehen
davon lassen sich in den einschlägigen Quellen nicht viel mehr biographische Angaben in
Erfahrung bringen. Hinsichtlich ihres Todes sind gleich drei verschiedene Daten in Umlauf,
wovon eines stark abweichend, und was es mit ihrem Titel »Rätin« auf sich hat, ließ sich nicht
ermitteln. Wahrscheinlich stand sie zu sehr im Schatten ihres bedeutenden Gatten und ihrer
überragenden Mutter.

81 Michle war also Jakob Kaullas Nichte. Die eheliche Verbindung zwischen Onkel und Nichte ist nach
jüdischem Recht gestattet. Die nicht-erlaubten Verbindungen sind in Lvl8, 6-17 aufgeführt, und diese
Bestimmungen sind auch in der Folgezeit nicht modifiziert worden. Dies hat mir Herr Rosenkranz von der
Israelitischen Kultusgemeinde, Stuttgart, freundlicherweise bestätigt.

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