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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0269
Die Landespolizei für Württemberg-Hohenzollern 1945-1952

dungsblattes und Fahndungsnachweise). Ebenfalls wurde im gleichen Jahre eine Dienststelle
»Weibliche Kriminalpolizei« eingerichtet.

Mit der Gründung einer eigenen Landeskriminalpolizei schieden die bei den Oberkommissariaten
bis dahin tätigen Kriminalbeamten dort aus und wurden in die Kriminalpolizei
überführt.

Das direkte Weisungsrecht des Landeskriminalpolizeiamts an die ihm unterstellten Kriminalkommissariate
und Kriminalaußenstellen ließ die Entwicklungen der Besatzungsmacht in
diesem Bereich polizeilicher Tätigkeit eher zurücktreten als im uniformierten Dienst der
Landespolizei. Die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Kriminalpolizei und
Landespolizei war aber erst mit Erlaß vom 19. Juni 1952 möglich, als diese Frage in eigener
deutscher Zuständigkeit geregelt werden konnte. Das Landeskriminalpolizeiamt Tübingen ging
1952 in der Kriminalhauptstelle Tübingen auf16.

In dem bereits angeführten Erlaß vom 13. März 1946 wurde festgelegt, daß die Landespolizei
als »Staatspolizei« in den Kreisen eine Verwaltungseinheit (die sog. Oberkommissariate)
bildete, welche direkt der Landesdirektion des Innern unterstellt war. Es wurden insgesamt
17Landespolizeioberkommissariate (LPOK) mit je einem Polizeioberkommissar an der Spitze
in der jeweiligen Kreisstadt errichtet17. Die LPOK umfaßten in der Regel mehrere Landespolizei
-Kommissariate (LPK).

Für jede Stadt mit über 10000 Einwohnern war ein LPK vorgesehen. Insgesamt wurden
47 LPK mit je einem Polizeikommissar an der Spitze eingerichtet. Jedem LPK wurden 5 bis
10 Landespolizei-Posten mit jeweils insgesamt etwa 20 Polizeibeamten unterstellt. Mit Stand
vom 1. Januar 1947 gab es in Württemberg-Hohenzollern 263 Landespolizei-Posten, und zwar
122 mehrmännige, 137 Doppel- und 4 Einzelposten18. Ein Landespolizei-Kommissariat wurde
in Kreßbronn für die Aufgaben der ehemaligen Reichswasserschutzpolizei auf dem Bodensee
für das württembergische Gebiet eingerichtet und dem LPOK Friedrichshafen unterstellt. Um
den steigenden Anforderungen in der polizeilichen Überwachung des Straßenverkehrs gewachsen
zu sein, wurden später die »Motorisierte Landespolizei-Staffeln« (MLPSt) in Rottenburg
und Weingarten und bei den Landespolizei-Oberkommissariaten sogenannte Verkehrsgruppen
geschaffen.

In Anlehnung an die Bezirke der Landgerichte und damit der Staatsanwaltschaften wurden
in Ravensburg und Rottweil Kriminalkommissariate geschaffen. Die Aufgaben für den
Landgerichtsbezirk Tübingen nahm das Landeskriminalpolizeiamt Tübingen wahr. Den
Kriminalkommissariaten waren Kriminalaußenstellen in Friedrichshafen und Biberach, in
Schramberg, Schwenningen a.N. und Tuttlingen, in Calw und Reutlingen nachgeordnet,
wobei die letztere ihrer besonderen Bedeutung wegen später zum Kriminalkommissariat
erhoben wurde. Für den Landgerichtsbezirk Hechingen war das Kriminalkommissariat in
Sigmaringen zuständig, das später in eine Kriminalaußenstelle umgewandelt wurde. Eine
Kriminalaußenstelle in Ebingen war für den Landkreis Balingen zuständig. Schon in seinem
ausführlichen Referat anläßlich der erwähnten 5. Landrätetagung wies Landesdirektor Roßmann
darauf hin, daß neben dem organisatorischen Aufbau der deutschen Polizei in der
französischen Zone auch die Abgrenzung der polizeilichen Aufgaben eine Neuregelung
erfahren wird. Es sei mit einer wesentlichen Einschränkung polizeilicher Tätigkeit zu rechnen,
und die Landespolizei würde sich voraussichtlich darauf beschränken müssen, Ruhe, Sicherheit
und Ordnung aufrecht zu erhalten. Damit würde eine Reihe von Verwaltungsfunktionen, die

16 Vgl. § 2 der VO der vorläufigen Regierung über die Errichtung eines Landeskriminalamts vom
20. Oktober 1952. Ges.Bl. S.41.

17 Landespolizei-Oberkommissariate gab es in: Balingen, Biberach, Calw, Ehingen, Freudenstadt,
Hechingen, Horb, Münsingen, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Saulgau, Sigmaringen, Tettnang mit Sitz
in Friedrichshafen, Tübingen, Tuttlingen, Wangen i.A.

18 Referat des Landespoüzeidirektors Härter bei der 15. Landräte-Tagung am 18.1.1947. Staatsarchiv
Sigmaringen, Bibl. 17 H2.

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