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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0291
Der Landkreis Hechingen 1945-1955

damaligen Flüchtlingskommissars rund 18 000 Flüchtlinge auf diese illegale Weise in Südwürttemberg
und Hohenzollern eingesickert. Da die so eingeschleusten Neuankömmlinge
auf das jedem Kreis auferlegte Flüchtlingskontingent nicht angerechnet wurden, sah die
Verwaltung solche Zugänge nicht gern. Sie befürchtete, den später Kommenden keinen
ausreichenden Wohnraum mehr zur Verfügung stellen zu können.

Nach der Währungsreform (Juni 1948) verbesserte sich die Versorgung der einheimischen
Bevölkerung wie in der Ernährung so auch in der Versorgung bisher bewirtschafteter Waren.
Mancher Geschäftsmann rückte mit den Beständen, die er bisher zurückgehalten hatte,
heraus, nachdem das neue Geld wieder wertbeständig und kaufkräftig war. Auch ließen die
Eingriffe der Franzosen in die Wirtschaft allmählich nach, und die deutschen Behörden
führten die Wirtschaftsbestimmungen nicht mehr so streng durch. Im Laufe des Jahres 1950
wurde die Bewirtschaftung sowohl auf dem Warensektor wie auch bei den Lebensmitteln
ganz aufgehoben. Damit fand auch die Tätigkeit der Ernährungs- und Wirtschaftsämter ihr
Ende.

Etwa zur gleichen Zeit mußte auf Kreisebene ein neues, bald sehr umfangreiches Amt
eingerichtet werden, das Soforthilfeamt. Dieses sollte vor allem den neu ankommenden
Flüchtlingen ihren Start in der neuen Heimat erleichtern. Vor allem gab es Hilfen für den
Unterhalt, für die Hausratbeschaffung sowie für die Ausbildung.

4. DIE FLÜCHTLINGE KOMMEN

Die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung war wohl die schwierigste Aufgabe,
vor die sich die Regierung und die Verwaltung in unserem Land in den ersten Nachkriegsjahren
gestellt sahen. Eine zweite nicht minder wichtige Aufgabe kam aber bald hinzu: Die
Aufnahme und Unterbringung der aus den deutschen Ostgebieten einströmenden Flüchtlinge
. Die große Zahl dieser Vertriebenen und Geflüchteten brachte für die Verwaltung nicht
nur ein zusätzliches Ernährungsproblem mit sich, für die Neuankömmlinge mußten auch
Wohnung und Arbeit beschafft werden. Sie mußten, wie es damals hieß, als vollwertige
Mitglieder in die Gemeinschaft eingegliedert werden. Zwar konnte das Land Württemberg-
Hohenzollern den größten Teil der für sein Gebiet bestimmten Flüchtlinge in den ersten
Nachkriegsjahren nicht aufnehmen. Es waren nämlich noch viele Evakuierte aus der amerikanischen
, englischen und russischen Zone im Land, die den schon knapp bemessenen freien
Wohnraum mit Beschlag belegten. Diese mußten zunächst in ihre alte Heimat zurückgeführt
werden. Da aber ihre dortigen Wohnungen vielfach durch Kriegseinwirkungen zerstört oder
in der Zwischenzeit anderweitig belegt waren, verzögerte sich ihre Rückkehr. Auch konnte
die Eisenbahndirektion in der ersten Zeit nicht die für den Rücktransport erforderlichen
Wagen zur Verfügung stellen. Die Rückführungsaktion der Evakuierten wurde daher erst
einige Jahre nach Kriegsschluß zum Abschluß gebracht. Ein kleinerer Teil von ihnen blieb
auf Grund früherer oder inzwischen neu geknüpfter Bindungen zu der einheimischen
Bevölkerung im Land.

Die ersten Flüchtlinge kamen in den Jahren 1945 und 1946 fast immer als Einzelpersonen
oder familienweise in unser Land. Die meisten von ihnen waren vor dem Einmarsch der
Russen aus ihrer alten Heimat, aus Pommern, Schlesien und Ostpreußen geflohen und
hofften - viele auf Grund persönlicher Beziehungen - hier Unterkunft und Arbeit zu finden.
Da der Wohnraum sehr knapp war, bedurfte es für die Neuankömmlinge oft längerer
Verhandlungen, bis sie die damals erforderliche Zuzugsgenehmigung erhielten. Das Staatsekretariat
in Tübingen hatte bereits Ende 1945 einen Staatskommissar für die Umsiedlung
bestellt, der Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung der Aufnahme der Flüchtlinge
aufstellen sollte. Erster Flüchtlingskommissar war der spätere Professor und Staatsrat
Dr. Eschenburg. Bei den Landratsämtern wurden Umsiedlungsämter eingerichtet, deren

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