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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0301
Der Landkreis Hechingen 1945-1955

führt. Auch mit anderen bäuerlichen Fragen wie Stallpflege und Seuchenbekämpfung befaßte
sich in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt, dem Tierzuchtamt und dem Kreisbauernverband
diese Beratungsstelle, deren Arbeit in der Bauernschaft allgemeine Anerkennung
fand. Auch die im Kreis errichteten Aussiedlerhöfe - im Hechinger Raum waren es allein drei
- gaben der einheimischen Landwirtschaft Auftrieb und ermöglichten eine rationellere
Bewirtschaftung der Betriebe.

Die Soforthilfe

Um den vielen durch Kriegsereignisse und Vertreibung heimat- und mittellos gewordenen
Menschen zu helfen und die Kluft zwischen ihnen und den Nichtgeschädigten zu überbrücken,
verabschiedete der Landtag von Württemberg-Hohenzollern im August 1949 ein Soforthilfegesetz
, das im August 1952 durch das Lastenausgleichsgesetz abgelöst wurde. Danach erhielten
diese Geschädigten Beihilfen für ihren Unterhalt, für Beschaffung von Hausrat und für die
Ausbildung ihrer Kinder. Die für die Zahlung dieser Beihilfen erforderlichen Mittel sollten
zunächst durch Abgaben der Eigentümer von Grund- und Betriebsvermögen in dem im Gesetz
näher bezeichneten Umfang aufgebracht werden. Dabei war der Vermögensstand vom 21. Juni
1948 (nach der Währungsreform) maßgebend. Die Durchführung dieser Gesetze wurde den bei
den Landratsämtern eingerichteten Soforthilfe- bzw. Lastenausgleichsämtern übertragen.
Bereits im ersten Jahr wurden dem Soforthilfeamt in Hechingen etwa 2600 solcher Beihilfeanträge
vorgelegt, von denen die meisten innerhalb kurzer Frist positiv entschieden werden
konnten. In den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten des Soforthilfegesetzes wurden im Kreis
Hechingen über zwei Millionen - eine für die damalige Zeit beachtliche Summe - an geschädigte
Antragsteller ausgezahlt. Die in den folgenden Jahren erbrachten Leistungen betrugen das
Vielfache, und da diese Gelder überwiegend für die Wiederbeschaffung von verlorenem Besitz
verwandt wurden und damit in den Konsum flössen, trugen sie nicht unwesentlich zur
Belebung der einheimischen Wirtschaft bei. So wurde der Lastenausgleich, wie es in der
Denkschrift zu diesem Gesetz heißt, auch zu einer Stütze des Wiederaufbaus und erlangte einen
wesentlichen Anteil an der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land. Es ist
übrigens erstaunlich, daß das Lastenausgleichsamt, von dem man damals annahm, daß es seine
Arbeit in wenigen Jahren abgeschlossen habe, heute noch besteht. Sein Arbeitsgebiet hat sich
allerdings ausgeweitet und zum Teil auch verändert, und die erforderlichen Leistungen werden
heute durch die öffentlichen Haushalte erbracht.

Der Bau eines neuen Landratsamts

Da sich die Verhältnisse im Kreis wie auch im ganzen Land in den Jahren nach der
Währungsreform allmählich normalisierten und die Anfänge eines wirtschaftlichen Aufschwungs
überall erkennbar waren, glaubte die Verwaltung des Kreises einem alten Wunsch
näher treten zu können: Dem Bau eines neuen Landratamtes. Die Absicht, einen Neubau zu
errichten, bestand schon vor dem ersten Weltkrieg. Eine dahingehende Eingabe des damaligen
Oberamtmanns Dr. von Schönfeld aus dem Jahre 1907 wurde aber von dem Ministerium in
Berlin abgelehnt. Auch der Amtsausschuß in Hechingen glaubte, daß die dadurch eintretende
Belastung die finanzielle Fähigkeit des kleinen Amtsverbandes überschreite. Ein zweiter
Versuch nach dem Ersten Weltkrieg, als sich das Kreisgebiet um das alte Oberamt Haigerloch
erweitert hatte, war gleichfalls ohne Erfolg. Nach dem Zweiten Weltkrieg machte die
Entwicklung der Landkreisverwaltung den Bau eines neuen Dienstgebäudes immer dringender.
Der Grund dafür lag nicht nur in dem früher beanstandeten schlechten baulichen Zustand des
alten - inzwischen abgebrochenen - Oberamtsgebäudes in der Kaufhausstraße, sondern vor
allem an dem immer stärker auftretenden Mangel an Diensträumen. Die Landkreisverwaltung,
auf die nach dem Krieg neue Aufgaben zukamen, war zeitweise genötigt, einige ihrer

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