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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0308
Hans Speidel

(= 16%) war etwas höher. Aber der Anteil der im Sigmaringer Krankenhaus behandelten
Hechinger Patienten rechtfertigte jedenfalls nicht die beachtlichen Zuschüsse, die der Kreis
Hechingen für das Landeskrankenhaus jährlich aufbringen mußte. Als der Hohenzollerische
Landeskommunalverband Mitte der 50er Jahre auf Anregung der Sigmaringer Abgeordneten
einen Erweiterungsbau für das Landeskrankenhaus, der auf etwa drei Millionen veranschlagt
war, plante, wurde die Frage nach einer Beteiligung des Kreises Hechingen erneut aufgeworfen.
Der Hechinger Kreistag lehnte im Hinblick auf die geringe Belegung aus seinem Kreisgebiet
eine Beteiligung ab. Auch in Sigmaringen zeigte man Verständnis für diese Entscheidung. Selbst
der leitende Arzt des Landeskrankenhauses, Professor Lieb, erklärte, das Sigmaringer Krankenhaus
entwickle sich immer mehr zu einem Kreiskrankenhaus des Kreises Sigmaringen. So
kam man nach längeren Verhandlungen zwischen dem Landeskommunalverband und den
beiden hohenzollerischen Kreisen zu dem Ergebnis, daß der Kreis Sigmaringen das Krankenhaus
übernehmen und dem Kreis Hechingen für den Verzicht auf seine Vermögensansprüche an
der öffentlich rechtlichen Stiftung »Fürst-Carl Landeskrankenhaus« einen finanziellen Ausgleich
zahlen solle. Man einigte sich auf einen Betrag von zwei Millionen, der später nach
Genehmigung der Abmachung durch alle Beteiligten an den Kreis Hechingen überwiesen
wurde.

Im Hechinger Kreistag war die Einstellung zu einem Krankenhausbau nicht einheitlich.
Manche, vor allem unter den Bürgermeistern, befürchteten durch die hohen Baukosten und den
zu erwartenden jährlichen Abmangel des Krankenhaushaushalts eine erhebliche Erhöhung der
von den Gemeinden aufzubringenden Kreisumlage. Man verwies auch auf die ausreichende
Krankenversorgung durch die nahen Tübinger Kliniken sowie die Krankenhäuser der Nachbarschaft
(Balingen, Ebingen, Horb). Auch die Frage, was bei einem Neubau aus dem
Hechinger Krankenspital werden solle, das diese Aufgabe solange wahrgenommen habe und
das man doch nicht einfach übergehen könne, wurde von einigen aufgeworfen.

Besprechungen mit der Spitalverwaltung

Um Klarheit darüber zu schaffen, ob in der Krankenhausfrage ein Zusammengehen des
Landkreises mit der Spitalverwaltung in Hechingen möglich sei, fanden Ende der 50er Jahre
mehrmals Besprechungen zwischen dem Landrat und dem damaligen Stadtpfarrer Carl Baur
statt. Beide nahmen in dieser Angelegenheit auch Verhandlungen mit dem Erzbischöflichen
Ordinariat in Freiburg auf. Generalvikar Dr. Föhr, ein geborener Sigmaringer, schien zunächst
zu einer Zusmmenarbeit der Krankenhausverwaltung mit dem Landkreis bereit zu sein. Einige
Zeit später zeigten jedoch sowohl das Ordinariat in Freiburg wie auch der Hechinger
Stadtpfarrer kein Interesse mehr an einer gemeinsamen Lösung. Das Erzbischöfliche Ordinariat
, so wurde gesagt, sei froh, wenn der Kreis den Krankenhausbau in eigener Zuständigkeit
durchführe. Das Krankenspital werde dann als Alten- und Pflegeheim weitergeführt. Die
Einstellung des Ordinariats war verständlich. Krankenhäuser hatten, wenn sie gut ausgestattet
und den neuzeitlichen Erfordernissen entsprechend geführt wurden, einen erheblichen jährlichen
Abmangel und verlangten hohe Zuschüsse. Die Pflegesätze waren damals niedrig - im
Hechinger Spital im Jahr 1957 DM8,50 und im Jahr 1960 DM11,60 pro Tag und in den
Tübinger Kliniken im Jahr 1957 in der 3. Klasse DM 10,-und in der 2. Klasse DM 14,50, im Jahr
1960 in der 3.Klasse DM16,10 und in der 2.Klasse DM22 - pro Tag - und deckten die
anfallenden Ausgaben für Arzt- und Pflegekosten sowie die erforderlichen Anschaffungen in
keiner Weise. So wurde einige Zeit später nach Fertigstellung des Kreiskrankenhauses aus dem
Hechinger Krankenspital das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth. Den bis dahin tätigen
Spezialärzten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Geburtshilfe wurden Betten im neuen
Krankenhaus zur Verfügung gestellt.

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