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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0311
Der Landkreis Hechingen 1945-1955

8. DER VERSUCH EINER KREISREFORM 1954/1955

Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Neugliederungsfrage der Länder im südwestdeutschen
Raum geklärt und die Verfassung des neuen Landes Baden-Württemberg am 11. November
1953 verabschiedet war, sollten in Zusammenhang mit dem Landesverwaltungsgesetz auch die
Kreisgrenzen im Land neu geregelt werden. Bereits im Oktober 1954 ging daher den
Landratsämtern ein Rundschreiben des Innenministeriums zu, das eine Reihe von Vorschlägen
zur Umgliederung von Gemeinden in andere Kreise enthielt, zu denen die Landratsämter und
die betroffenen Gemeinden Stellung nehmen sollten. Die Auflösung von Kreisen war darin
nicht vorgesehen. Für die hohenzollerischen Kreise hätte die beabsichtigte Neuordnung jedoch
eine wesentliche Veränderung zur Folge gehabt. Der Kreis Hechingen sollte nach dem
Vorschlag des Innenministeriums 9 Gemeinden abgeben und 8 andere dafür bekommen.
Abgeben sollte er die Gemeinden Betra, Dettensee, Dettingen, Dießen, Empfingen, Fischingen
und Glatt an den Kreis Horb, die Gemeinde Dettlingen an den Kreis Freudenstadt und die
Exklave Wilflingen an den Kreis Rottweil. Als Ausgleich sollte er vom Kreis Tübingen die
Gemeinden Bodelshausen, Mössingen und Talheim, vom Kreis Reutlingen die Exklave
Mägerkingen, Hausen an der Lauchen und Bronnen mit Maria Berg und vom Kreis Sigmaringen
die Gemeinden Trochtelfingen und Steinhilben erhalten.

Die Vorschläge des Innenministeriums stießen fast überall auf Kritik und Ablehnung, vor
allem bei den betroffenen Gemeinden. Die Gemeinderäte der acht Neckargemeinden des
Kreises Hechingen beschlossen einstimmig, daß sie beim Kreis Hechingen und zollerisch
bleiben wollten, was sie seit Jahrhunderten seien. Auch die Kreistage von Hechingen und
Sigmaringen sowie der Hohenzollerische Landeskommunalverband erklärten in einstimmig
gefaßten Resolutionen, keine Gemeinde dürfe gegen den Willen ihrer Bevölkerung an einen
anderen Kreis abgetreten werden. Dabei bezogen sie sich auf frühere Zusagen der Regierung
und die Versicherung des Ministerpräsidenten, man werde die Gemeinden nicht zwingen,
»Zwang habe mit Demokratie nichts zu tun«. Daß die Gemeinden, die dem Kreis Hechingen
zugewiesen werden sollten, den Entwurf gleichfalls ablehnten, überraschte nicht. Die Steinlachgemeinden
des Kreises Tübingen fühlten sich, wie sie sagten, »in ihrem Rechtsempfinden auf
das schwerste verletzt«. Sie würden »alle Register ziehen«, um eine Abtretung an den Kreis
Hechingen zu verhindern. Notfalls würden sie sogar das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Ähnlich war auch die Reaktion der Gemeinden der Reutlinger Exklave Mägerkingen, Hausen
a.d.L. und Bronnen. Die beiden Sigmaringer Gemeinden Trochtelfingen und Steinhilben
lehnten den Vorschlag des Innenministeriums gleichfalls ab.

Etwa gleichzeitig mit dem Rundschreiben an die Landratsämter hatte das Innenministerium
auch der Landesregierung Vorschläge für eine Kreisreform unterbreitet, die im Ausmaß der
vorzunehmenden Veränderungen wesentlich voneinander abwichen. Der Vorschlag A, die
kleine Reform, deckte sich im wesentlichen mit dem Vorschlag des Rundschreibens des
Innenministeriums an die Landratsämter (Grenzkorrekturen im Bereich der früheren Landesgrenzen
und Beseitigung der Exklaven). Der Vorschlag B, die mittlere Reform, schlug darüber
hinaus einige weitere Umgliederungen und die Auflösung von 5 Kreisen vor. Der Vorschlag C,
die große Reform, wollte größere und leistungsstärkere Kreise mit mindestens 100000 Einwohner
schaffen, so daß nur 41 Landkreise und 9 Stadtkreise übrig geblieben wären. Da die
Regierung befürchtete, daß eine grundlegende Neuordnung der Kreise, wie sie der Vorschlag
C vorsah, »außerordentlich negative psychologische Auswirkungen auf die Bevölkerung haben
würde«, entschied sie sich für den Vorschlag B, allerdings mit einigen wesentlichen Abänderungen
. Vor allem sah der nunmehr vorgelegte Regierungsentwurf nur noch die Auflösung von
3 Kreisen, nämlich Künzelsau, Müllheim und Tettnang vor. Von den früher vorgeschlagenen
Änderungen im Hechinger Kreisgebiet war in der Regierungsvorlage nicht mehr von einer
Zuteilung der Steinlachgemeinden Mössingen, Talheim und Bodelshausen an den Kreis
Hechingen die Rede. Diese Gemeinden hatten schon im Vorfeld der Landtagsdebatte in ihren

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